Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Praktisch keine Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärungen

AFP VOM 10.3.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2137 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Verschwiegenheit, Betriebsrat

BAG weist Betriebsrat eines EDV-Unternehmens ab

Arbeitgeber, die von ihren Beschäftigten Stillschweigen über bestimmte betriebliche Vorgänge verlangen, müssen dabei in der Regel nicht den Betriebsrat beteiligen. Das ist die Konsequenz eins am Dienstag verkündeten Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Die Mitbestimmung sei auf die betriebliche Ordnung beschränkt und beziehe sich daher nicht auf das Arbeitsverhalten, hieß es zur Begründung. (Az: 1 ABR 87/07)

Damit wies das BAG den Betriebsrat der Amadeus Germany GmbH in Bad Homburg ab. Das auf EDV-Reservierungssysteme für Reisebüros spezialisierte Unternehmen wollte 2006 ein Projekt vor den Wettbewerbern schützen. Die beteiligten Arbeitnehmer mussten daher vorgedruckte Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Der Betriebsrat begehrte daraufhin Mitbestimmung bei sämtlichen standardisierten Verschwiegenheitserklärungen des Arbeitgebers.

Ein solch allgemeiner "Globalantrag" müsse in jedem Fall ohne Erfolg bleiben, urteilte das BAG. Denn es könne keine Mitbestimmung bestehen, wenn es ohnehin schon gesetzliche Regelung gibt, wie etwa zum Verrat von Betriebsgeheimnissen, oder wenn es um die individuelle Arbeit gehe. Für eine mitbestimmungspflichtige Schweigepflicht bleibt nach dem Erfurter Beschluss kaum Raum. Gesetzlich ist die Mitbestimmung auf die gemeinschaftliche Ordnung im Betrieb beschränkt, etwa Pausenregelungen oder ein Rauchverbot.

10. März 2009 - 17.52 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97927
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Sebastian Feldmann
Dortmund
Miet und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Nachbarschaftsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?