Privater Parkplatz an einer Bank

31. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cescax3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Parkplatz an einer Bank

Hallo ..

Es ist ungefähr 2 Monate her da wollte ich kurz auf der Bank Kontoauszüge holen. Als ich nach 3-5 min wieder zurück kam hat ein wildfremder Mann einfach mein Auto fotografiert als ich ihn darauf angesprochen hatte meinte er es sei ein privat Parkplatz er hätte den Abschleppdienst angerufen und ich solle ihm bitte direkt 95€ geben. Als ich dann fragte wo er arbeitete kam keine Antwort mehr und hackte nur noch mehr auf den 95€ rum und wurde mir gegenüber ziemlich frech. Also wollte ich auch keine Daten raus geben. Als das Passanten auf der Straße mitbekommen hatten haben die sich mit eingemischt und gemeint zu ihm er solle mich junges Mädchen in Ruhe lassen und nicht einfach so 95€ von mir verlangen und ich solle einfach wegfahren. Daraufhin hat er mit dem Anwalt gedroht und ich bin dann einfach weggefahren. Jetzt nach 2 Monaten kam ein schreiben von einem Anwalt das ich diese 95€ bezahlen soll für die leerfahr des Abschleppdienstes .. ok aber muss ich auch seine Anwaltskosten übernehme ? Es kam weder eine Rechnung noch eine Mahnung in der ganzen Zeit. Es kam direkt ein schreiben vom Anwalt .. Ich habe ja zeugen dafür das er mir gegenüber sehr unfreundlich war und immer wieder auf diesen 95€ gehackt hat und ganz ehrlich welcher Mensch bezahlt einfach irgendeinem wildfremden Menschen auf der Straße 95€? Ohne Beleg ohne alles ..

Nun weiß ich nicht genau wie ich vorgehen soll.. ich sehe es nicht ein seine Anwaltskosten noch zu übernehmen

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
meinte er es sei ein privat Parkplatz

Zitat:
er hätte den Abschleppdienst angerufen


Und, stimmt das? War der Parkplatz als privat erkennbar? Haben sie eine Rechnung des Abschleppdienstes zu Gesicht bekommen?

Zitat:
ok aber muss ich auch seine Anwaltskosten übernehme ?


ich würde erst mal gar nichts zahlen. Bei 3-5min Standzeit sind die Voraussetzungen für eine Einschaltung des Abschleppdienstes imho nicht erfüllt.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Bei 3-5min Standzeit sind die Voraussetzungen für eine Einschaltung des Abschleppdienstes imho nicht erfüllt.
Sehe ich auch so. Stichwort: Schadensminderungspflicht.

Zitat (von Cescax3):
Nun weiß ich nicht genau wie ich vorgehen soll.
Der Forderung vollumfänglich widersprechen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
Cescax3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat:
meinte er es sei ein privat Parkplatz

Zitat:
er hätte den Abschleppdienst angerufen


Und, stimmt das? War der Parkplatz als privat erkennbar? Haben sie eine Rechnung des Abschleppdienstes zu Gesicht bekommen?

Zitat:
ok aber muss ich auch seine Anwaltskosten übernehme ?


ich würde erst mal gar nichts zahlen. Bei 3-5min Standzeit sind die Voraussetzungen für eine Einschaltung des Abschleppdienstes imho nicht erfüllt.[/


Ja es war als ein privat Parkplatz gekennzeichnet hab das Schild übersehen. Aber als ich diese Firma bei google eingeben wollte um zu schauen ob es die hier im Wohnort wirklich gibt kam nur das diese Firma 65km weiter entfernt ist..

Und eine Rechnung habe ich bis gestern nicht vor Gesicht gehabt kam erst mit dem schreiben von den Anwalt ..

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)


Zitat (von Cescax3):
Ja es war als ein privat Parkplatz gekennzeichnet hab das Schild übersehen. Aber als ich diese Firma bei google eingeben wollte um zu schauen ob es die hier im Wohnort wirklich gibt kam nur das diese Firma 65km weiter entfernt ist..


Welche Firma? Ist ja egal, kann ja ein Privatparkplatz einer Privatperson sein.

Würde der Forderung einmalig mit Hinweis auf die Schadensminderungspflicht widersprechen, den Beleg fordern und Anwaltskosten mangels Verzugs widersprechen. Keine Brieffreundschaft anfangen.

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Retels):
den Beleg fordern
Was will man denn damit?

Signatur:

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#6
 Von 
Cescax3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von Cescax3):
Ja es war als ein privat Parkplatz gekennzeichnet hab das Schild übersehen. Aber als ich diese Firma bei google eingeben wollte um zu schauen ob es die hier im Wohnort wirklich gibt kam nur das diese Firma 65km weiter entfernt ist..


Welche Firma? Ist ja egal, kann ja ein Privatparkplatz einer Privatperson sein.

Würde der Forderung einmalig mit Hinweis auf die Schadensminderungspflicht widersprechen, den Beleg fordern und Anwaltskosten mangels Verzugs widersprechen. Keine Brieffreundschaft anfangen.


Also soll ich einen Widerspruch einlegen und die schadensminderungspflicht erwähnen? Schicke das schreiben dann lieber an den Abschleppdienst und nicht an den Anwalt

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#7
 Von 
Cescax3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von Cescax3):
Ja es war als ein privat Parkplatz gekennzeichnet hab das Schild übersehen. Aber als ich diese Firma bei google eingeben wollte um zu schauen ob es die hier im Wohnort wirklich gibt kam nur das diese Firma 65km weiter entfernt ist..


Welche Firma? Ist ja egal, kann ja ein Privatparkplatz einer Privatperson sein.

Würde der Forderung einmalig mit Hinweis auf die Schadensminderungspflicht widersprechen, den Beleg fordern und Anwaltskosten mangels Verzugs widersprechen. Keine Brieffreundschaft anfangen.


Also soll ich einen Widerspruch einlegen und die schadensminderungspflicht erwähnen? Schicke das schreiben dann lieber an den Abschleppdienst und nicht an den Anwalt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Cescax3):
Also soll ich einen Widerspruch einlegen und die schadensminderungspflicht erwähnen?
So würde ich tun

Zitat (von Cescax3):
Schicke das schreiben dann lieber an den Abschleppdienst und nicht an den Anwalt
Du schickst das dahin wo die Forderung herkommt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Lag dem Anwaltsschreiben außer der Rechnung noch was bei, z.B. eine Unterlassungserklärung, die man zurückschicken soll?
Grundsätzlich sehe ich die Angelegenheit deutlich weniger aussichtsreich als meine Vorschreiben.
Dass von Privatgelände sofort abgeschleppt werden darf, wenn kein Fahrer in Sicht ist, ist doch juristisch längst ausdikutiert. Und dass der Fahrer nach 3-5 Minuten zurück kommen würde, war für den Parkplatzeigentümer nicht ersichtlich. Da besteht keine Schadensminderungspflicht.
Und dass ein Parkplatzeigentümer einen Falschparker per Anwalt auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann, hat der BGH doch auch schon entschieden. Wenn der Parkplatzeigentümer eine Privatperson ist, muss der Falschparker auch die Anwaltskosten erstatten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Ich stimme drkabo zu. Die Falschparkerin hat zudem die Übernahme der Kosten der Kosten direkt auf dem Parkplatz schon verweigert. Jegliche Mahnungen waren daher direkt obsolet. Die Weitergabe des Falles an einen Anwalt also voll und ganz gerechtfertigt. Ich bin hier ebenfalls der Meinung, dass die Falschparkerin sowohl die Leerfahrt als auch den Anwalt wird zahlen müssen. Meiner Meinung nach sollte sie das auch direkt tun, bevor noch weitere Kosten, durch eine erneute Weigerung der Zahlung, entstehen. Die Ratschläge die Forderung vollumfänglich zurückzuweisen kann ich nicht nachvollziehen.


Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und dass ein Parkplatzeigentümer einen Falschparker per Anwalt auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann, hat der BGH doch auch schon entschieden.

Das könnte ja immer noch kommen.



Zitat (von drkabo):
Wenn der Parkplatzeigentümer eine Privatperson ist, muss der Falschparker auch die Anwaltskosten erstatten.

Auch wenn er keine Privatperson ist, schützt das nicht vor Anwaltskosten ...



Zitat (von Retels):
Würde der Forderung einmalig mit Hinweis auf die Schadensminderungspflicht widersprechen

Die soll sich woraus ergeben? Ok, wenn das der Firmenparkplatz von Astro-TV wäre, könnte man das nachvollziehen.



Zitat (von Retels):
den Beleg fordern

Warum? 1x reicht doch.



Zitat (von Retels):
und Anwaltskosten mangels Verzugs widersprechen.

Wenn die Verweigerung der Zahlung entsprechend ernsthaft und endgültig war, dürfte der Verzug vorliegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ich sehe hier die Forderungen des Anwaltes, bzw des Parkplatzeigentümers auch als gegeben und vorallem auch als gerechtfertigt an!

Zitat:
Ich habe ja zeugen dafür das er mir gegenüber sehr unfreundlich war und immer wieder auf diesen 95€ gehackt
Die Zeugen können alo belegen, dass die Forderung über 95Euro mehrfach ausgesprochen wurde (spricht also gegen Dich)
Ob dies freundlich oder unfreundlich geschah, ist absolut belanglos, da es kein Anrecht auf freundlichkeit gibt. Im Gegenteil, ich kann da sogar den Parkplatzeigentümer verstehen, wenn dessen Parkplatz immer wieder zugeparkt wird.

Zitat:
und ganz ehrlich welcher Mensch bezahlt einfach irgendeinem wildfremden Menschen auf der Straße 95€? Ohne Beleg ohne alles ..
Den Beleg hättest du ja bekommen können, du hättest nur noch warten müssen, bis der Abschlepper vor Ort gewesen wäre, der hätte dir den Beleg dann ohne weiteres ausgestellt.

Daher auch von mir, zahlen und daraus lernen sowie nicht mehr so unachtsam im Strassenverkehr verhalten...



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#13
 Von 
Autoknacker
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 23x hilfreich)

Erst falsch parken, dann streiten und am Ende heulen und nicht zahlen wollen. Ganz großes Kino.

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#14
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die soll sich woraus ergeben? Ok, wenn das der Firmenparkplatz von Astro-TV wäre, könnte man das nachvollziehen.


https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/599/was-gilt-beim-abschleppen-von-privaten-parkplaetzen/

"Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Bevor man abschleppen lässt, sollt man zunächst alle anderen Mittel prüfen. Wenn man einen Hinweis darauf hat, wo der Fahrer des Fahrzeugs sich aufhält – zum Beispiel, wenn man ihn beim Betreten des Nachbarhauses beobachtet hat – sollte man ihn zunächst aufsuchen und zum Entfernen des Fahrzeugs auffordern."

Nach der Schilderung ist davon auszugehen, dass der Parkplatz in unmittelbarer Nähe zur Bank lag und der Eigentümer direkt auf das falsche Fahrzeug aufmerksam geworden ist. Und das möglicherweise nicht zum ersten Mal, sondern man greift direkt zum Hörer und ruft den Abschleppdienst, den man vielleicht gut kennt. Das hört sich für mich nach Hobby an, man weiß es aber nicht. Falsches Verhalten der TE, ja ohne Frage; Unterlassungsanspruch des Eigentümers, ja ohne Frage; ein Schild kann man aber auch tatsächlich mal übersehen.

Zitat (von radfahrer999):
Was will man denn damit?


Schauen, ob überhaupt was in Rechnung gestellt wurde.

-- Editiert von Retels am 02.06.2017 13:07

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Schauen, ob überhaupt was in Rechnung gestellt wurde.
Ich frage mich warum man diese Neugierde befriedigt wissen möchte, wenn man dem Ganzen sowieso widerspricht. Aber nun gut...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Wenn man einen Hinweis darauf hat, wo der Fahrer des Fahrzeugs sich aufhält – zum Beispiel, wenn man ihn beim Betreten des Nachbarhauses beobachtet hat – sollte man ihn zunächst aufsuchen und zum Entfernen des Fahrzeugs auffordern."

Stimmt.
Wie will man nun beweisen, das der Eigentümer diesen Hinweis hatte?

Ok, wenn das ein Parkplatz ist und daneben die Bank und sonst in der Nähe kein Haus stehen würde, kein Supermarkt, dann ja sehe ich das auch so, da würde sich das aufdrängen.

Aber schon ein einer normalen Straße mit Mehrfamilienhäusern und mehreren Geschäften kann er sich recht einfach entlasten.



Zitat (von Retels):
Schauen, ob überhaupt was in Rechnung gestellt wurde.

Kann sie ja, dafür ist die Kopie aber ausreichend.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

IANAL, aber ich meine mich zu erinnern, dass zumindest einige Gerichte die Schadensminderungspflicht recht hoch hängen.Ich meine mich zu erinnern, dass ich sogar schon mal gelesen habe, zur Schadensminderung das eigene Auto erstmal auf einen kostenpflichtigen Parkplatz in der Nähe zu stellen, wenn der Privatparkplatz belegt ist.
Ich würde also erwarten, dass der Parkplatzbesitzer erstmal beweisen müsste, dass er den Parkplatz so dringend brauchte, dass er die Karre nicht erstmal stehen lassen konnte. Das dürfte bei einem kurzen Sprung in die Bank schwierig sein.

Angesichts der Atmosphäre hier im Forum in letzter Zeit: Meld Dich doch mal an und schreib, dass so ein Idiot für seinen Bankbesuch auf Deinem Parkplatz stand und Du den Abschleppdienst bezahlt haben willst. Vielleicht kriegst Du dann bessere Tips, warum man sich das in die Haare schmieren kann.

Übrigens würde ich mal überlegen, vielleicht eine Unterlassungserklärung abzugeben. Was sonst wirklich auf Dich zukommen könnte, wären die Anwaltskosten für eine die Forderung nach einer von der anderen Seite. Das können mehr als 95€ werden. Unterlassungsansprüche hat er ja nun mal.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
aber ich meine mich zu erinnern, dass zumindest einige Gerichte die Schadensminderungspflicht recht hoch hängen.


Dazu hat sich Harry um 14:07 Uhr eigentlich recht anschaulich geäußert. Wenn die äußeren Umstände nicht absolut gegen den PpBesitzer sprechen, und er die Leerfahrt durch ein weiteres Telefonat nicht mehr verhindern konnte, hat er nicht gegen die Schadenminderungsobliegenheit aus 245 Abs 2 BGB vorwerfbar verstoßen.

Zitat (von -Laie-):
Die Falschparkerin hat zudem die Übernahme der Kosten der Kosten direkt auf dem Parkplatz schon verweigert. Jegliche Mahnungen waren daher direkt obsolet.
Sehe ich genau so.

Zitat (von Methadir):
Übrigens würde ich mal überlegen, vielleicht eine Unterlassungserklärung abzugeben. Was sonst wirklich auf Dich zukommen könnte, wären die Anwaltskosten für eine die Forderung nach einer von der anderen Seite. Das können mehr als 95€ werden. Unterlassungsansprüche hat er ja nun mal.


Das ist mir auch sofort in den Sinn gekommen, Dein Tip sollte also berücksichtigt werden.

Berry

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