Privater Autoverkauf als Selbstständiger?

7. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
amadea
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Autoverkauf als Selbstständiger?

Hallo,
ich habe vor ca. 5 Jahren ein Auto von privat gekauft, dass ich jetzt wieder verkaufen möchte. Ich besitze ein Geschäft, habe aber das Auto nicht als Firmenwagen auf den Betrieb zugelassen, sondern nur auf meinen Namen, habe also auch keine Mehrwertsteuer für diesen Wagen abgesetzt (Kauf von privat).
Ich fahre aber laut Finanzamt etwa 550 betrieblich genutzte km mit diesem Fahrzeug jährlich.
Auf der ADAC-Seite habe ich nun gelesen, dass nicht nur ein Kfz-Händler als gewerblicher Händler gilt, sondern auch jeder Selbstständige, der das Auto, das er verkaufen will, auf seinen Betrieb zugelassen hatte und somit mindestens ein Jahr für Sachmängel haftet.
Kann ich dieses Auto nun als Privatmann unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen oder nicht???

Gebt mir bitte eine Nachricht!!
Vielen Dank

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Wenn Sie das Fahrzeug zum überwiegenden Teil Privat genutzt haben, können Sie es auch Privat unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

....ich sehe das anders :-))
"Selbstständiger" im Sinne § 14 BGB bedeutet
Unternehmer und hierauf begründet sich das neue Schuldrecht.

Zwar ist das Anfangsposting ein Grenzfall und ich sehe auch die Bedenken ein.
Gerade bei Kleinunternehmern ist das Fahrzeug auf die Privatadresse und nicht auf die Firmenadresse zugelassen. Häufig ist auch Privat-u. Firmenadresse identisch.
Das Fahrzeug wird auch häufig für die Firma
benutzt, ja sogar abgeschrieben.

Und der Privatkäufer eines solchen Fahrzeugs, wie kann er nachweisen, dass es sich um ein "Firmenwagen" handelt?

Gar nicht ! Denn hierzu müßte er die Bücher
des Unternehmers einsehen. Und wer läßt das schon zu?
Also wo bleibt der durch das Schuldrecht beabsichtigte Käuferschutz?

Ich habe noch keine entsprechenden Urteile gefunden.

Fazit:
Wenn im Falle eines Rechtsstreits festgestellt werden würde, dass der Gewährleistungsausschluß nicht rechtmäßig war (Unternehmer an Privat), dann würde es bedeuten, dass die Gewährleistungszeit 2 Jahre dauern müßte. Das wäre ein glattes Eigentor.

mfg





0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Tut mir Leid belle, aber da irrst Du ein wenig !


Verkauf Unternehmer an Privat :
(Auszug)......Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen eine Privatperson von einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft. Aber auch die Fälle sind erfasst, in denen ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen eines Freiberuflers (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt), Handwerkers oder Landwirts an einen Verbraucher verkauft wird. Im Einzelfall ist somit zu prüfen, ob das Fahrzeug privat genutzt wurde oder ob es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Wurde ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, so ist entscheidend, auf welcher Nutzung der Schwerpunkt lag. (ende Auszug)

Und lag der Schwerpunkt, wie hier vorliegend auf der privaten Nutzung, wäre ein Ausschluß der Sachmängelhaftung auch Rechtens !

Hiermal ein Urteil des LG Frankfurt a/M 16 S 236/03 zu dem Fall

KFZ-Verkauf eines Freiberuflers bedeutet nicht zwingend Einordnung
als Verkauf eines Unternehmers i.S.d. § 474 BGB


1.Verkauft ein Freiberufler sein gebrauchtes Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall davon auszugehen, dass es sich um einen Verkauf eines Unternehmers an einen Verbraucher handelt (Verbrauchsgüterkauf), soweit der Verkäufer nicht ausdrücklich als Unternehmer auftritt.
2.Ein Verbrauchsgüterkauf kommt nur dann in Betracht, wenn der Verkauf des KFZ dem unternehmerischen Kerngeschäft zugeordnet werden kann. (Aus den Gründen: ...Die Beklagte ist Freiberuflerin und un-
terfällt dem Grunde nach dem Unternehmerbegriff des § 14 I BGB . Wie der Wortlaut des § 14 BGB zeigt, bedarf es neben der Unternehmereigenschaft des Verkäufers auch noch einer kausalen Verknüpfung zwischen der unternehmerischen Tätigkeit als solcher und dem in Rede
stehenden Geschäft. Diese fehlt hier. Die Beklagte ist Zahnärztin, weshalb der Verkauf von Fahrzeugen nicht zu ihrem unternehmerischen
Kerngeschäft gehört. Es handelt sich bei dem Kfz auch nicht um einen Unternehmensgegenstand.

-- Editiert von krull14 am 08.02.2005 09:18:02

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen