>Privatinsolvenz rechtens?
@ bitskom
Zunächst einmal werden auch Forderungen, denen ein Betrug zu Grunde liegt, von dem Insolvenzverfahren erfasst. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Forderung als Deliktsforderung (Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung) im Insolvenzverfahren anzumelden. Dabei ist darauf zu achten, dass
1. In der Anmeldung auch ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Deliktsforderung handelt und
2. vollumfänglich die Tatsachen geschildert werden, aus denen sich ergibt, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung folgt.
Widerspricht der Schuldner nicht und wird die Forderung als Deliktsforderung anerkannt, dann ist sie von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen, d.h. Du kannst nach Ablauf des Inso-Verfahrens und der WVP munter weiter vollstrecken. Widerspricht der Schuldner, ist jedoch zunächst eine Feststellungsklage gegen den Schuldner zur Beseitigung des Widerspruchs notwendig.
In Punkto Beweisfragen, kann es nicht schaden, eine Strafanzeige zu schalten.
von Eidechse am 29.01.2007 17:16
Status: Unsterblich (3074 Beiträge)
Userwertung:
4,3
(von 61 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden