Prinz Ernst August erzwingt neuen Prozess wegen Körperverletzung
AFP VOM 10.9.2007 | Nachrichten - Nachrichten | 2602 Aufrufe Mehr zum Thema:Prinz, Hannover, Körperverletzung
Der Prozess gegen Prinz Ernst August von Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung muss neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens an, wie ein Gerichtsprecherin am Montag bestätigte. Es entsprach damit einem Antrag des 53-jährigen Chefs des Welfenhauses. Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Hildesheim verwiesen. Das Landgericht Hannover hatte den Prinzen im November 2004 zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt, weil er einen deutschen Hotelier in Kenia krankenhausreif geprügelt haben soll. Der Prinz gilt damit als vorbestraft.
Ernst August bestreitet nach Angaben des OLG nicht, den Hotelier geohrfeigt zu haben. Anders aber, als dies sein damaliger Anwalt in der Verhandlung eingeräumt hatte, will er keinen Schlagring oder einen anderen Gegenstand benutzt haben. Der Prinz strebt daher eine Verurteilung nur wegen tätlicher Beleidigung oder einfacher Körperverletzung an. Die Strafe würde dann unter der Grenze liegen, ab der man als vorbestraft gilt. Grundlage der Entscheidung für die Wiederaufnahme durch das OLG ist die Möglichkeit, dass der Anwalt von Ernst August 2004 das weitgehende Geständnis ohne die Zustimmung seines Mandaten abgegeben haben könnte.
10. September 2007 - 15.29 Uhr
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