Hallo zusammen,mir geistert da etwas durch den Kopf: ein Praktikum während, meiner unbefristeteten Freistellung. Diffenrenzieren würde ich hier bei bezahlt/unbezahlt. Wobei ich durchaus für ein unbezahltes zu haben wäre .-) Ist sowas überhaupt möglich ? Sicherlich auch nur mit schriftlicher Zustimmung des "Noch-AG´s" ? Mich würde dazu mal eine Rechtslage interessieren, falls jemand was dazu beitragen kann ? Viele grüße
gegen ein 'schnupperpraktikum' dürfte eher nichts einzuwenden sein, wenn es um bezahlte arbeit geht, durchaus: der noch-AG muss dir für diese zeit dann keinen lohn zahlen.