Hallo,
es geht um Folgendes:
ich arbeite in einem Mädchen-Heim. Meine Dienst dauern normalerweise von 11:30 vormittags bis 22 Uhr, dann ist Nachbereitschaft, in der ich schlafe (!) dann geht der Dienst noch von 06:00 Früh bis 08:30.
Nun habe ich meinem Arbeitgeber über meine Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt.
Ich wurde belehrt dass ich nur noch max. 8,5 Std. und auch nicht nachts arbeiten dürfe.
Gibt es einen Weg dass ich meine regulären Dienste machen kann? Z.B. auf eigenen Verantwortung oder ähnliches?
Das Blöde ist, dass gleich 2 Kolleginnen (also ich und eine weitere) schwanger sind und wir dann ein absolutes Problem mit unseren Stunden bekommen würden, da wir ja beide "nur noch" tagsüber arbeiten dürften.
Kennt jemand eine Lösung?
Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt ist bei meiner Kollegin zunächst geglückt - sie durfte 10,5 Std. arbeiten (und das auch über Nacht) - wurde nun aber revidiert. Über 8,5 Std. wird nicht erlaubt... Das kann doch nicht sein, dass man das nicht selbst bestimmen darf....?! Für mich wäre es gesundheitlich wesentlich anstrengender wenn ich mich nun umstellen müsste auf tgl. Arbeit von 11:30 - 20:00 Uhr.... Wie soll ich dann noch Arzttermine o.ä. wahrnehmen?
Also wer mir weiterhelfen kann - ich wäre super dankbar!!!
Viele Grüße
Steffi
Präzendenzfall?! Dienstzeiten für Schwangere inkl. Nachtbereitschaft - HILFE!!!
30. März 2015
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Frage vom 30. März 2015 | 18:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Präzendenzfall?! Dienstzeiten für Schwangere inkl. Nachtbereitschaft - HILFE!!!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 30. März 2015 | 20:43
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Guten Abend,
es geht nicht um Sie alleine. Es geht auch - oder besser in erster Linie - um das ungeborene Kind.
Wenn der Gesetzgeber Regelungen für Schwangere trift, so tut er dies aus gutem Grund. Was meinen Sie, wieviele Frauen sonst - mit Rücksicht und "auf Bitten" von AG auf Ihre Rechte verzichten würden?
#2
Antwort vom 30. März 2015 | 20:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39815x hilfreich)
Zitat:und wir dann ein absolutes Problem mit unseren Stunden bekommen würden,
Das ist das Problem des Arbeitgebers wie er das regelt und nicht eures
Zitat:Das kann doch nicht sein, dass man das nicht selbst bestimmen darf....?!
Doch, das kann sein. Wenn es so im Gesetz steht, siehe § 8 Mutterschutzgesetz - Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit.
Eigentlich ist das Gesetz gedacht die Mütter vor Arbeitgebern zu schützen denen Leib, Leben und Entwicklung von Mutter und Ungeborenen egal ist. Hin und wieder dient es auch davor Mütter vor sich selbst zu schützen.
Zitat:Wie soll ich dann noch Arzttermine o.ä. wahrnehmen?
Wie alle anderen auch, dem Chef Bescheid sagen und hingehen/fahren.
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