Hallo,
mit der neuen Praxisgebühr entstehen neue Fragen.
Die meisten Arbeitgeber verlangen spätestens am 3 Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit eine ärztliche AU-Bescheinigung.
Aus diesem Grund ist ein Arztbesuch unumgänglich, obwohl man vielleicht im Fall einer "normalen" Erkältungskrankheit nicht undbedingt zum Arzt gehen würde. Man kennt sich und den eigenen Körper und weiss, dass in den meisten Fällen eine Erkältung nach 4-6 Tagen von selbst oder mit Hausmitteln vergeht. Da der Arbeitgeber aber die AU-Bescheinigung verlangt muss man zum Arzt und dazu noch die €10,- bezahlen. Ich finde, der AG müsste diese Gebühr erstatten!
Ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten!
Grüsse
Joanna
Praxisgebühr vom AG erstatten lassen?
8. Januar 2004
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Frage vom 8. Januar 2004 | 18:05
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 23x hilfreich)
Praxisgebühr vom AG erstatten lassen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2004 | 18:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem 3. Tag ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wie wäre es denn, wenn deshalb die Bundesregierung die 10 EUR zahlen muss.
#2
Antwort vom 9. Januar 2004 | 18:32
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 23x hilfreich)
Hallo,
ja, gute Idee - und wahrscheinlich stimmt das - doch wer wird die Mühe und Kosten auf sich nehmen und gegen die Regierung wegen € 10,- klagen ? Eine Sammelklage wäre wohl das beste, oder ?
Gruss
Joanna
Und jetzt?
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