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Privatinsolvenz rechtens?

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Privatinsolvenz rechtens?

Ein Kunde von mir hat im August 2003 Ware gegen Rechnung von mir bezogen und bis heute nicht gezahlt. Nach einigen Mahnungen habe ich einen Titel erwirkt und trotz Vollstreckungsversuch kein Geld.

Im Laufe des Verfahrens habe ich mir eine Kopie der EV besorgt und siehe da, der Kunde hat bereits im Februar 2003 die EV abgegeben. Obwohl er bereits die EV abgegeben hatte, nahm er weiter Bestellungen vor, also ein klarer Betrugsversuch.

Jetzt versucht der Kunde, in eine Privatinsolvenz zu flüchten und hat bereits den außergerichtlichen Einigungsversuch zugeschickt, der es aber gar nicht wert ist, drüber zu diskutieren.

Wie geht man da am besten vor? Ist es dem Schuldner überhaupt möglich, die Privatinsolvenz für meinen Fall mitanzuwenden?

Ich freue mich über ein paar Tips und Tricks. Danke.
vg
Thomas brück


von bitskom am 29.01.2007 12:31
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>Privatinsolvenz rechtens?
Du selber wirst das ganze wohl abschreiben dürfen. Kannst aber um andere zu bewahren eine Betrugsanzeige stellen.


von Lifeguard am 29.01.2007 12:34
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>Privatinsolvenz rechtens?
@Lifeguard: heißt also, ich gehöre dem Insolvenzverfahren an, obwohl der Kunde durch betrügerische Absicht Ware erlangt hat und sie nicht zahlt bzw. ich jetzt einen Bruchteil durch eine Verteilungsquote bekommen kann?


von bitskom am 29.01.2007 12:50
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>Privatinsolvenz rechtens?
--- editiert vom Admin


von guest123-1062 am 29.01.2007 14:28
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>Privatinsolvenz rechtens?
@ bitskom

Zunächst einmal werden auch Forderungen, denen ein Betrug zu Grunde liegt, von dem Insolvenzverfahren erfasst. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Forderung als Deliktsforderung (Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung) im Insolvenzverfahren anzumelden. Dabei ist darauf zu achten, dass

1. In der Anmeldung auch ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Deliktsforderung handelt und

2. vollumfänglich die Tatsachen geschildert werden, aus denen sich ergibt, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung folgt.

Widerspricht der Schuldner nicht und wird die Forderung als Deliktsforderung anerkannt, dann ist sie von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen, d.h. Du kannst nach Ablauf des Inso-Verfahrens und der WVP munter weiter vollstrecken. Widerspricht der Schuldner, ist jedoch zunächst eine Feststellungsklage gegen den Schuldner zur Beseitigung des Widerspruchs notwendig.

In Punkto Beweisfragen, kann es nicht schaden, eine Strafanzeige zu schalten.


von Eidechse am 29.01.2007 17:16
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>Privatinsolvenz rechtens?
Ob eine Betrugsanzeige was bringt (nämlich den Schuldner dazu zu bewegen, Zahlung zu leisten) ist zweifelhaft, wenn sich diese Anzeige ausschließlich auf die im Feb. 03. abgegebene EV stützt: Er kann einen Tag nach Abgabe der EV wieder zu Geld gekommen sein: Durch Schenkung, Pferdewettengewinn o. ä. glückliche Umstände... Und dann ist die Betrugsabsicht - wenigstens unter Hinweis auf die EV - hinfällig.
Ich weis wo von ich rede, ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Aus der Erfahrung kann ich daher sagen - ohne diese Sache näher zu kennen - die Chancen das Sie Ihr Geld bekommen werden, sind eher gering. Hätte Ihnen gerne was anderes geschrieben.
Gruß
Sparafucile

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von Sparafucile am 29.01.2007 17:23
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