Postversandbeweis

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mariposita
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Postversandbeweis

Hallo, ihr Lieben :D
Ich weiß nicht, ob das hier das richtige Unterforum ist. Es ist vielleicht auch eine komische Frage.

Wenn man will kann man den Hintergrund überspringen, die Frage steht darunter :)

Hintergrund:
Ich habe ein kleines Gewerbe. Die Dinge, die ich verkaufe haben zwar eine hohe Gewinnmarge, der Wert ist eher gering, so 5-10€.
Versand mache ich meistens über Hermes als Päckchen. Meine Versandkosten belaufen sich auf 4€. Wenn man so in die Köpfe der Kunden schaut, dann hadern sie doch eher mal zubestellen, da der Versand oft fast so hoch wie das eigentliche Produkt ist. Leider kann ich auch nicht den Versand gemittelt auf die Produkte schlagen, da ich nicht die Menge dafür verkaufe ohne ein für mich zu hohes Risiko einzugehen. Ich würde gerne als Groß- und Maxibrief verschicken, doch dann habe ich keine Beweise, dass ich etwas an den Käufer geschickt habe.

Frage:
Gilt es als Absendebeweis, wenn ich den Inhalt einer Sendung, die Adresse, das Verschliesen und das Einwerfen der Sendung als ein zusammenhängendes Video filme.
Soweit ich es verstehe habe ich immer noch die Beweispflicht, dass es beim Käufer angekommen ist, aber so könnte ich mich dann doch wenigstens an die Post wenden. Oder sehe ich das falsch?

Lacht nicht zu sehr über die Frage und Idee ;)
Danke für eure Meinungen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mariposita):
Gilt es als Absendebeweis,

Wenn der Richter das anerkennt: ja

Man benötigt in dem Falle aber einen Zustellnachweis.



Im übrigen ist das geplante betiebswirtschaftlich unsinnig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mariposita
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, danke schon mal für deine Antwort. So wie ich mir das gedacht habe. :)

Zitat (von Harry van Sell):
Im übrigen ist das geplante betiebswirtschaftlich unsinnig.


Du kennst meinen "Betrieb" nicht, meine Art zu verpacken nicht, wie sich die Versandkosten dann berechnen bzw wie sie auf die Produkte umgewälzt werden und nicht wo ich die Sendungen abgebe. Und vor allem war das nicht gefragt :)

-- Editiert von Mariposita am 22.03.2017 15:39

-- Editiert von Mariposita am 22.03.2017 15:40

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mariposita):
meine Art zu verpacken nicht,

Nun,
Zitat (von Mariposita):
Groß- und Maxibrief
gibt es für deutschlandweiten Versand nur bei der Post.
Zustellnachweis für Groß- und Maxibrief kostet 2,15 EUR.


Dagegen stehen die Arbeitszeit für die Videoaufnahmen und der Speicherplatz (das Video muss man nähmlich ca. 4 Jahre aufbewahren) und der Risikofaktor der Untauglichkeit als Zustellnachweis (ca. 3,00 EUR Kosten).




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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