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Prinzessin Caroline als Zeugin in Verfahren um Ernst August geladen

AFP VOM 11.4.2008 | Nachrichten - Vor Gericht | 1435 Aufrufe
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Im Prozessmarathon um die Verurteilung des Welfenprinzen Ernst August von Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung soll nun auch dessen Ehefrau Caroline als Zeugin aussagen. Wie das Landgericht Hildesheim am Freitag mitteilte, gehört die Prinzessin von Monaco zu insgesamt sechs Zeugen, die in dem Wiederaufnahmeverfahren am 19. Mai in nichtöffentlicher Sitzung angehört werden sollen.

Der Chef des Welfenhauses war im Jahr 2004 vom Landgericht Hannover rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 178 Tagessätzen zu 2500 Euro verurteilt worden, weil er im Jahr 2000 in Kenia einen deutschen Hotelier krankenhausreif geschlagen haben soll. Prinz Erst August galt damit als vorbestraft, hat aber dann ab 2006 eine Wiederaufnahme seines Verfahrens betrieben und vor dem Oberlandesgericht Celle durchgesetzt.

Das Verfahren wurde an das Landgericht Hildesheim verwiesen, wo die Strafkammer nun die "Begründetheit des Wiederaufnahmeantrages" im so genannten Probationsverfahren zu prüfen hat. Nur wenn das Gericht dies bejaht, kommt es zu einer neuen Hauptverhandlung.

11. April 2008 - 16.24 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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