Ein freundliches Hallo aus Berlin,
vor rund 2Jahren habe ich Premiere-Abo abgeschlossen, welches einen Sonderpreis "3 Pakete für 2 für 19,98€" enthielt. Im Vertrag heißt es sinngemäß "Nach dem 2 Jahren verlängert sich der Vertrag zu den dann gültigen Konditionen, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird". Nun habe ich nicht gekündigt (möchte ich auch nicht), aber der BGH hat inzwischen festgestellt, dass diese Klausel (wohl) ungültig sei (Az. III ZR 247/06
). Der derzeitige Preis liegt bei 34,95€.
Daher habe ich Premiere schriftlich darauf hingewiesen, habe die Einzugsermächtigung zurückgezogen und den alten Preis (19,98€) manuell überwiesen. Nun schickt mir Premiere eine Mahnung nach der anderen, mit den inzwischen aufgelaufenen Differenzbeträgen und dem Hinweis, dass sie nun meine Karte abschalten wird.
Mein Schreiben haben sie bis heute nicht beantwortet und auf meine Anrufe höre ich immer nur "Vertrag ist Vertrag".
Was soll ich nun machen? Warten, was auf mich zukommt und evtl. einen Schufa-Eintrag riskieren? Oder unter Vorbehalt den vollen Betrag zahlen und die Differenz zurückfordern? Oder hat Premiere sogar Recht (was ich mir nicht vorstellen kann)?
Bis für jeden Hinweis oder "Leidensgenossen-Bericht" dankbar.
Gruß aus dem verschneiten Berlin
Carsten
-- Editiert von Nichtwisser am 06.01.2009 18:21
Premiere - Vertragsverlängerung mit erhöhtem Preis
6. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2009 | 18:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 4x hilfreich)
Premiere - Vertragsverlängerung mit erhöhtem Preis
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