Privater Vorteil bei Firmenleasing

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2019 01:17:10
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 9x hilfreich)
Privater Vorteil bei Firmenleasing

Hallo,

und zwar folgendes Szenario.

Ich (mein Unternehmen) möchte ein Geschäftsfahrzeug leasen, welches mehrheitlich privat benutzt werden soll (zu 80%).

Wenn das Unternehmen ein Fahrzeug im Wert von 40.000€ least dann bezahlt das Unternehmen die Leasinggebühren (nehmen wir an die liegen hier bei 300€).

Ich muss dieses aber ja auch privat versteuern, wenn ich es privat benutzen will. Also ungf. 400€ von meiner Seite aus. (1% Regelung, möchte kein Fahrtenbuch)

Welchen Sinn haben dann eigentlich Firmenwagen, wenn ich das Fahrzeug privat auch für 400€ insgesamt bekomme ?

Ich frage das, weil ich ein Gesellschafts-Geschäftsführer bin.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Betriebsausgabe sind neben den Leasingkosten ja auch noch die laufenden Betriebskosten, Steuern und Versicherungen.

Außerdem zahlen Sie ja keine 400 EUR, sondern lediglich die Lohnsteuer darauf! Also maximal die Hälfte, ohne die Vorsteuer als Vorteil der GmbH zu berücksichtigen. Der Vorteil dürfte ganz offensichtlich sein!
Die 1%-Regelung ist nur zulässig, wenn der Pkw zu mindestens (oder mehr als) 50% betrieblich genutzt wird.

-- Editiert von Cybert. am 27.07.2017 23:42

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.01.2019 01:17:10
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ich dachte ich muss den Bruttolistenpreis nehmen und 1% davon privat bezahlen und die restlichen Kosten das Unternehmen.
Im Internet bezieht sich die 1% Regel immer auf diejenigen, die es privat weniger als 50% nutzen. Deswegen konnte ich nichts finden.

Wenn ich bei einem 40.000€ Fahrzeug privat letzendlich maximal die Hälte bezahlen muss also 200€. Dann ist der Vorteil natürlich ersichtlich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Sämtliche Kosten trägt der Betrieb. Die Nutzung selbst durch Sie als Gf dürfte abgesehen von der SV neutral für die GmbH sein.
Bei Ihnen erhöht sich das stpfl. Gehalt um 1 % sowie ggf. Anteile für Fahrten zw. Whg. und Arbeitstätte.

Zitat (von doggfather):
Im Internet bezieht sich die 1% Regel immer auf diejenigen, die es privat weniger als 50% nutzen. Deswegen konnte ich nichts finden.

Bei Einzelunternehmen ist für die Anwendung der 1%-Regelung wie gesagt zwingende Voraussetzung, dass der betriebliche Anteil überwiegt. Wenn die GmbH ihrem Gf vertraglich eine Nutzung als Gehaltsbestandteil ermöglicht, ist das auch eine betriebliche Nutzung.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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