Presserat rügt drei Zeitungen für Berichte über "Fall Joseph"
AFP VOM 15.2.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 5644 Aufrufe Mehr zum Thema:Preeseruege, Presserat, Joseph, Sebnitz
- Insgesamt sieben Rügen ausgesprochen
Der Deutsche Presserat hat drei Zeitungen für ihre Berichterstattung über den Fall des kleinen Joseph aus Sebnitz gerügt. Wie das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse am Mittwoch in Bonn mitteilte, wurden die "Bild"-Zeitung, die "Berliner Morgenpost" sowie die Berliner "Tageszeitung" vor allem für ihre Überschriften kritisiert. Darin sei jeder Zweifel an den Umständen beim Tod des sechsjährigen Joseph ausgeschlossen worden. Die Grenze zwischen zulässiger Verdachtsberichterstattung und unzulässiger Tatsachenbehauptung sei überschritten worden. Mit diesen drei Rügen sei jedoch die übrige Presse nicht entlastet.
Nach Angaben des Presserates handelte es sich insgesamt bei den offensichtlich falschen Berichten über die Ereignisse in Sebnitz um einen "Tiefpunkt der Medienberichterstattung". Joseph war 1997 im Schwimmbad von Sebnitz ums Leben gekommen. Im November sorgte der Vorwurf der Mutter, er sei von Neonazis unter den Augen zahlreicher Badegäste ertränkt worden, bundesweit für Schlagzeilen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft stellte aber inzwischen die Ermittlungen gegen drei Beschuldigte ein. Von der Mutter vorgelegte eidesstattliche Zeugenaussagen hatten die jungen Leute im Alter zwischen 20 und 25 Jahren fälschlich belastet. Einem dritten medizinischem Gutachten zufolge starb Joseph bei einem Badeunfall.
Der Presserat sprach zudem vier weitere Rügen aus. Das Magazin "Stern" hatte demnach mit einem Bericht über den Mord an einer Ärztin gegen den Opferschutz verstoßen. Die Zeitschrift hatte sowohl das Porträtfoto des Opfers als auch eine Fotografie der Leiche gezeigt. Die Zeitschrift "Ventil", ein Branchenblatt für Taxifahrer, habe gegen den so genannten Trennungsgrundsatz verstoßen: Redaktionelle Beiträge über ein Unternehmen wurden den Angaben zufolge davon abhängig gemacht, dass im Gegenzug Anzeigen geschaltet werden. Der Presserat verhängte zudem zwei nicht öffentliche Rügen.
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