Private Schulden eintreiben - Bekannter schuldet 900 Euro

6. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb455167-55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Schulden eintreiben - Bekannter schuldet 900 Euro

Folgende Situation: Vor einem Jahr habe ich einem Bekannten 900 Euro geliehen. Es war abgemacht, dass er dies ab März in 100 Euro Raten abbezahlt.
Bisher hat er aber erst einen Monat bezahlt. Auf regelmäßige Erinnerung reagiert er nicht.
Kann ich in so einem Fall auch einen Mahnbescheid beantragen? Ist das erfolgversprechend oder werde ich damit nicht durchkommen, da kein schriftlicher Vertrag vorliegt sondern nur WhatsApp-Verläufe? Wie viel kostet die Beantragung und das eventuell folgende Verfahren?
Danke für Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Beantragen kannst du den jederzeit. Kostet 32 Euro. Wenn der Schuldner nicht widerspricht, dann hast du Glück und kannst einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Sollte der Schuldner aber widersprechen, musst du per Klage deinen Anspruch beweisen. Zusätzlich solltest du auch noch nachweisen können dass der Schuldner sich wirksam in Verzug befindet damit du nicht auf den Kosten der Klage sitzen bleibst.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sicherheitshalber würde ich den Schuldner noch einmal schriftlich mit Einschreiben in Verzug setzen, den Kreditvertrag sozusagen offiziell kündigen und zur sofortigen Rückzahlung des Restbetrages auffordern. Nur, um auf Nummer sicher zu gehen.

Im Mahnverfahren werden keine Beweise o.ä. geprüft. Fürs Mahnverfahren 32€ für diesen Streitwert. Prozesskostenrechner gibt es ansonsten genug im Internet.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

In dem Fall bedarf es keiner Kündigung, weil es eine Vereinbarung über die Rückzahlung gibt (§ 488 I BGB ). Eine Kündigung ist nur bei Darlehen auf unbestimmte Zeit erforderlich (§ 488 II BGB )

What-Up-Verläufe sichern und erstmal noch einmal schriftlich und nachweislich mahnen.

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#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)
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