Priv Verkäufer, muß ich den Kaufpreis erstatten

16. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
unicorn12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Priv Verkäufer, muß ich den Kaufpreis erstatten

Hallo @ all.
Ich habe eine Telefonkarte am 01.11.2013 bei Ebay eingestellt, mit der letzten Zeile: Dies ist ein privater Verkauf ohne Garantie oder Rücknahme. Wer damit nicht einverstanden ist, sollte nicht bieten.
Der Käufer hat mir eine positive Bewertung gegeben. Nach 6 Wochen und 2 Tagen hat er festgestellt, das der von mir bei Ebay angegebene Xtra-Clever Tarif nicht funktioniert. Der Tarif der Karte wurde lt. Mobilcom am 14.9.2014 deaktiviert. Ich habe davon allerdings keinerlei Kenntnis gehabt. Ich habe die letzte Gutschrift auf der karte am 20.9.2013 erhalten. Und die Karte 1 Tag später noch mit 15,00€ aufgeladen, muß man 1x im Jahr machen, da sonst die Karte komplett deaktiviert wird. Da ich aber aus privaten Gründen keinerlei Zeit mehr habe zu telefonieren, wollte ich sie verkaufen.
Nun will der Käufer natürlich sein Geld zurück. 14 Tage lang habe ich das Geld auch aufgehoben, aber nach der Bewertung dann ausgegeben. Ich beziehe nur eine kleine Rente und kann das Geld nicht zurück zahlen. Kaufpreis war 170,00€ + Versand. Diese Karte hatte ein Guthaben noch drauf von 47,40€. Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht weiter. Kann mir Jemand helfen und eine adequate Auskunft geben?
LG unicorn


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Der Tarif der Karte wurde lt. Mobilcom am 14.9.2014 deaktiviert.


Hat die Mobilcom eine Zeitmaschine?

quote:
Ich habe davon allerdings keinerlei Kenntnis gehabt.


Die müßte der K dir - da Gewährleistung ausgeschlossen - in der Tat nachweisen.

quote:
Kaufpreis war 170,00€ + Versand. Diese Karte hatte ein Guthaben noch drauf von 47,40€.


Zumindest das Guthaben müßte der Anbieter aber auszahlen, wenn er den Tarif deaktiviert.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
angegebene Xtra-Clever Tarif nicht funktioniert. Der Tarif der Karte wurde lt. Mobilcom am 14.9.201? deaktiviert.
Also wurden falsche Eigenschaftsangaben gemacht. Wurde ein Tarif zugesichert, allerdings nicht mehr auf der SIM aktiv zum Zeitpunkt des Verkaufes, dann solltest Du im eigenen Interesse den Kauf rückabwickeln. Nicht das noch eine Betrugsanzeige dazukommt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
unicorn12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!
Der Tarif wurde wohl, wie die Karte in meinem Besitz noch war, deaktiviert. Den Xtra-Clever Kontostand kann man sich noch anzeigen lassen. Da ich aber keinerlei Nachricht von Mobilcom bekommen habe, das etwas deaktiviert worden ist, woher sollte ich wissen das sie nicht mehr funktiomiert. Ich habe seit mitte Juli nicht mehr mit der Karte, aus Zeitgründen telefoniert. Sie lief bei mir über 5 Jahre lang. Ich habe beim Verkauf dem Käufer die dazu gehörigen Papiere mitgeliefert und auch meine Daten ihm gegeben, damit er sie ummelden kann, auf seinem Namen. Und am 21.9. noch mal aufgeladen mit 15,00€.
Der Käufer hat ne Bestätigung, das der Tarif der Karte angeblich zum 14.9. abgeschaltet worden ist. Also noch im meinem Besitz.
Ich hatte dem Käufer angeboten, wenn er nachweisen kann, das ich von Mobikcom darüber in Kenntnis gesetzt worden bin, d.h. an meine Adresse ein Schreiben geschickt worden ist, ihm den Kaufpreis zu erstatten. Ich komme ja nicht mehr an die Daten ran und die Mobilcom gibt keine Auskunft, darüber, da die Karte Ja nicht mehr auf meinem Namen läuft.
Ich hätte die Karte nie verkauft, wenn ich gewusst hätte, das sie nicht funktioniert. Ich habe bei Ebay 100% gute Bewertungen bei insgesamt 99 Tätigkeiten in 6 Jahren.
Betrug? Ich habe doch aber keinerlei Kenntnis davon gehabt. Ich lade doch die Karte nicht noch mal mit 15€ auf, wenn sie defekt ist, macht doch keinen Sinn. Abgesehen davon, ist mir auch unerklärlich, das ich noch 1,00€ am 20.9. gutgeschrieben bekommen habe, wo doch der Tarif zum 14.9. deaktiviert worden ist.
Und wenn ich Betrug vor gehabt hätte, dann gebe ich doch nicht meinen Namen, Geburtsdatum und die Adresse auf die sie angemeldet war, raus zum ummelden, da ja so was auch auffallen würde.
Greift der Gewähleistungsausschluss nicht? Obwohl er sich damit einverstanden erklärt hat?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Jetzt mal unabhängig von der rechtlichen Schiene (die ich ähnlich wie Mr.Cool sehe): Wenn Du die Karte nicht verkauft hättest, wenn Du gewusst hättest, dass sie nicht funktioniert, warum sträubst Du Dich jetzt, sie zurückzunehmen?

Es ist ja schön und recht, dass Du wenig Geld hast, aber Deine finaziellen Probleme jemand anders aufzubürden, der nun beim besten Willen nichts dafür kann, ist aus moralischer Sicht zumindest fraglich. Biete dem Käufer doch eine Rückerstattung in Raten an.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Ich hätte die Karte nie verkauft, wenn ich gewusst hätte, das sie nicht funktioniert.
warum hast du die Aufladefunktion nicht vorher getestet? So geht es wirklich nicht. Sei froh, wenn du nur das Geld zurückzahlen musst.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ich hatte dem Käufer angeboten, wenn er nachweisen kann, das ich von Mobikcom darüber in Kenntnis gesetzt worden bin, d.h. an meine Adresse ein Schreiben geschickt worden ist, ihm den Kaufpreis zu erstatten.

Das muss er nicht nachweisen.
DU hättest Dich vor den Angebot informieren müssen das das was Du anbietest auch tatsächlich funktioniert.



quote:
Greift der Gewähleistungsausschluss nicht?

Welcher Gewährleistungsausschluss? Da steht nur was von Garantie und Rücknahme und nichts von Gewährleistung.
Ich nehme an Du setzt den Text standartmäßig unter alle Auktionen?

Desweiteren greift ein Gewährleistungsausschluss bei fehlen zugesicherter Eigenschaften schlicht und einfach nicht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
unicorn12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@ harry van Sell
Das ist doch endlich mal ne Antwort. Danke

Und an alle anderen, es ist mir neu, das sich dieses Forum 123Moral.net nennt. Ich wollte lediglich eine Rechtsauskunft und keine Moralpredigt. Ich habe nun mal nur eine kleine Rente(650€), davon geht auch noch 350€ Miete ab, so wie Strom und Tel. Ich habe davon die Weihnachtsgeschenke meiner Kinder finanziert. Da bleibt nicht viel über.
Jemanden zu treten, der eh schon am Boden liegt ist nicht in Ordnung.
Wenn Jeder Jeden so akzeptieren würde wie er ist, gäbe es keinen Krieg auf dieser Welt. Kriege gibt es nur, weil dem Anderen die eigene Meinung aufgezwängt werden soll.


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