Privatinsolvenz: Anrechnung v.zusätzl.Ausgaben

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2012 01:25:19
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Privatinsolvenz: Anrechnung v.zusätzl.Ausgaben

Hallo,
ich bin seit 2,5 Jahren i.d.Privatinsolvenz. -
Lt.Pfändungstabelle -Alleinstehend. (alos knapp 1000,-€
Meine Frage nun:
Welche privaten Ausgaben werden einem zusätzlich angerechnet?

Das z.B. die Kosten für Krankheiten o.ä. angerechnet werden, ist mir bekannt. Füge ich auch stets bei, wenn derartiges anliegt.
Wie z.B. Rezeptgebühren für Krankengym.oder Zahnersatz...
- Aber wie sieht es aus, wenn Reparaturkosten vom Auto entstehen (nutze das Auto f.d.Arbeitsweg - keine Möglichkeit mit öffentl.Verkehrsmitteln). -

Der Gedanke kam mir, als ich vor kurzem über 330 € für die hinteren Bremsen bezahlt habe. Musste auch gemacht werden, betr.des Wetters... - und war auch nicht vorhersehbar.
- Da bleibt dann nicht mehr viel übrig für die normalen monatl.Ausgaben.
Wie sieht es aus mit den TÜV - Gebühren
oder einfach allgemein?
Fahrkosten zur Arbeit....??
Ist es so wie bei einem HartzIV - Empfänger, der/die sich das ansparen müssen?
Kosten die vorhersehbar sind, sehe ich ein - aber unverhoffte?

Danke om voraus für Antworten

Ein frohes Neues Jahr 2009 Ihnen allen wünscht palev271

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Automatisch werden gar keine Ausgaben, auch nicht die im Zusammenhang mit Krankheiten, angerechnet. Man hat als Schuldner höchstens die Möglichtkeit, die Erhöhrung des pfändungsfreien Betrages bei Gericht zu beantragen. Dies wird aber auch nur für laufende Kosten möglich sein, z.B. die Fahrtkosten zur Arbeit. Für evtl. anfallende Repreraturen muss man sich halt Geld zurück legen.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2012 01:25:19
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo ,
danke für die Antwort. Nun ja, dachte mir schon, das ich mir für bestimmte Ausgaben rechtzeitig die Beträge ansparen muss. Ok.Ok. - hätte ja sein können.
- Betreffend aber der Kosten für die Gesundheit, musste ich nicht extra bei Gericht einen Antrag auf Erhöhung der pfändb. ... stellen. - Mein InsoVerw. sagte mir, das die Gesundheit vorgehe! Denn diese muss ja die Arbeitskraft erhalten. So sind bestimmte Leiden nun mal verbunden mit regelmäßiger Krankengymn./spez.therap.Behandlung etc. - Das sucht sich keiner aus - und die Kosten muss man selbst tragen, werden aber vom pfändb. Betrag abgezogen. Natürlich werden die Belege dazu eingereicht. -
Aber auch Zahnarztkosten, denn diese sind ja nun nicht vorhersehbar, wenn z.B. durch Krankheit/Unfall/ o.ä. die Zähne gezogen werden müssen oder durch eine OP entfernt werden müssen oder eine Brücke bricht. So müssen Zähne erneuert werden, Reparaturkosten fallen an...
Bisher gab es nie Probleme! Besser ist es natürlich, wenn man von den jeweiligen Ärzten/ Medizinischen Dienst/Gesundheitsamt... - Atteste beifügt, wo bestätigt wird, wie der Zustand ist, in wie weit man körperlich belastbar ist usw..
So kann man auch nie sagen ob monatlich die selben Ausgaben sind oder mal ein paar Monate gar nichts aufkommt.
Der InsoVerw. kann schon mal anfragen, ob er eine aktuelle Bescheinigung von den Ärzten haben kann (falls Gläubiger danach fragen).
Das nur mal zur Info.

Gruß palev271

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn das bei dir so läuft, dann hast du einen großzügigen Insolvenzverwalter. Das Gesetz sieht soetwas nämlich nicht vor. Ich bin übrigens in einer Insolvenzkanzlei tätig und wir machen sowas nicht.

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