Preisfehler, Vertragsbestätigung und postalische Irrtumsanfechtung

27. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
sebastianmeler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Preisfehler, Vertragsbestätigung und postalische Irrtumsanfechtung

Hallo an alle!
Ich konnte zum Thema Preisfehler zwar einiges finden, jedoch ging es in den Fällen meist um "Eingangsbestätigungen".

Zu meinem Fall:
Ich wolle in einem großen Onlineshop einen Artikel kaufen, habe die Artikel nach Preis sortiert und einen Preisfehler gefunden.
Anstatt den gewünschten Artikel zu kaufen, habe ich den Preisfehler-Artikel gekauft (~2€ anstatt ~85€).
Die Zahlung erfolgte sofortig via PayPal.
Kurz darauf habe ich per eMail eine Vertragsbestätigung erhalten in der unter anderem steht "hiermit bestätigen wir Ihnen den Vertragsschluss."

24h später ist der Auftrag aus meinem Kundenkonto verschwunden, weitere 24h später habe ich eine Irrtumsanfechtung per DHL Paket erhalten (vermutlich um den Erhalt nachweisen zu können).

Mich würde interessieren, ob es in meinem Fall Sinn macht, auf Einhaltung des bestätigten Vertrags zu beharren,
oder ob ich trotz Vertragsbestätigung keine Chance habe.

Vielen Dank schonmal an alle!
VG Sebastian

Anhang: Auszug aus den AGB des Händlers:

Zitat:
§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Waren auf der Webseite des Verkäufers stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. Die bestellten Waren können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten geringfügig im Rahmen des Zumutbaren von den im Internet dargestellten Waren abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen Abweichungen kommen, soweit dies zumutbar ist.

(2) Die Bestellung durch den Kunden kann über die Internetseite des Verkäufers oder per Telefon erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte/n Ware/n dar.

(3) Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per Telefax oder E-Mail bestätigen.

a) Der Kaufvertrag kommt bei Zahlung per Vorkasse/Banküberweisung, Rechnung, giropay, eps, Nachnahme oder Express-Nachnahme nicht bereits mit dieser Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit Versand einer separaten E-Mail mit einer Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Ware. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 5 Werktagen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist der Verkäufer berechtigt, die Bestellung innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang anzunehmen.

Bei Zahlung per Express-Nachnahme ist der Verkäufer berechtigt, das Vertragsangebot bei Bestellungen von Montag-Freitag bis 16.00 Uhr bis zum nächsten Werktag (Montag bis Freitag) durch Lieferung der Ware am nächsten Tag anzunehmen. Bei Bestellungen nach 16.00 Uhr verlängert sich diese Frist um einen Werktag.

Samstage gelten nicht als Werktage i.S.d. AGB.

Einer Annahme kommt es gleich, wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist die bestellten Waren liefert.

b) Bei Zahlung per Sofortüberweisung oder PayPal kommt der Vertrag bereits mit Zahlungsanweisung durch den Kunden zustande.

c) Bei der Zahlung per Finanzierung kommt der Kaufvertrag mit der Genehmigung des Finanzierungsantrages durch die ******* Bank zustande. Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie hier unter http://www.**********.de//info_center.php/icID/7 sowie unter http://www.*******.de.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.

(5) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail spätestens nach Vertragsschluss zugesandt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Mich würde interessieren, ob es in meinem Fall Sinn macht, auf Einhaltung des bestätigten Vertrags zu beharren,
oder ob ich trotz Vertragsbestätigung keine Chance habe.

Die Irrtumsanfechtung ist ja erst relevant, wenn ein Vertrag besteht. Besteht noch keiner, dann braucht der Händler den ja einfach nicht eingehen und eine Anfechtung ist gar nicht nötig.

Bei dem Preisunterschied ist ein Irrtum glaubwürdig, da bringt es nicht noch weiter drauf rumzureiten.

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