Guten Tag!
Mir schuldet mein Ex-Partner Geld für die Zeit in der er bei mir wohnte.
In der Zeit, in der mein Ex-Partner bei mir wohnte, war er zwar auch bei mir gemeldet, allerdings haben wir keinen (Unter)-Mietvertrag mit meinem Vermieter o.Ä abgeschlossen. Wir haben lediglich mündlich ausgemacht, dass er mir monatlich ein wenig Geld zur Miete etc. dazugeben solle. Allerdings wurde ich immer wieder ein paar Monate bis zu seinem Auszug und der Trennung vertröstet und habe nie Geld gesehen. Hinterher und nach Aufforderung mir nachträglich für die Zeit Geld zu überweisen, bestritt er alles und war der Meinung, er schulde mir nichts.
Immerhin habe ich ihn letztlich dazu bekommen, mir wenigstens eine Art "Schuldanerkenntnis" zu unterschreiben, in dem steht "Hiermit bestätige ich,...., dass ich dem..., noch 200€ schulde und diese bis Ende Oktober 15 bezahlen werde.- Datum u. Unterschrift
Leider steht in diesem Dokument nicht der Grund, aus welchem er mir diese 200€ schuldet. Ist das relevant? Oder reicht dieses Dokument als Beweis aus, ihn anzumahnen, bzw. ein Mahnverfahren anzustreben u. -notfalls- gerichtl. durchzusetzen?
Vielen Dank im Voraus!
Private Schulden geltend machen; Mahnverfahren etc. Hilfe
30. Oktober 2015
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Frage vom 30. Oktober 2015 | 12:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Private Schulden geltend machen; Mahnverfahren etc. Hilfe
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2015 | 17:16
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Für das Mahnverfahren benötigen Sie keine weiteren Unterlagen.
#2
Antwort vom 30. Oktober 2015 | 18:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke schon mal. Ich meinte aber noch vielmehr, wenn Widerspruch eingelegt werden sollte, wie es dann aussehen würde?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Oktober 2015 | 18:51
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Dann legen Sie das Schuldanerkenntnis vor.
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