Private weiterbildung im urlaub

6. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Martin rump
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Private weiterbildung im urlaub

Hallo ich wollte gerne meinen meister im dachdeckerhandwerk machen und dafür von meiner firma (keine dachdeckerfirma) einmal 6 und nach 2 monaten weitere 4 wochen urlaub nehmen für schulungen. Mein arbeitgeber meinte daraufhin dass das wahrscheinlich nicht geht weil ich mich laut arbeitsrecht im urlaub erholen muss. Habe dazu aber nur etwas gefunden was einen nebenjob im urlaub verbietet aber keine schulung. Jetzt die frage, darf ich laut arbeisrecht im (10 wochen) urlaub in die schule gehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

In deinem Urlaub bist du frei in dem, was du tust - lediglich Erwerbsarbeit ist untersagt. Da irrt also dein Chef.
Das arbeitsrechtlich interessantere Thema verbirgst du im ersten Satz: du willst offenbar für die Ausbildung Dachdeckermeister mehr Urlaub, als dir nach AV oder TV zusteht. Also Sonderurlaub, höchstwahrscheinlich unbezahlt. Das freilich geht nur mit Zustimmung deines AG. Firmen machen das in aller Regel, wenn der Sonderurlaubszweck im Sinne der Firma ist - das könnte hier der Knackpunkt sein.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Erwarten Sie von Ihrem Arbeitgeber bezahlten oder unbezahlten Urlaub?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Mal zwischen den Zeilen gelesen:
Wenn dein Chef nicht einfach so geblubbert hat uns sich schlicht irrt, könnte er dir vielleicht auch zu verstehen geben wollen, dass er dein Vorhaben nicht unterstützen will, aber das offene Wort scheut und deswegen mit solchen Nebelkerzen kommt, dass Urlaub zur Erholung da sei. Denn wenn deine Firma nichts mit Dachdeckerei zu tun hat - wozu sollte sie dir dann Sonderurlaub gewähren? Denn das scheint sicher, dass du mit dem regulären Urlaubsanspruch nicht klar kommst, nicht einmal, wenn du die Sache geschickt auf 2 U-Jahre verteilst.

-- Editiert von blaubär+ am 06.10.2017 16:54

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