Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Steuerrecht » 

Privat genutzte Dienstwagen und ihre Tücken

Von Rechtsanwalt Sebastian Feldmann
5.11.2009 | Ratgeber - Steuerrecht | 1816 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Privat, Dienstwagen, Versteuerung

Grundsätzlich wird hierbei zur Festlegung des Nutzwertes die sogenannte 1 % Regelung angewendet.

Wer dies verhindern möchte, ist auf eine umständliche Fahrtenbuchreglung angewiesen.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Sebastian Feldmann
Dortmund

Miet und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Nachbarschaftsrecht

Der Wert der Nutzung ist nach dieser 1% Regelung   für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen. Hierbei kann der Steuerpflichtige allerdings selbst geleistete Zuzahlungen zur Anschaffung im Rahmen einer AfA (Absetzung für Abnutzung) geltend machen. Auf die Dauer der Nutzung kann sodann die Zuzahlung als Ausgabe jeweils anteilig abgesetzt werden.

Es schadet dann nicht, wenn das Fahrzeug teilweise privat genutzt wird, da dies ja bereits mit der 1 % Regelung ausreichend berücksichtigt worden ist. Zahlt der Arbeitnehmer allerdings Kraftfahrkosten selbst, hat dieser im Gegensatz zu der Fahrtenbuchmethode die Kosten nicht als Werbungskosten anzurechnen, da die Höhe des bemessenen Nutzungswertes nicht von den individuellen Kosten abhängt.

 

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97924
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?