Preis >40 € aber kein kostenloser Rückversand

8. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)
Preis >40 € aber kein kostenloser Rückversand

Hallo,
ich habe ein Angebot eines gewerblichen VK bei eBay entdeckt, in welchem der VK schreibt, dass er die Versandkosten für den Rückversand (der Badehose für 65 Euro) nicht übernehmen kann.

Daraufhin habe ich mir die AGB angeschaut. Dort steht:

Umtausch und Rückgabe von gekauften Artikeln ist möglich, auch über die allseits übliche 1-Monats-Frist hinaus. Bitte sorge dafür, daß die Artikel sauber und nach Möglichkeit auch mit den Originaletiketten versehen und in der Originalverpackung sind. Bitte wähle den günstigsten Versandweg und frankiere die Sendung ausreichend - alles andere verursacht nur unnötigen Mehraufwand und unnötige Mehrkosten. Neben der Angabe von Adresse, Telefon- und Bankverbindung bitte ich auch um ein kurzes schriftliches Statement, warum die Sendung zurückgeschickt wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Begründung der Rücksendung hast Du nicht, doch falls der Fehler bei mir liegt, z.B. in der Artikelbeschreibung, kann ich das nur bei entsprechendem Feedback verbessern.

Sollte der Fehler bei mir liegen, übernehme ich alle anfallenden Portokosten. Sollte der Grund für die Rücksendung nicht in meinem Verschulden liegen, bitte ich Dich, auf freiwilliger Basis die Portokosten zu übernehmen. Das erachte ich als fair. Ich habe nichts dagegen, ab und zu unentgeltlich zu arbeiten...aber umsonst zu arbeiten und noch Geld in Form von Porto dazuzugeben ist ein wenig hart. Übrigens können wir bei rechtzeitiger Rückabwicklung des Kaufes eine Gutschrift der eBay-Gebühren beantragen.

Widerrufsbelehrung
Ziehen wir uns auf den formaljuristischen Standpunkt zurück, so hat der Käufer ein Rückgaberecht für alle Artikel, die er bei mir einkauft. Laut Fernabsatz-Gesetz hat der Käufer damit das Recht, die erhaltene [...] Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei und wir lassen die Ware abholen. In jedem Fall erfolgt der Versand auf unsere Gefahr. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung
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Der VK hat also zunächst - wie schon im Auktionstext - auch in den AGB die Rücknahme der Artikel (indirekt) pauschal verweigert. Dies wird allerdings fast schon als Bitte formuliert. Anschließend belehrt er im "formalen" Teil korrekt und bietet Übernahme der VS-Kosten ab 40 Euro an. (Was er ja auch muss.)

Mir stellt sich die Frage: Ist das erlaubt? Ist das nicht eine bewußte Irreführung und somit abmahnwürdig? Was sagen die Experten?

(Hinweis: Mir liegt nix an einer Abmahnung - reines Interesse!)

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
(indirekt) pauschal verweigert


Wieso? Er schreibt doch "Sollte der Grund für die Rücksendung nicht in meinem Verschulden liegen, bitte ich Dich, auf freiwilliger Basis die Portokosten zu übernehmen."

Allenfalls den Satz "Sollte der Fehler bei mir liegen, übernehme ich alle anfallenden Portokosten." könnte man ganz eventuell so konstruieren, aber nur, wenn man ihn nicht mit dem folgenden Satz im Zusammenhang liest, was sich vermutlich verbietet.

Abgesehen davon bezieht sich die Regelung ja offenbar auf den freiwilligen Zusatzteil, auch über die gesetzliche Frist von 1 Monat hinaus ein Rückgaberecht einzuräumen (was in dieser Formulierung natürlich ruinös für den VK sein kann, da ohne weitere Einschränkungen der K auch nach 2,5 Jahren noch davon Gebrauch machen könnte).

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Okay - ich stimme zu, dass er es in den AGB als "freiwillig" bezeichnet.

Jedoch steht im Auktionstext selbst nur: "Wir können die Versandkosten bei Rückversand nicht tragen."

Darf denn diese Formulierung bei einem 65 Euro - Artikel verwendet werden, wo doch der gewerbliche Verkäufer genau weiß, dass er sie selbst trägt?

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Jedoch steht im Auktionstext selbst nur: "Wir können die Versandkosten bei Rückversand nicht tragen."


Das ist natürlich bestens abmahnbar.

Auf die Spitzfindigkeit, daß sie es vielleicht nicht können, aber trotzdem müssen, läßt sich niemand ein. ;)

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