Hallo,
ich habe ein Softwareprodukt als Download in einem Onlineshop gekauft und nachweislich benutzt.
Das Produkt war zu diesem Zeitpunkt preislich um die hälfte reduziert.
Die Online-Zahlung über "Sofortüberweisung" (Sofort AG) des Produkts hat sich im nachhinein (Einen Monat später) aus nicht ersichtlichen Gründen als fehlgeschlagen herausgestellt.
Der Onlineshop möchte jetzt dass ich das Produkt nochmal kaufe. Allerdings kostet das Produkt jetzt das doppelte.
Eine erneute Bezahlung des von mir akzeptierten Preises wird abgelehnt.
Meine Willenserklärung war an den Preis gebunden. Hätte das Produkt das doppelte gekostet, hätte ich es nicht gekauft.
Bin ich hier komplett auf dem Holzweg?
Vielen Dank
Preisänderung nach Willenserklärung
2. April 2015
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Frage vom 2. April 2015 | 09:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Preisänderung nach Willenserklärung
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#1
Antwort vom 2. April 2015 | 10:06
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatBin ich hier komplett auf dem Holzweg? :
Nein. Du hast zu Preis X gekauft und Preis X ist auch zu zahlen.
Und jetzt?
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