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Prinz Ernst August zu Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt

AFP VOM 9.3.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 876 Aufrufe
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Ernst August

Ehemann von Caroline von Monaco damit nicht vorbestraft

Im zweiten Prozess gegen Ernst August von Hannover um eine tätliche Auseinandersetzung mit einem Hotelier in Kenia hat der Prinz einen Teilerfolg erzielt: Das Landgericht Hildesheim verurteilte ihn wegen einfacher Körperverletzung nur noch zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro, womit der Chef des Welfenhauses nicht mehr als vorbestraft gilt. Sein Anwalt kündigte gleichwohl Revision an.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Ehemann der monegassischen Prinzessin Caroline bei dem Streit Anfang 2000 dem deutschen Hotelier Josef Brunlehner zumindest zwei Ohrfeigen versetzt hatte. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger Hans Wolfgang Euler hatte dafür plädiert, ganz auf eine Strafe zu verzichten, und dies mit einer langjährigen Demütigung des Prinzen durch falschen Vorwürfe begründet.

In einem ersten Verfahren war Ernst August im Jahr 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Hannover ging damals davon aus, dass er Brunlehner aus Verärgerung über die laute Musik und die Lichtshow von dessen Diskothek krankenhausreif geprügelt hatte. Ernst August, der damit als vorbestraft galt, erreichte 2008 eine Wiederaufnahme des Verfahrens. In dem neuen Prozess vor dem Landgericht Hildesheim bestätigten nun mehrere Zeugen, darunter Prinzessin Caroline, die Version des Prinzen, wonach er dem Hotelier nur zwei Ohrfeigen versetzt hatte.

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Hildesheim, Andreas Schlüter, betonte in der Urteilsbegründung allerdings, das Gericht sei letztlich nicht in der Lage gewesen, "sich für eine Version zu entscheiden". In beiden Richtungen blieben Zweifel. Das Gericht widersprach aber der Aussage des Prinzen vom ersten Prozesstag, es habe sich bei den Schlägen nur um symbolische Ohrfeigen gehandelt: "Er versetzte ihm in rascher Abfolge zwei kraftvolle Ohrfeigen, nicht dezent aber auch nicht hemmungslos brutal", sagte Schlüter.

Ernst Augusts Verteidiger Euler kündigte noch im Gerichtssaal an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Er will erreichen, dass ein Gericht feststellt, dass Brunlehner seine Version des Geschehens frei erfunden habe.

9. März 2010 - 18.50 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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