Private Nummer durch Kita-Mitarbeiterin weitergegeben

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Furchensumpf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Nummer durch Kita-Mitarbeiterin weitergegeben

Morgen zusammen,

ich hab ein kleines Problem, bei dem ich mehr und mehr sprachlos werde.

Vor ein paar Wochen hatte ich, als ich unsere Tochter aus der Kita abholte, einen kleinen "Disput" mit einer Mitarbeiterin. Während ich relativ ruhig und sachlich blieb, wurde diese in meinen Augen recht ausfallend.

Knapp eine Stunde nachdem ich wieder zu hause war, rief mich der Mann der Mitarbeiterin an und meinte mich am Telefon angehen zu müssen - wie ich denn so mit seiner Frau sprechen könnte und so. Ich hab mich am nächsten Tag natürlich direkt bei der Leitung beschwert und auch gefragt, wie die Dame an unsere private Telefonnummer kommen konnte. Diese wurde ihr durch das Sekretariat ausgehändigt. Daraufhin habe ich mich auch beim Träger beschwert. In meinen Augen wurde hier eklatant gegen den Datenschutz verstoßen, denn ich habe meine Nummer der Kita nur dafür überlassen, mich direkt kontaktieren zu können, wenn mit meiner Tochter etwas sein sollte. Ich habe sicherlich nicht eingewilligt, dass diese an unbefugte dritte weitergegeben wird, die dann meinen mich privat anrufen zu müssen. Nicht ohne Grund taucht unsere Nummer in keinem Verzeichnis auf.

Das beste ist aber: Der Träger will in der Sache nichts weiter unternehmen. Da bin selbst ich sprachlos. Im Grunde werden wir Eltern also zum Abschuss frei gegeben, wenn wir mal eine Auseinandersetzung mit dem Personal haben.

Meine Frage ist jetzt, was ich dagegen machen kann, denn ich will das keinesfalls auf sich beruhen lassen. Im Grunde ist die Sache somit ja ein Freibrief für die Mitarbeiter.

Besten dank

ein sichtlich aufgebrachter
Frederic

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Furchensumpf):
denn ich habe meine Nummer der Kita nur dafür überlassen, mich direkt kontaktieren zu können, wenn mit meiner Tochter etwas sein sollte.

Das hat man der KiTa jetzt mit welchem Wortlaut genau mitgeteilt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Furchensumpf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also sorry, ich denke mal nicht dass es zulässig ist, dass Mitarbeiter die Nummer ohne mein Einverständnis weitergeben dürfen.

Zudem steht im Betreuungsvertrag, dass die erhobenen Daten gemäß §12 Abs 2 Kibiz nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden dürfen, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

§12 Abs. 2 Kibiz
"(2) Der Träger ist berechtigt und verpflichtet, die Daten nach Absatz 1 sowie die weiteren kindbezogenen Daten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind, zu erheben und zu speichern. Gespeicherte Daten dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, die diese zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz benötigen."

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3292382,13

Ich glaube das weiterleiten an unbefugte dritte gehört nicht dazu. Zudem hat diese Dame mit meiner Tochter nichts zu tun (andere Gruppe).

-- Editiert von Furchensumpf am 11.09.2017 10:29

-- Editiert von Furchensumpf am 11.09.2017 10:40

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#3
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Beschwerde an den Landesbeauftragter für den Datenschutz mit kopie an die Kita.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Die Weitergabe der Telefonnummer von der Kita an die Mitarbeiterin dürfte nicht zu beanstanden sein, da die Mitarbeiterin keine "unbefugte Dritte" ist. Der Anruf war ja auch nicht privat (z.B. Einladung zu einem Date) sondern Kita-bezogen.

Sehr kritisch ist natürlich die Weitergabe von der Mitarbeiterin an deren Ehemann.
Aber das ist halt eine Angelegenheit, die Sie mit der Mitarbeiterin klären müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Furchensumpf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Weitergabe der Telefonnummer von der Kita an die Mitarbeiterin dürfte nicht zu beanstanden sein, da die Mitarbeiterin keine "unbefugte Dritte" ist. Der Anruf war ja auch nicht privat (z.B. Einladung zu einem Date) sondern Kita-bezogen.


Nein, der Grund des Anrufes hatte ja gar nichts mit der Kita, also mit unserer Tochter, zu tun. Zudem hat die Mitarbeiterin mich ja nicht angerufen.

Zitat (von drkabo):
Sehr kritisch ist natürlich die Weitergabe von der Mitarbeiterin an deren Ehemann.
Aber das ist halt eine Angelegenheit, die Sie mit der Mitarbeiterin klären müssen.


Warum sollte ich das mit ihr klären? Letzten Endes ist die Kita-Leitung für die Mitarbeiter und die Prüfung der Herausgabe der Nummer verantwortlich. Für solche Dinge wurde die Nummer nicht hinterlegt.

-- Editiert von Furchensumpf am 11.09.2017 11:13

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein, der Grund des Anrufes hatte ja gar nichts mit der Kita, also mit unserer Tochter, zu tun.
Unsinn. Natürlich war der Grund des Anrufes durch die Kita bzw. dein Auftreten dort begründet.

Zitat:
Letzten Endes ist die Kita-Leitung für die Mitarbeiter und die Prüfung der Herausgabe der Nummer verantwortlich.
Da hast du was falsch verstanden. Die Kita-Leitung muss da gar nichts prüfen, die Daten stehen allen Mitarbeitern zur Verfügung, alles andere wäre nicht praxisgerecht.

Zitat:
Für solche Dinge wurde die Nummer nicht hinterlegt.
Nochmal, das wurde der Kita wie genau mitgeteilt? Also für was man anrufen darf, und für was nicht?
Zudem: Wie kannst du beweisen, dass der Ehemann die Nummer von seiner Frau bekommen hat? Das ist doch nur deine Vermutung.

Mein Fazit: Du führst dich auf wie im Kindergarten. :grins:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Furchensumpf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Unsinn. Natürlich war der Grund des Anrufes durch die Kita bzw. dein Auftreten dort begründet.


Nein, Du scheinst da etwas falsch verstanden zu haben. Nicht die Kita hat mich daheim angerufen, sondern der wütende Ehemann.

Zitat:
Die Kita-Leitung muss da gar nichts prüfen, die Daten stehen allen Mitarbeitern zur Verfügung, alles andere wäre nicht praxisgerecht.


Auch hier scheinst Du was falsch verstanden zu haben. Laut Kibiz (siehe oben) ist die Verwendung der Daten an bestimmte Dinge gebunden - eben nur die, welche mit der Erfüllung der Arbeit zu tun haben. Das Gespräch hatte aber nichts mit unserer Tochter zu tun, ergo dürfen die Daten für andere Dinge nicht verwendet werden.

Zitat:
Nochmal, das wurde der Kita wie genau mitgeteilt? Also für was man anrufen darf, und für was nicht?


Nochmal: Das ist im Kibiz doch deutlich geregelt. Zudem: Uns wurde damals gesagt, dass die Nummer nur dafür verwendet wird, uns im Notfall schnell erreichen zu können (wie auch anderen Eltern, wie ich mich in den letzten Tagen vergewissert habe).

Zitat:

Zudem: Wie kannst du beweisen, dass der Ehemann die Nummer von seiner Frau bekommen hat? Das ist doch nur deine Vermutung.


Weil sie diese von der Kita bekommen hat (wurde mir von der Leitung bestätigt). Zudem stehen wir nicht im Telefonbuch. Auch im Netz ist unsere Nummer nicht (oder wenn nur schwer) zu finden - und schon gar nicht in dieser kurzen Zeit.

Zitat:

Mein Fazit: Du führst dich auf wie im Kindergarten. :grins:


Wenn Du meinst...

-- Editiert von Furchensumpf am 11.09.2017 12:19

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Nein, der Grund des Anrufes hatte ja gar nichts mit der Kita, also mit unserer Tochter, zu tun.

Aus der Ausgangsfrage habe ich entnommen, dass im Telefonat über ein Ereignis gesprochen wurde, was ich auf dem Gelände der Kita während der Arbeitszeit der Mitarbeiterin, in zeitlichem Zusammenhang mit der Abholung Ihres Kindes ereignet hat. Wie man da auf "hat gar nichts mit der Kita zu tun" kommt, ist mir ein Rätsel.
Sie scheinen der Meinung zu ein, dass Telefonate nur erlaubt sind, wenn es um Ihr Kind geht. Dem ist aber nicht so.

Zitat:
Zudem hat die Mitarbeiterin mich ja nicht angerufen.

Das ist das Problem.
Die Mitarbeiterin hätte mit Ihnen über das Ereignis sprechen dürfen. Und die Mitarbeiterin hätte dazu auch die Telefonummer von der Kita bekommen dürfen. Die Weitergabe der Telefonnummer von der Kitaleitung/Kita-Verwaltung an die Mitarbeiterin war also OK. Was nicht OK war, ist lediglich, dass die Mitarbeiterin das Gespräch Ihrem Ehemann überlassen hat.

-- Editiert von drkabo am 11.09.2017 12:21

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Furchensumpf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Nein, der Grund des Anrufes hatte ja gar nichts mit der Kita, also mit unserer Tochter, zu tun.

Aus der Ausgangsfrage habe ich entnommen, dass im Telefonat über ein Ereignis gesprochen wurde, was ich auf dem Gelände der Kita während der Arbeitszeit der Mitarbeiterin, in zeitlichem Zusammenhang mit der Abholung Ihres Kindes ereignet hat. Wie man dau auf "hat gar nichts mit der Kita zu tun" kommt, ist mir ein Rätsel.
Sie scheinen der Meinung zu ein, dass Telefonate nur erlaubt sind, wenn es um Ihr Kind geht. Dem ist aber nicht so.


Ich zitiere noch mal das Kibiz:

"§12 Abs. 2 Kibiz
"(2) Der Träger ist berechtigt und verpflichtet, die Daten nach Absatz 1 sowie die weiteren kindbezogenen Daten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind, zu erheben und zu speichern. Gespeicherte Daten dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, die diese zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz benötigen.""

Das Gespräch hatte aber nichts mit meiner Tochter zu tun, nicht einmal mit belangen der Kita.


Zitat:
Die Mitarbeiterin hätte mit Ihnen über das Ereignis sprechen dürfen. Und die Mitarbeiterin hätte dazu auch die Telefonummer von der Kita bekommen dürfen. Die Weitergabe der Telefonnummer von der Kitaleitung/Kita-Verwaltung an die Mitarbeiterin war also OK. Was nicht OK war, ist lediglich, dass die Mitarbeiterin das Gespräch Ihrem Ehemann überlassen hat.


Und das meine ich ja. Ich bezweifle auch, dass die Mitarbeiterin mich außerhalb der Kita hätte anrufen dürfen. Wenn sie mich noch mal angerufen hätte um die Sache zu klären, wäre das etwas ganz anderes gewesen (wobei ich nach wie vor bezweifle, ob das rechtens gewesen wäre, siehe Kibiz). Aber wenn es der Klärung der Sache dienlich gewesen wäre, wäre das ok für mich gewesen. Es geht mir aber darum, dass eben meine Nummer an unbefugte dritte weitergegeben wurde. Und selbst wenn die Dame meine Nummer nicht weitergegeben hat, so hätte sie dennoch verifizierbare Angaben machen müssen, anhand derer meine Nummer gefunden werden kann. Und laut Kibiz hätten auch schon diese Angaben die Kita nicht verlassen dürfen. Der Anruf hatte ja nichts mit der "Erfüllung der Aufgaben" zu tun...

-- Editiert von Furchensumpf am 11.09.2017 12:30

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Die Mitarbeiterin wird der dienstlichen Schweigepflicht unterliegen. Gegen diese hat sie verstossen aus meiner Sicht. Ich würde, wenn der Träger nichts macht, eine Anzeige bei der Polizei machen.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Das Gespräch hatte aber nichts mit meiner Tochter zu tun, nicht einmal mit belangen der Kita.

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Mitarbeitern der Kita ist eine Aufgabe der Kita - §9 Kibiz. Wenn Mitarbeiter der Kita Sie anrufen, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit (wieder-)herzustellen, dann erfüllt sie damit ihre gesetzlichen Aufgaben, wodurch eine Datenweitergabe im Sinne des §12 zulässig wird.

Zitat:
Die Mitarbeiterin wird der dienstlichen Schweigepflicht unterliegen. Gegen diese hat sie verstossen aus meiner Sicht. Ich würde, wenn der Träger nichts macht, eine Anzeige bei der Polizei machen.

Die Polizei wird sich da nicht interessieren. Kita-Mitarbeiter sind keine Berufsgeheimnisträger im Sinne des §203 StGB mit gesetzlicher Schweigepflicht (Ärzte, Pfarrer, ...), weshalb eine Straftat ausscheidet. Außerdem scheint es sich ja bei dem Inhalt des Gesprächs nicht um ein Geheimnis aus dem persönlichen Lebensbereich ("Kind hat Pickel am Popo") sondern um eine "Meinungsverschiedenheit" zu handeln. Und wenn die Schweigepflicht nur dienstrechtlicher Natur ist (weil die Mitarbeiterin eben keine Ärztin, Pfarrerin o.ä. ist), dann ist der Arbeitgeber zuständig. Wenn der aber nichts unternehmen will, kann man den nicht zwingen.



-- Editiert von drkabo am 11.09.2017 13:01

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Steht eure Telefonnummer im Telefonbuch? Falls ja, hätte der Mann die Nummer auch von daher haben können und sie wäre öffentlich.

Das Problem ist die Weitergabe von internen Vorkommnissen von der Erzieherin an ihren Mann. Wir Eltern dürfen bei der Eingewöhnung eine Stunde bei den Kindern bleiben und müssen unterschreiben, dass alles, was wir mitbekommen, nicht nach außen tragen dürfen, auch nicht an Familie oder Freunde. Im Vertrag steht auch, dass Erzieherinnen dies ebenfalls nicht dürfen. Hast du den Vertrag mal durchgelesen, ob dies auch bei euch steht?

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#13
 Von 
Furchensumpf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Steht eure Telefonnummer im Telefonbuch? Falls ja, hätte der Mann die Nummer auch von daher haben können und sie wäre öffentlich.


Nein, wie oben beschrieben sind wir nirgends verzeichnet. Und auch wenn hätte der Mann für das Herausfinden ja meinen Namen benötigt. Und dieser gehört ja laut Kibiz schon zu den Daten, die "Zweckgebunden" sind, also nicht weitergegeben werden darf. Wie will man eine Nummer ohne Namen rausfinden?

-- Editiert von Furchensumpf am 11.09.2017 13:19

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein, Du scheinst da etwas falsch verstanden zu haben. Nicht die Kita hat mich daheim angerufen, sondern der wütende Ehemann.
Und der wollte dir eine Versicherung verkaufen, oder was?

Zitat:
Auch hier scheinst Du was falsch verstanden zu haben. Laut Kibiz (siehe oben) ist die Verwendung der Daten an bestimmte Dinge gebunden - eben nur die, welche mit der Erfüllung der Arbeit zu tun haben.
Es muss aber nicht jedes mal geprüft werden, ob es ein berechtigter Grund ist. Eher im Gegenteil ist die Leitung verpflichtet, wichtige Informationen schnell zugänglich zu halten (etwa welche Allergien oder bestimmte Krankheiten die Kinder haben, welche Personen das Kind abholen dürfen u.s.w.).
Außerdem kann man eine Telefonnummer nun mal nicht zurückholen, was der Mitarbeiter im Kopf hat das hat er.

Zitat:
Weil sie diese von der Kita bekommen hat (wurde mir von der Leitung bestätigt).
Es geht aber gar nicht um die Mitarbeiterin, sondern um deren Ehemann.
Und der könnte natürlich versichern, dass er die Nummer auf anderem Weg bekommen hat.

Zitat:
Ich bezweifle auch, dass die Mitarbeiterin mich außerhalb der Kita hätte anrufen dürfen.
Wieso denn nicht? Hast du es ihr konkret verboten? Man darf nämlich privat jeden anrufen, solange der es nicht untersagt.
Du versteifst dich darauf, dass sie die Nummer gar nicht haben durfte. Aber erstens ist das falsch, und zweitens unmöglich (siehe oben, man kann niemanden verpflichten etwas zu vergessen).

Zitat:
Die Mitarbeiterin wird der dienstlichen Schweigepflicht unterliegen.
Schweigepflicht, im Kindergarten? Nicht dein ernst.

Stefan

PS: Was war denn eigentlich der ursprüngliche Streitpunkt?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Furchensumpf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und der könnte natürlich versichern, dass er die Nummer auf anderem Weg bekommen hat.


Und auch hier wieder die Frage: Wie will er das ohne Namen?

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Furchensumpf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Meinst du ernsthaft, die Mitarbeiterin hätte ihrem Mann deinen Namen nicht sagen dürfen? Das mag in deiner Phantasie so sein, in Realität bist du mit dieser Meinung komplett auf dem Holzweg.


Ich zitiere NOCHMAL das Kibiz:

"§12 Abs. 2 Kibiz
"(2) Der Träger ist berechtigt und verpflichtet, die Daten nach Absatz 1 sowie die weiteren kindbezogenen Daten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind, zu erheben und zu speichern. Gespeicherte Daten dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, die diese zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz benötigen.""

Lies noch mal den letzten Satz.

Zu Absatz 1 gehört: "6. Namen, Vornamen und Anschriften der Eltern."

Zudem es bei mir noch die Straße bedurft hätte, da es mit meinem Namen mehrere in unserer Stadt gibt. Da kommt man mit Namen alleine nicht weit. Oder man müsste alle durchtelefonieren, da sollte man zu Beginn des Gespräches jedoch erst mal fragen, ob man jeniger welcher ist - was aber nicht geschehen ist.



-- Editiert von Furchensumpf am 11.09.2017 13:54

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Furchensumpf):
Das Gespräch hatte aber nichts mit meiner Tochter zu tun, nicht einmal mit belangen der Kita.

Man hat also den Anfangssachverhalt hier
Zitat (von Furchensumpf):
Vor ein paar Wochen hatte ich, als ich unsere Tochter aus der Kita abholte, einen kleinen "Disput" mit einer Mitarbeiterin.
...
Knapp eine Stunde nachdem ich wieder zu hause war, rief mich der Mann der Mitarbeiterin an und meinte mich am Telefon angehen zu müssen - wie ich denn so mit seiner Frau sprechen könnte und so.

vollkommen falsch / unvollständig dargestellt?

Dann sollte man das mal korrigieren, wen wmn verwertbare Meinungen haben will.



Im übrigen kann die Mitarbeiterin auch jemanden bevollmächtigen mit Dir zu kommunizieren. Das kann ein Anwalt sein, oder aber auch der Ehemann.



Ansonsten einfach
- Datenschutzbeauftragten
- Staatsanwalt
- Aufsichtsbehörde des Trägers
informieren und abwarten was da rauskommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Furchensumpf):
Ich zitiere NOCHMAL das Kibiz:


Welches hier vollkommen irrelevant ist!

Der Träger durfte deine Daten an seine Mitarbeiterin herausgeben, was die Mitarbeiterin danach mit diesen Daten macht ist ein vollkommen anderes Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich zitiere NOCHMAL das Kibiz:
Was willst du immer damit? Das Kibiz soll die Kinder schützen, aber sicher nicht die Eltern.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Liebe Güte. Bei dem Thema scheinen selbst gestandene Forumsmitglieder und Juristen auf einmal den Verstand zu verlieren.

- Natürlich unterliegen Daten bei einem Kindergarten dem BDSG. Gegebenenfalls kann sogar eine verschärfte Haftung vorliegen wenn der Kindergarten öffentlich-rechtlich organisiert ist.

- Der Sachverhalt ist nicht falsch dargestellt. Die Annahme, der Ehemann (!) einer Mitarbeiterin habe hier im Auftrag der Kita (!) den Betriebsfrieden wiederherstellen wollen indem er die TE anschreit ist so absurd, dass er eigentlich keiner Diskussion bedarf.

- Es erscheint zweifelhaft, ob die Mitarbeiterin ihrem Mann den Namen einer Kundin mitteilen durfte. Man mag es eine Bagatelle finden aber auch bei diesem handelt es sich um vertrauliche Daten die die Kindergärtnerin nur im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben nutzen darf. Natürlich läuft hier vieles unterhalb des Radars, dass liegt aber einfach daran, dass die meisten Leute nicht so doof sind sich dabei nachweislich so weit aus dem Fenster zu lehnen.

- Es ist auch völlig egal, ob der Mann die Telefonnummer geschäftlich oder privat Nutzen wollte. Er durfte sie schlicht nicht haben.

Es ist zu trennen zwischen den Pflichten der Kita und denen der Mitarbeiterin. Die Kita darf die Nummer in der Regel an die Mitarbeiterin herausgeben. Hierbei besteht natürlich eine Prüfungspflicht, ob diese Weitergabe erforderlich ist. Dies ist aber in der Regel (für Unfälle etc.) der Fall.

Eine Pflichtverletzung der Kitaleitung könnte daher allenfalls vorliegen, wenn diese die Mitarbeiter nicht korrekt über ihre Verschiegenheitspflichten belehrt hätte. Hierfür wäre allerdings die Kita (!) beweispflichtig, nicht der Kunde.

Hinzu kommt allerdings, dass die Kita über §§31 bzw 278 BGB vollumfänglich auch für Fehlverhalten ihrer Mitarbeiterin haftet.

Hinzu kommt weiterhin, dass im Rahmen der Ordnungswidrigkeitentatbestände der 43, 44 BDSG Adressat in der Regel das Unternehmen (!) ist. Ohne einen Kommentar an der Hand zu haben kommt hier durchaus ein Bußgeld für die Kita wegen eines Fehlverhalts der Mitarbeiter in Betracht.

Eine Haftung der Mitarbeiterin besteht ebenfalls. Allerdings liegt kein Vermögensschaden vor, so dass hier allenfalls eine Abmahnung des Ehemanns (als nichtberechtigtem Benutzer der Daten) bzw. eine entsprechende Unterlassungslage in Betracht kommt.

Insgesamt ist das keineswegs so harmlos wie hier alle tun. Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist hier wohl tatsächlich der richtige Ansprechpartner.

-- Editiert von Ebenezer am 11.09.2017 15:30

Signatur:

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#23
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Es gibt ohne weiteres Konstellationen, wo der Ehemann zwar mit Furchensumpf telefonieren kann aber denoch die Telfonnumer weder weitergegeben noch bekannt gemacht wurde ;) Und jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Furchensumpf):
Zitat (von drkabo):
Die Weitergabe der Telefonnummer von der Kita an die Mitarbeiterin dürfte nicht zu beanstanden sein, da die Mitarbeiterin keine "unbefugte Dritte" ist. Der Anruf war ja auch nicht privat (z.B. Einladung zu einem Date) sondern Kita-bezogen.


Nein, der Grund des Anrufes hatte ja gar nichts mit der Kita, also mit unserer Tochter, zu tun.

Selbstverständlich hatte er damit zu tun. Es gab bei der Abholung des Kindes einen "Disput" mit der Kita-Mitarbeiterin. Das ist eindeutig dienstlich.
Die Kita-Mitarbeiterin hat dann vermutlich sich die Nummer besorgt, um Sie zu Hause anzurufen, und den Disput... zu klären, weiterzuführen, wie auch immer.
Und dann hat der Ehemann das mitbekommen, und gesagt "Laß mal, die Tante rufe ich an, die Dich da so angemeckert hat!"

An dem Punkt wird's kritisch, denn die Kita-Mitarbeiterin kann nicht einfach Dienst-Interna an Nicht-Mitarbeiter weitergeben. Dazu zählt ihr Ehemann auch. Und der Ehemann sollte sich da raushalten.

Rein menschlich betrachtet: wenn der Ehemann der Kita-Mitarbeiterin meint, Sie zur Rede stellen zu müssen, dann kann man davon ausgehen, daß zumindest die Kita-Mitarbeiterin dies

"Während ich relativ ruhig und sachlich blieb, wurde diese in meinen Augen recht ausfallend."

wohl völlig anders gesehen hat.

Zitat:
Warum sollte ich das mit ihr klären?

Weil man, auch wenn es sich um eine Kindertagesstätte handelt, als Erwachsener solche Konflikte am besten wie ein Erwachsener klärt.

Und nicht wie ein Kita-Kind.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Zitat:
Die Mitarbeiterin wird der dienstlichen Schweigepflicht unterliegen.
Schweigepflicht, im Kindergarten? Nicht dein ernst.

Schweigepflicht ist etwas vollkommen anderes als dienstliche Verschwiegenheitspflicht.

Die Schweigepflicht für bestimmte Berufe ist im Gesetz geregelt, die dienstliche Verschwiegenheitspflicht im Arbeitsvertrag.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
- Der Sachverhalt ist nicht falsch dargestellt. Die Annahme, der Ehemann (!) einer Mitarbeiterin habe hier im Auftrag der Kita (!) den Betriebsfrieden wiederherstellen wollen indem er die TE anschreit ist so absurd, dass er eigentlich keiner Diskussion bedarf.

Wer hat das denn behauptet?
Dass eine Mitarbeiterin selbst(!) bei Eltern anrufen darf, um die Zusammenarbeit zwischen Kita, Kita-Mitarbeitern und Eltern zu klären und dazu Kita-Mitarbeiter die Telefonnummer der Eltern nutzen dürfen, bedarf aber hoffentlich auch keiner Diskussion.

Zitat:
Es erscheint zweifelhaft, ob die Mitarbeiterin ihrem Mann den Namen einer Kundin mitteilen durfte. (...)Es ist auch völlig egal, ob der Mann die Telefonnummer geschäftlich oder privat Nutzen wollte. Er durfte sie schlicht nicht haben.

Da sind wir uns ja einig.

Zitat:
Hinzu kommt allerdings, dass die Kita über §§31 bzw 278 BGB vollumfänglich auch für Fehlverhalten ihrer Mitarbeiterin haftet.

Aber welcher materielle Schaden ist denn eingetreten, für den die Kita haften könnte?

Zitat:
Hinzu kommt weiterhin, dass im Rahmen der Ordnungswidrigkeitentatbestände der 43, 44 BDSG Adressat in der Regel das Unternehmen (!) ist. Ohne einen Kommentar an der Hand zu haben kommt hier durchaus ein Bußgeld für die Kita wegen eines Fehlverhalts der Mitarbeiter in Betracht.

Ein Organisationsverschulden der Kita, welches ein Bußgeld rechtfertigen würde, sehe ich aber nicht wirklich, womit wir wieder bei Eine Pflichtverletzung der Kitaleitung könnte daher allenfalls vorliegen, wenn diese die Mitarbeiter nicht korrekt über ihre Verschiegenheitspflichten belehrt hätte wären.

Zitat:
Insgesamt ist das keineswegs so harmlos wie hier alle tun. Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist hier wohl tatsächlich der richtige Ansprechpartner.

Hm. Wenn kein Organisationsverschulden der Kita vorliegt, wird der Datenschutzbeauftragte nichts machen. Für individuelles Fehlverhalten der Mitarbeiterin in einem Einzelfall wird der sich wahrscheinlich nicht interessieren. Und in Animositäten zwischen Eltern und Kita-Mitarbeitern wird er sich nicht hineinziehen lassen.

Unterm Strich bleibe ich bei meiner Einschätzung.
Das Fehlverhalten liegt primär bei der Mitarbeiterin bzw. deren Ehemann. Mit denen kann man sich herumstreiten.
Und wenn die Kita-Leitung nicht gegen die eigene Mitarbeiterin vorgehen will, kann man das nicht erzwingen.

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#27
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Kindisch und unangemessen ist von der Kita-Mitarbeiterin, ihren Mann vorzuschicken. Schon wegen solchen Figuren hätte ich meinen Kindern nie eine Kita angetan. Daß sie das auch nicht durfte, versteht sich.

Unangemessen ist auch das gehässige Auftreten der TE gegenüber, das hier vorherrscht.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

[quoteUnd wenn die Kita-Leitung nicht gegen die eigene Mitarbeiterin vorgehen will, kann man das nicht erzwingen.]

Ich würde in der völligen Verweigung arbeitsrechtlicher Konsequenzen einen Verstoß nach § 9 BDSG sehen der wiederum vom Datenschuitzbeauftragten gerügt und ggfs. mit Auflagen geahndet werden kann. Letztlich unterläuft dies die Verpflichtung nach § 5 BDSG .

Signatur:

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#29
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Die Konsequenzen müssen aber weder arbeitsrechtlicher Natur sein, noch sich konkret gegen die betroffene Mitarbeiterin richten. Wenn die Kita-Leitung eine Kurz-Schulung für alle Mitarbeiter (nicht nur für die betroffene Mitarbeiterin) durchführt mit dem Schulungsinhalt "Telefonnummern dürfen nicht an Ehepartner weitergegeben werden", dann ist dem §9 BDSG hinreichend genüge getan.

Falls dem Fragesteller vorschwebt, dass die Kita-Leitung die betreffende Mitarbeiterin "bestrafen" muss (z.B. durch Abmahnung, Entlassung, ...) - nein, das ist nicht erzwingbar und ist vom BDSG auch nicht vorgesehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#30
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Hier hat der Träger aber laut TE jedes weitere Vorgehen abgelehnt. Dies dürfte ziemlich sicher unzulässig sein.

Letztlich muss man das auch Praktisch sehen. Es mag sein, dass es im Endeffekt nicht zu Bußgeldern oder sonstigen Maßnahmen kommt. Eine Grundlage für eine Überprüfung besteht hier aber auf jeden Fall. Und spätestens wenn bei der Kita der Brief des Landesdatenschutzbeauftragten mit Bitte um Stellungnahme und Hinweisen auf Bußgelder bis zu 150.000 € eingeht wird die rechtlich nicht versierte Kita-Leitung die Rechtsabteilung des Trägers einschalten müssen. Diese ggfs. eine externe Kanzlei weil sie sich (je nach Größe) mit derartigen Spezialmaterien nicht auskennt.

Man kann sich vorstellen wie positiv der Träger auf derartigen unnötigen Ärger reagiert nur weil hier eine kleine Erzieherin unter Umgehung der korrekten Kanäle unbedingt ihren Emotionen Luft machen wollte. Ich bezweifle ganz stark, dass dieser Ärger nicht durchgereicht wird.

Ob das jetzt der Betreuung des Kindes weiterhilf lasse ich mal dahingestellt.

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