Ein frohes Neues Jahr erst einmal allen!
Vor 2 Monaten habe ich meinen Mann geheiratet, der eine Private Insolvenz am Laufen hat.
Nun stelle ich mir die Frage, wer haftet, wenn er morgen überfahren wird?
Ich arbeite Vollzeit und verdiene im Monat 1800,00 € netto.
Bisher haben wir noch keinen Ehevertrag gemacht. Wäre das sinnvoll, um mich abzusichern, falls es zu einer Trennung kommen sollte während seiner Privaten Insolvenz?
Viele Grüße
Paris
Private Insolvenz: Wer haftet bei Tod?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Stirbt der Schuldner während des Insolvenzverfahrens, wird das Insolvenzverfahren in ein sog. Nachlassinsolvenzverfahren übergeleitet. In diesen Fall, muss man sich über die Haftung keine Gedanken machen. Hat man als Ehefrau jedoch Gegenstände, die vorher nicht zur Insolvenzmasse gezogen werden konnten, weil sie nicht pfändbar waren, in Besitz (z.B. PKW des Ehemannes, der wegen § 811 I Nr. 5 ZPO
nicht pfändbar war), dann werden diese durch den Insolvenzverwalter nach Tod des Schuldners zur Insolvenzmasse gezogen und verwertet. Der Pfändungsschutz erlischt nämlich insoweit.
Stirbt der Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase, dann bestehen die Schulden nach wie vor noch, da die REstschuldbefreiung noch nicht erteilt wurde. Der Erbe würde dann für diese Schulden haften, so er denn nicht die Haftung (Begrenzung auf den Nachlass oder Nachlassinsolvenzverfahren) beschränkt.
Wurde die Restschuldbefreiung erteilt, dann gibt es keine Haftung mehr für Schulden vor der Insolvenz.
-----
Bisher haben wir noch keinen Ehevertrag gemacht. Wäre das sinnvoll, um mich abzusichern, falls es zu einer Trennung kommen sollte während seiner Privaten Insolvenz?
------
Was willst Du denn absichern. Unterhalt?
Vielen Dank, Eidechse, für die ausführliche Antwort. Sie hilft mir schon sehr viel weiter.
Nein, wir haben keine Kinder und ich muss daher auch keinen Unterhalt absichern.
Ich möchte nur nicht für die Schulden meines Mannes haften.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten