Hallo, habe vor einem Monat ein neues Handy von einem Privaten Verkäufer gekauft(aus Vertragsverlängerung).
Da er die Originale Rechnung nicht gleich gefunden hat, versicherte er mir, diese per mail nachzuschicken.
Leider hat er es bis heute nicht getan. Habe ich ein Anrecht auf die Rechnung oder kann ich sogar vom Kauf zurücktreten?
Da das Handy ohne Rechnung vom Wert gemindert ist, gibt es vielleicht eine Teilrückerstattung?
Danke für hilfreiche Informationen.
Privater Verkäufer wollte Rechnung nachreichen aber hat es nicht getan. Was nun ?
27. Dezember 2016
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Frage vom 27. Dezember 2016 | 19:34
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Privater Verkäufer wollte Rechnung nachreichen aber hat es nicht getan. Was nun ?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2016 | 20:01
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatHabe ich ein Anrecht auf die Rechnung oder kann ich sogar vom Kauf zurücktreten? :
Die Frage lässt sich ohne Kenntnis des Kaufvertrages (Du mit ihm) nicht beantworten.
War die ursprungsrechnung Teil eures Kaufvertrages, oder handelt es sich bei der Nachieferungszusage nur um eine freiwillige Leistung?
Berry
#2
Antwort vom 27. Dezember 2016 | 20:40
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Die Rechnung/Lieferschein für die Garantie ist Teil des Kaufvertrages(Mündlich). Das Handy wurde angeboten als Neu mit Rechnung und 2 Jahren Garantie. Ohne Rechnung habe ich keine Garantie. Ein schriftlichen Kaufvertrag gibt es nicht. Ich war mit einem Zeugen vor Ort und habe das Handy abgeholt. Er versicherte mir das er mir die Rechnung nachschickt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Dezember 2016 | 02:04
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 36x hilfreich)
ZitatDas Handy wurde angeboten als Neu mit Rechnung und 2 Jahren Garantie. :
Dann ist doch alles klar. "mit Rechnung" = zugesicherte Eigenschaft oder Leistung. Ohne Rechnung = Leistungsstörung
Rechnung anmahnen, schriftlich unter Fristsetzung, bei fruchtlosem Verstreichen der Frist liegt endgültig Leistungsmangel vor = Rücktritt vom Vertrag.
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