Preisauszeichnung bindend ?

30. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
ilang
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Preisauszeichnung bindend ?

Hallo,

ich habe mir gestern bei einem Online-Shop Anbieter Hardwarekomponenten ( Arbeitsspeicher ) für meinen PC gekauft.

Der dort im Shop angegebene Preis liegt DEUTLICH unter dem normalen Verkaufspreis. Kann der Händler mir jetzt die Zusendung meiner Ware verweigern, denn offensichtlich hat er bei der Preisauszeichnung einen Fehler gemacht.

Ich habe vorsichtshalber Screenshots vom kompletten Bestellvorgang gemacht und mir die Auftragsbestätigung ausgedruckt.

Schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe !!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo

Wenn die Auftragsbestätigung des Verkäufers den im Shop angegebenen Preis wiedergibt, so ist der Kaufvertrag über den Arbeitsspeicher mit diesem Preis zustandegekommen.

Hierzu gibt es bereits einen ähnlich gelagerten Fall, bei dem ein Fahrzeughändler ein Gebrauchtfahrzeug versehentlich zu sehr niedrigen Preis im NET angebotenen hatte. Das zuständige Oberlandesgericht hatte dem Käufer Recht gegeben und den niedrigen Kaufpreis als wirksam vereinbart angesehen.



Mit freundlichen Grüßen

B. Raupers
-Rechtsanwältin-




0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karsten
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
ich habe aktuell eine ähnlichen Fall, ich habe mir einen Artikel zu einen Stückpreis von EUR 1,16 bestellt (Anzahl 5) und auch sofort eine automatische Email erhalten, in der der Preis der Wahre, die Versandkosten und die Mwst. enthalten war. Als Vergleich, bei einem online Auktionshaus gibt es diesen Artikel zum "Sofortkauf" (keine Versteigerung) für EUR 9,-. In der Email steht (leider), daß es sich dabei NICHT um eine Auftragsbestätigung handelt ?!? "Diese Mail ist ausdrücklich keine Auftragsbestätigung, diese werden von uns grundsätzlich nicht verschickt." Einen Tag später bekam ich per Email die Stornierung meiner Bestellung.
Wie sollte ich mich verhalten. Leider habe ich das Geld auch schon überwiesen.

Danke,
Karsten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Karsten,

anders als bei Onlineauktionen (die wie oben von der Rechtsanwältin erwähnt bindend sind) sind Angebote in OnlineSHOPS in der Regel nicht automatisch bindend. Genauso wie Aldi in seinen Katalogen die Waren "vorbehaltlich Lieferbarkeit, Vorrat und Irrtümer" anbietet, kann auch der OnlineshopAnbieter den Abschluss eine Kaufvertrages aus oben genannten Gründen offenhalten. Genau dies hat der Verkäufer durch die automatisch generiert email meiner Ansicht nacht getan. Wahrscheinlich befindet sich ein solcher Ausschluss auch irgendwo auf der Shop-Seite.

Du Kannst meiner Ansicht nach also nicht auf dem Preis von 1,16€ bestehen - im Gegenzug kannst Du natürlich Dein schon überwiesenes Geld zurückverlangen.

Gruss MCNeubert

michael@neubert.com
www.MCNeubert.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tommy007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich habe derzeit folgendes Problem.
Ich habe bei einem Internetshop eine Digitalkamera inkl. Versand für 11 Euro gekauft und wenig später auch eine Auftragsbestätigung erhalten. (Der Hinweis dass es sich um eine automatisch generierte Nachricht handelt fehlt.) Einen Tag später habe ich eine Mail erhalten, in der mein Auftrag wegen eines Fehlers im System storniert wurde. Daraufhin habe ich mich mit dem Shop in Verbindung gesetzt. Bisher leider ohne Erfolg. Mir wurde mitgeteilt, dass sie diesen Automatismus auch über sog. LOG-Dateien nachweisen könnten. Des weiteren verwiesen Sie auf einen Paragraphen ihrer AGB's:
§ 13. Haftungsausschluss

Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung der Angebote unsererseits
können wir eine Haftung für die Richtigkeit der Herstellerangaben,
Produktbeschreibungen und Preisangaben sowie eventuelle Druckfehler,
technische Änderungen und anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren leider
nicht übernehmen. Im übrigen ist unsere Haftung aus dem gesamten
Vertragsverhältnis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Meine Frage:
Habe ich nun wirlklich keinerlei Anspruch auf die Digitalkamera?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tommy007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Tschuldigung ich muss die Frage nochmal anders formulieren.

Ist die Auftragsbestätigung nicht mehr bindend für den Shop wenn Sie automatisch verschickt wurde (Nachweis über LOG-Files), auch wenn in der Auftragsbestätigung nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine automatisch generierte Nachricht handelt.

Oder sind Auftragsbestätigungen via email generell bindend. (s.h. oben AGB §13 mit berücksichtigend)

Vielen Dank im Voraus!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen