Sollte noch jemand von Euch bei der Krankenversicherung Schulden wegen eines Prämienzuschlages aufgrund eines verspätet abgeschlossenen Krankenversicherungsvertrages haben, so schaue er in § 193 Abs. 4 VVG
. Dort sind 2013 folgende Sätze hinzugefügt worden. Diese lauten:
"Wird der Vertragsabschluß bis zum 31. Dezember 2013 beantragt, ist kein Prämienzuschlag zu entrichten. Dies gilt für bis zum 31. Juli 2013 abgeschlossene Verträge für noch ausstehende Prämienzuschläge ... entsprechend."
Also: Erlaß beantragen oder für ganz späte Bürger, KV-Vertrag noch in 2013 abschließen.
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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"
Prämienzuschlag Krankenversicherung zu erlassen
20. November 2013
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Frage vom 20. November 2013 | 18:22
Von
Status: Schüler (250 Beiträge, 143x hilfreich)
Prämienzuschlag Krankenversicherung zu erlassen
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