Privat Waren kaufen, und dann an die UG verkaufen?

28. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
marcinho
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
Privat Waren kaufen, und dann an die UG verkaufen?

Hallo,

ich habe letzte Woche eine UG gegründet und warte jetzt auf mein Geschäftskonto und die Eintragung ins Handelsregister.

Jetzt muss ich unbedingt heute schon Waren kaufen, was aber nicht geht, da ich sonst eine verdeckte Sacheinlage vornehme und als GF in die Differenzhaftung komme.
(so hat es mir der Notar erklärt)

Meine Idee wäre die folgende: Ich kaufe jetzt die Waren, und verkaufe sie einen Monat später an die UG.
Ist das dann immer noch eine verdeckte Sacheinlage?

Jetzt habe ich andererseits in einem forum gelesen, dass eine UG i.G." bereits Rechtsgeschäfte tätigen kann, wenn ich das meinem Vertragspartner mitteile.
Da ich sowieso Vorkasse leisten muss, ist es dem realtiv egal, ob das eine UG i.G ist oder sonstwas.
Da ich aber über das Geschäftskonto noch nicht verfüge, würde ich das von meinem Privatkonto zahlen.
Ist das dann ein Gesellschafter-Darlehen oder wie bekomme ich dann das vorgestreckte Geld wieder zurück?

Vg
M

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-- Editiert marcinho am 28.10.2014 13:03

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Solange noch keine UG existiert, haftet man persönlich.



Was für Waren sind das denn überhaupt?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marcinho
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

@Harry:

Die Haftung was den Warenkauf angeht, ist sekundär.
Das sind Pappbecher, die ich für die UG brauche, da in 2 Wochen aber ein termin ist, für die ich die Becher brauche, muss ich sie privat bestellen.

Mir ging es darum, ob ich die Waren später, wenn die UG eingetragen ist, an die UG verkaufen kann?

Oder ist der andere Weg besser: die Waren im Namen der UG in Gründung kaufen, aber vom Privatkonto zahlen und somit der UG einen Gesellschafter-Kredit geben.
Wenn die Ug eingetragen ist, zahle ich mir den Kredit einfach zurück.


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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Max.haftungsbeschränkt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hey marcinho,
ist zwar schon ein paar jahre her, aber wie hast du dein Problem letztendlich gelöst?
stehe bei meiner jungen gründen vor dem exakt gleichen Problem und weiß noch nicht wie ich es lösen soll.
würde mich freuen wenn du die frage siehst und mir helfen kannst.
grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Sie können die GmbH auch mit mehr Geld ausstatten oder ihr ein Darlehen geben

0x Hilfreiche Antwort

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