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Privatinsolvenz der Lebensgefährtin

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Privatinsolvenz der Lebensgefährtin

Guten Abend,

folgender Fall ...

Eine Frau trennt sich von Ihrem Ehemann und zieht zu Ihrem Lebensgefährten. Durch einen Hauskauf der Eheleute und dem Auszug beider (Haus ist (noch) nicht wieder verkauft worden), entstehen rund 100.000 Euro Schulden für beide Eheleute. Sie leistete damals eine Unterschrift als Miteigentümerin des Hauses, obwohl sie immer wieder klargestellt hatte, daß Sie KEINERLEI Einkommen hat und schon immer Hausfrau gewesen ist und sich um die Erziehung der Tochter es Noch-Mannes gekümmert hat (schwer erziehbar). Laut der Bank damals sei diese Unterschrift nur eine "reine Formsache" ... Pustekuchen, aus der Sittenwiederigkeit wurde in diesem Falle leider auch nichts.

Die Frau ist nun schwanger, geht keiner Tätigkeit nach (seit Jahren nicht) und erhält keinerlei Sozialbezüge. Die Miete usw. trägt der neue Lebensgefährte, der schon seit über 10 Jahren in der Wohnung lebt.

Da die Frau nun in die Privatinsolvenz geht stellen sich nun ein paar Fragen:

Laut Infos haftet die Frau selbst für Ihre Schulden und der neue Lebenspartner haftet nicht für diese Schulden. Wie ist es aber mit der Wohnungseinrichtung, dem Auto des Lebensgefährten usw... diese Dinge gab es schon vorher. In diesem Fall ist es nachweislich auch so, daß die Frau vor ca. einem Jahr zum Lebensgefährten gezogen ist (quasi fast ohne alles), der schon über 10 Jahre in der Wohnung lebt.

Könnte es wegen der Privatinsolvenz der Frau Probleme beim Auto geben (das der Lebensgefährte benötigt um in die Arbeit zu kommen)? Wie sieht es bei der Wohnúngseinrichtung aus, die es schon vorher gab? Die Frau ist schwanger und bekommt wie gesagt keinerlei Geld (keinen Unterhalt vom Noch-Mann, kein ALG, da der Lebensgefährte zuviel verdient) und besitzt auch kein Bankkonto. Wie läuft in einem solchen Falle grob eine Privatinsolvenz ab, wenn keinerlei Geld vom Schuldner zu holen ist (man hört immer etwas von einem "Nullplan"?)?

Vielen Dank.

MfG

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von Tri-City-Maniac am 06.06.2011 20:58
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>Privatinsolvenz der Lebensgefährtin
@Tri-City-Maniac:

Ich denke, die Sorgen sind unbegründet. Es handelt sich um Schulden der Frau, mit denen der neue Lebensgeführte nicht das geringste zu tun hat. Auto, Wohnungseinrichtung, Einkommen, Vermögen usw. des Lebensgefährten bleiben von den Schulden und der Privatinsolvenz der Frau unberührt.

Das Insolvenverfahren läuft so ab, dass zunächst mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle oder einer sonstigen zugelassenen Stelle, versucht wird, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen. Da die Frau keinerlei Zahlungen wird leisten können, läuft es hier eben auf einen solchen Nullplan hinaus.

Vermutlich wird der außergerichtliche Einigungsversuch scheitern, weil die Gläubiger dem Plan nicht zustimmen werden.

Dann folgt der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung beim zuständigen Insolvenzgericht. Auch die Stundung der Verfahrenskosten sollte direkt mit beantragt werden. Es wird ein vorläufiger Treuhänder bestellt, der prüft, ob irgendwelche verwertbaren Vermögensgegenstände der Frau vorhanden sind. Sollten solche vorhanden sein, was vorliegend nicht zu erwarten ist, werden diese "zur Masse gezogen" und im Verhältnis der einzelnen Forderungen zu den Gesamtverbindlichkeiten an die Gläubiger ausgeschüttet.

Dann folgt die sogenannte Wohlverhaltensperiode, die üblicherweise 6 Jahre dauert allerdings bereits mit Eröffnung des Verfahrens beginnt.

Innerhalb dieser Wohlverhaltensphase ist die Frau verpflichtet, jederzeit den pfändbaren Anteil ihres Einkommens an den Treuhänder abzuführen. Auch ist sie (normalerweise) verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen, was dem Insolvenzgericht auch - auf Nachfragen - nachzuweisen ist. Inwieweit diese Pflicht ggf. wegen Kinderbetreuung entfällt, kann ich nicht sagen.

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung erteilt, sofern keine Versagungsgründe vorliegen und geltend gemacht werden. Die gute Frau ist dann vollständig schuldenfrei.

Das mal so in groben Zügen die wesentlichen Passagen des Verfahrens. Ich hoffe, dass ich nichts wesentliches vergessen habe. Ansonsten bitte ergänzen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 06.06.2011 22:52
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