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Privatinsolvenz, Rechte des Gläubigers?

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Privatinsolvenz, Rechte des Gläubigers?

Hallo,

folgendes Szenario:

Ein privater Schuldner ist unbekannt verzogen und meldet sich auch telefonisch nicht mehr. Nun wurde diese Person durch einen Bekannten des Gläubigers getroffen und sie unterhielten sich.

Dadurch erfährt der Gläubiger durch Dritte, dass der Schuldner mittlerweile in Privatinsolvenz getreten ist.

Frage: Hätte der Treuhänder nicht den Gläubiger über diesen Umstand informieren müssen? Welche Rechte hat der Gläubiger?

Danke!


von Mayo am 03.07.2009 19:17
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>Privatinsolvenz, Rechte des Gläubigers?
Ja, der Treuhänder hätte den Gläubiger informieren müssen. Informieren kann der Treuhänder aber nur die Gläubiger, von denen er weiß.
Gut möglich, dass der Schuldner dich nicht angegeben hat.
Rechte des Gläubigers: Zuerst mal mit dem Treuhänder in Verbindung setzen. Wenn das Insolvenzverfahren noch läuft: Forderung anmelden. Wenn das Verfahren nicht mehr läuft: A-Karte gezogen.
Ist Treuhänder nicht bekannt. Versuchen herauszufinden, bei welchem Gericht das Verfahren eröffnet wurde. Nach Schuldner(möglichst nur Nachname) unter www.insolvenzbekanntmachungen.de detailsuche, Angabe des Insolvenzgerichts suchen. Da steht der Treuhänder mit Kontaktdaten drin.
Ist die Forderung angemeldet und der Schuldner hat Dich verschwiegen, ist das ein Versagungsgrund.


von salkavalka am 04.07.2009 00:50
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>Privatinsolvenz, Rechte des Gläubigers?
Danke, hat mir super geholfen!


von Mayo am 04.07.2009 14:30
Status: Stift (52 Beiträge)
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>Privatinsolvenz, Rechte des Gläubigers?
Ein Versagungsgrund besteht allerdings nur, solange das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist, sprich noch kein Schlußtermin war. Wenn der schon war, kannst du die Forderung leider abschreiben (oder hoffen, dass irgendein anderer Gläubiger ihm die Restschuldbefreiung in der WVP versagt, bzw. einen Versagungsgrund in der Wohlverhaltensperiode findet).....also beeilen. Ob du im Gläubigerverzeichnis aufgenommen wurdest, kann dir der Treuhänder sagen. Falls du nicht aufgenommen wurdest, Forderung anmelden u. dann beim Schlußtermin einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Ist aber nur eine kurze Einschätzung, da man mehr Details wissen müßte.


von MILCHBUBI am 07.07.2009 07:23
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