>Privatinsolvenz, Rechte des Gläubigers?
Ja, der Treuhänder hätte den Gläubiger informieren müssen. Informieren kann der Treuhänder aber nur die Gläubiger, von denen er weiß.
Gut möglich, dass der Schuldner dich nicht angegeben hat.
Rechte des Gläubigers: Zuerst mal mit dem Treuhänder in Verbindung setzen. Wenn das
Insolvenzverfahren noch läuft: Forderung anmelden. Wenn das Verfahren nicht mehr läuft: A-Karte gezogen.
Ist Treuhänder nicht bekannt. Versuchen herauszufinden, bei welchem Gericht das Verfahren eröffnet wurde. Nach Schuldner(möglichst nur Nachname) unter www.insolvenzbekanntmachungen.de detailsuche, Angabe des Insolvenzgerichts suchen. Da steht der Treuhänder mit Kontaktdaten drin.
Ist die Forderung angemeldet und der Schuldner hat Dich verschwiegen, ist das ein Versagungsgrund.
von salkavalka am 04.07.2009 00:50
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