Private Emails im Büro

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Sexuelle Botschaften, Chef-Beleidigungen und Intrigen

Kündigung: ja oder nein?

Von Rechtsanwältin Regina Kohn

Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) am 11. März 05 berichtet, wurde der Boeing Chef Harry Stonecipher (68 J.) gefeuert. Nicht nur, weil er eine Affäre mit einer Mitarbeiterin hatte, sondern weil er ihr obendrein versaute Emails geschrieben hat. Die wurden dummerweise über die elektronische Firmenpost versendet. Da sie deshalb nicht geheim bleiben konnten, musste sich der Aufsichtsrat zwangsläufig gegen den verliebten Emailer entscheiden und ihn entlassen. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist immerhin, dass ein Senior das Internet als Flirt-Medium genutzt hat.

Natürlich sitzen wir an deutschen Computerarbeitsplätzen, aber: IT-Abteilungen freuen sich in jedem Land über Abwechslung und bestimmte Schlüsselwörter können längst auch hierzulande mittels Spezialsoftware herausgefiltert werden. Admins und ihre neugierigen Bosse können jede Email mitlesen, die im Unternehmen geschrieben wird. Egal, ob dienstlich oder persönlich. Neue Mitarbeiter sollten genau hinhören, wenn Haustechniker Ihnen am Telefon oder unter vier Augen zu verstehen geben, dass der Chef sich auch menschlich sehr für seine Mitarbeiter interessiert.

Warnung: der Admin ist manchmal der Wolf im Schafspelz. Es soll vorkommen, dass er nach seiner eigenen Büroaffäre zum Chef rennt, um die Emails der Kollegin, die ihn plötzlich satt hat, dort publik zu machen. Das Leben ist ein Sumpf und Arbeitsplätze sind knapp.

Fragt sich, was Vorgesetzte sich erlauben können und was nicht, wenn sie Mitarbeiter „auf dem Kieker" haben.

Gleich vorweg: dienstliche Emails dürfen mitgelesen werden

Nach der geltenden Rechtsprechung dürfen dienstliche Telefonate nicht mitgehört werden. Das gilt noch lange nicht für Emails. Eine Email im Dienst, z.B. an einen Kunden oder Geschäftspartner, ist eine schriftliche Äußerung und einsehbar wie ein normales Schreiben. Nicht nur, weil sie ausgedruckt werden kann.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, dienstliche Korrespondenz, die bedingt durch das Arbeitsverhältnis in seinem Auftrag erstellt wird, zu checken.

Es soll hier nicht ausgeführt werden, wie manche Arbeitnehmer sich durch idiotisch verfasste Business-Mails im Job disqualifizieren. Wer es nicht versteht, Geschäftsbriefe zu erstellen, der kann auch keine Job-Email verfassen, ohne inkompetent zu wirken. In den meisten Unternehmen sind die wichtigsten Textstandards sowieso vorgegeben und entsprechen der Politik der Geschäftsleitung. Es soll sogar Firmen geben, in denen der Chef höchstpersönlich jeden einzelnen Textbaustein kreiert. Da wäre es bereits ein Kündigungsgrund, seine „Schreibe" zu boykottieren.

Wann sind private Emails im Büro gestattet?

Normalerweise hat der Arbeitnehmer kein Recht, die Telekommunikationsmittel der Firma privat zu nutzen.

Im besten Fall hat der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt. Eine Einwilligung kann sich zudem durch konkludentes Handeln ergeben. Z.B. dann, wenn ein Arbeitnehmer das Internet über einen längeren Zeitraum privat nutzt und der Chef das duldet. So verhält es sich nach wie vor in den meisten Unternehmen. Wer online lebt und arbeitet, kommuniziert jederzeit übergreifend. Schließlich muss der Lebenspartner doch informiert werden, wenn Überstunden im Büro anfallen. Das kann nur im Interesse der Firma sein.

In keinem Ratgeber für Bewerber steht als Tipp, im Einstellungsgespräch mal nachzufragen, wie es mit der Privatnutzung von Internetzugang und Emailadresse aussieht. Wer normal denkt, setzt voraus, dass jede harmlose private Email am Arbeitsplatz geschrieben werden darf.

Doch Vorsicht: Anwälte, die Arbeitgeber beraten, tragen dazu bei, dass Verbote und so genannte Kontrollrechte zunehmend und umfassend in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt werden.

Private Emails, die der Chef nicht akzeptieren muss

Ist die private Nutzung von Internet und Email in der Firma erlaubt, könnte der Boss versuchen, einem Mitarbeiter wegen Übermaß an den Kragen zu gehen. Fragt sich, was ist übermäßige Privatnutzung? Das Arbeitsgericht Wesel hat beispielsweise entschieden, das 80 bis 100 Stunden im Jahr noch keine erkennbare Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers darstellen (ArbG Wesel, Urteil vom 21.3.01, Az: 5 Ca 4021/00 = JurPC Web-Dok. 214/2001). Es kommt also wie immer auf den Einzelfall an.

In folgenden Fällen darf der Arbeitgeber in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreifen und ihn zur Rechenschaft ziehen:

  • Versendung von Emails, die Straftatbestände erfüllen
  • Weitergabe von Betriebs- und Unternehmensgeheimnissen
  • Virenalarm und dadurch Gefährdung der Firmendaten
  • Deutlich erhöhte Arbeitsplatzkosten durch Überschreitung der privaten Nutzungsgrenzen

Der Arbeitgeber ist beweispflichtig. Fühlt er sich auf der sicheren Seite, kündigt er. Eine vorherige Abmahnung ist nur dann überflüssig, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten besonders schwer verletzt hat. Das gilt etwa für das Herunterladen oder Versenden von Dateien mit pornographischen Inhalten oder den Verrat von Firmengeheimnissen.

In harmloseren Fällen kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer sich nach einer Abmahnung vertragsgerecht verhalten würde oder nicht.

Wird eine Kündigung ausgesprochen, ist in jedem Fall zuerst zu klären, ob der Arbeitgeber die Emails mitscannen durfte. Leider ist es in der Praxis oft so, dass ganz andere Kündigungsgründe vorgebracht werden, um dem Vorwurf zu entgehen, man habe unzulässigerweise die privaten Emails des entlassenen Mitarbeiters durchgeschnüffelt. Heutzutage kein Problem, einen Kündigungsgrund zu „faken". „Betriebsbedingt" passt so gut wie immer.

Es gibt vereinzelt Arbeitgeber, die zugeben, dass sie ihre Sekretärin rausschmeißen, weil diese in privaten Emails ihren Vorgesetzten als Vollidioten bezeichnet hat. Denen kann es passieren, dass die Arbeitsrichter ihnen zur Belohnung auf die Finger klopfen.

Das Kölner „Chefsekretärinnen-Urteil"

(Landesarbeitsgericht Köln, 15.12.2003, Az. : 2 Sa 816/03)

Es handelt sich hier um eine arbeitnehmerfreundliche Entscheidung für den Fall, das privates Emailen im Betrieb nicht ausdrücklich untersagt ist.

Die ohne vorherige Abmahnung fristlos entlassene Mitarbeiterin hat viel gemailt. Sie hat obendrein per Email ihren Chef beleidigt („dumm und unfähig"). Schließlich soll sie eine Firmen-CD heimlich kopiert haben, um diese in ein anderes Unternehmen einzubringen, in das sie wechseln wollte. So oder so ähnlich die Arbeitgebersicht.

Die rheinischen Arbeitsrichter sehen den Fall so wie in dem nachfolgend auszugsweise zitierten Entscheidungsleitsatz aus der juris-Rechtsprechungsdatenbank - www.juris.de :

„Fehlt eine klare betriebliche Regelung über die private Nutzung der betrieblichen Computeranlage, so bedarf eine Kündigung regelmäßig der vorherigen Abmahnung, auch wenn innerhalb der Arbeitszeit in nicht unwesentlichem Umfang private Emails geschrieben werden.

Auch wenn diese Emails sich beleidigend über den unmittelbaren Vorgesetzten (Geschäftsführer) äußern, aber nicht für dessen Kenntnisnahme bestimmt waren, liegt hierin in der Regel kein Kündigungsgrund, wenn das betriebliche Arbeitsverhalten ansonsten nicht beanstandet werden kann. Die Kenntnisnahme von Äußerungen gegenüber Dritten, die den Arbeitgeber als unfähig und dumm kennzeichnen, kann den arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag rechtfertigen."

Das Arbeitsverhältnis wurde zwar aufgelöst, doch die Arbeitnehmerin erhielt noch eine Abfindung.

Warum lesen Arbeitgeber mit?

Es drängt sich manchmal förmlich der Verdacht auf, dass Arbeitgeber privates Emailen garnicht verbieten wollen. Woher würden sie sonst ihre Insider-Informationen beziehen?

Auf der anderen Seite sind ihre Ängste vor Mitarbeitern, die dem Unternehmen schaden könnten, nicht immer ganz unbegründet.

Nach einer Studie des Bonner Informationsdienstes „Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte" surfen und mailen 90% aller Arbeitnehmer im Büro auch privat. Die Hälfte davon sogar angeblich länger als 3 Stunden pro Woche. Nach Schätzungen soll betroffenen Unternehmen danach jährlich ein Schaden in Höhe von 50 Milliarden Euro im Jahr entstehen - www.heise.de/newsticker/meldung/print/34384

Das stimmt immerhin nachdenklich. Mit dem Geld könnten Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden.

Um beiden Seiten gerecht zu werden, sollte jeder in einem angemessenen Umfang privat im Büro mailen und surfen dürfen. Das kommt dem Unternehmen zugute, denn es profitiert von zufriedenen und informierten Mitarbeitern.

Die Grenzen der privaten Nutzung sollten seitens der Geschäftsleitung klar und deutlich vorgegeben werden. So weiß jeder, woran er sich zu halten hat.

Am Ende soll auf den lapidaren Satz verzichtet werden: „Und lassen Sie sich am Besten anwaltlich beraten". Denn das versteht sich ja von selbst.


Regina Kohn
Rechtsanwältin

www.reginakohn.de

info@reginakohn.de

Leserkommentare
von heipe am 16.08.2010 14:30:36# 1
Hier noch ein interessanter Artikel zum Thema: http://www.geldsparen.de/sparen/Computer_Foto_Video/private-e-mails-was-am-arbeitsplatz-erlaubt-ist--.php