>Privatauktion bei Ebay trotz Autohändler?
quote:
Meine Frage ist jetzt ob die das überhaupt dürfen.
Meistens wird das ein sog. Agenturvertrag sein, d.h. der Händler verkauft nict im eigenen, sondern im Namen des privaten Kunden.
Der Vertrag ist dann "privat", die
Gewährleistung kann wirksam ausgeschlossen werden.
Das ist zulässig:
VIII ZR 175/04Agenturgeschäfte sind im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern nicht generell, sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als der Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Frage zu, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat. Als K müsste man die Umgehung nachweisen, d.h. dass der Händler, nicht der VK der im Vertrag steht das Risiko trägt.
Wie das gehen soll, dazu der BGH:
Zu Unrecht hält die Revision dem Berufungsgericht entgegen, auf die Risikoverteilung zwischen dem Händler und seinem Auftraggeber könne deswegen nicht entscheidend abgestellt werden, weil der Verbraucher in die Rechtsbeziehung zwischen dem Händler und dessen Auftraggeber keinen Ein- blick habe. Der vorliegende Rechtsstreit zeigt, daß es dem Tatrichter durchaus möglich ist, in der Gewährleistungsauseinandersetzung zwischen Verbraucher und Händler die dem Agenturgeschäft zugrundeliegenden Absprachen zwischen dem Privatverkäufer des Fahrzeugs und dem Kraftfahrzeughändler "aufzuhellen". Ob die "Aufhellung" möglich ist? Eher nein.
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von flawless am 04.02.2012 11:28
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