Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Haftpflicht, Schadensersatz » 

Preisvergleich nach Verkehrsunfall

Von Rechtsanwalt Ralf Mydlak
11.8.2011 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz | 394 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Verkehrsunfall, Schadensersatz, PKW, Mietkosten, Preisvergleich, Unfallgegner

Nur nicht den teuersten PKW anmieten

Wer nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug anmietet, sollte Preise vergleichen. Erkundigt er sich nicht nach dem günstigsten Tarif, kann er andernfalls die Mietkosten dem haftenden Unfallgegner nicht voll in Rechnung stellen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Koblenz (Beschluss vom 26.1.2011, Aktenzeichen 12 U 221/10 ) ergibt sich die Verpflichtung zum Preisvergleich aus der Schadensminderungspflicht des Geschädigten Fahrzeughalters.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Ralf Mydlak
Berlin-Charlottenburg
53 Bewertungen
Arbeitsrecht, Familienrecht, Maklerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
 Pers. Direktanfrage 

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Geschädigte einen PKW zu 143,65 € pro Tag gemietet und die Erstattung dieser Kosten von der Versicherung verlangt. Die Versicherung weigerte sich die Kosten in voller Höhe zu erstatten und erhielt vor dem OLG Recht.

Rechtsanwalt Ralf Mydlak
Bismarckstraße 80
10627 Berlin
Tel.: 030/313 20 44 od. 45
Fax: 030/312 60 25
Mail: info@ruge-mydlak.eu
Web: http://www.ruge-mydlak.de
Blog: http://ramydlak.blogspot.com
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97927
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?