Prisoners - Kanzlei Schutt, Waetke verschickt Abmahnungen wegen des Films Prisoners

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Anwälte fordern von Filesharern strafbewehrte Unterlassungserklärung und € 732,50

Im Auftrag der Tobis Film GmbH verfolgen die Rechtsanwälte der Kanzlei Schutt, Waetke Filesharer, die den Thriller „Prisoners" in Filesharing-Börsen geteilt haben, mit Abmahnungen. Betroffene werden aufgefordert, Schadensersatz in Höhe von € 732,50 zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die „Prisoners"-Abmahnung ist rechtens

Die Abmahnungen der Kanzlei Schutt Waetke ist keine Abzocke und auch kein versuchter Betrug. Bevor betroffene Anschlussinhaber angeschrieben werden können, muss ein Beschluss eines Landgerichts ergehen, der Ihren Provider gerichtlich zur Herausgabe der Anschlussdaten verpflichtet. Ein IT-Unternehme kann anschließend anhand Ihrer ermittelten dynamischen IP-Adresse belegen, dass „Prisoners" über Ihren Anschluss angeboten wurde. Das Filesharing des Films ohne Zustimmung der Rechtsinhaberin Tobis Film GmbH - stets den Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung. 

Wie soll ich mich verhalten, wenn Schutt Waetke mich abmahnt?

Nehmen Sie die Sache nicht selbst in die Hand. Damit riskieren Sie sich Verteidigungsmöglichkeiten abzuschneiden. Der Unterlassungsanspruch der Tobis Film GmbH stützt sich auf § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG. Der Zahlungsanspruch gliedert sich nach § 97 a UrhG in Anwaltskosten und Schadensersatz. Allerdings haftet nicht jeder Abgemahnte. Verantwortlich für den Upload ist nur wer „Prisoners" selbst hochgeladen hat (Täter) oder anderen Zugang zum Anschluss verschafft hat ohne Filesharing zu untersagen (Störer). Schalten Sie einen Spezialanwalt ein, der Ihre Verantwortlichkeit prüft. In vielen Fällen haftet der Abgemahnte überhaupt nicht.

Soll ich eine „modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben?

Auf keinen Fall. Fälschlicherweise raten viele Anwälte zur Abgabe einer „modifizierte Unterlassungserklärung" ohne den Einzelfall zu untersuchen. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung bindet Sie lebenslänglich und löst bei jedem künftigen Verstoß eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 aus. Geben Sie diese niemals ungeprüft ab. 

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