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Postgeheimnis auch in betreuter WG?

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Postgeheimnis auch in betreuter WG?

Hallo!
Ich habe mal eine Frage - und hoffe sehr auf ein paar gute Tipps/Infos!
So ganz grds. gilt ja das Postgeheimnis - also auch Briefe an Minderjährige darf grds. niemand öffnen, ohne deren Erlaubnis. Ich als Mutter habe mir das auch nie gewagt - schon rein moralisch.
Wie ist das denn nun aber in einer betreuten WG (über Jugendamt finanziert)?
Vorweg: Nein, der Jugendliche (fast 17 Jahre) ist NICHT dort, weil er was ausgefressen hätte oder so - sondern aus gänzlich anderen Gründen. Er meistert sein Leben wirklich klasse, arbeitet an seinem Abi und ist ein prima Bursche geworden. Das Sorgerecht habe nach wie vor ich als Mutter und auch sonst gibts keinen bestellten Betreuer oder sonstwas. "Nur" eben die Erzieher dort in der WG, die die alltäglichen Ansprechpartner sind, ihn in der Schule krank melden dürfen oder so.
Und eben diese haben erklärt, sie wären verpflichtet, über alle Briefe an die Jugendlichen Buch zu führen - und müssten sowie dürften sie daher auch alle lesen. Und dazu müssten sie auch gar nicht erst die Kinder fragen - sondern könnten die Post einfach selbst lesen, was sie auch tun. Sei es, dass sie im Zimmer (jeder Jugendliche hat da sein eigenes Zimmer, darf es auch abschließen usw., den Schlüssel aber nicht voninnen stecken lassen - damit im Notfall die Erzieher mit ihrem Generalschlüssel reinkommen) herumwühlen und dabei sogar Schuhabdrücke auf dem Bettlaken hinterlassen ... dass sie die Post selbst öffnen und lesen ... oder wie auch immer. Selbst Briefe, von denen mein Sohn bereits erzählt hat, was drin steht bzw. worum es ging (Behördenpost), lesen sie nochmal selbst und finden das völlig in Ordnung so.
Meinen Sohn regt das tierisch auf - zumal ihm Privatsphäre ganz besonders wichtig ist. Weil nun auch sonst alles sehr eskaliert und er bald auszieht - überlegt er nun, die Erzieher evtl. anzuzeigen. Der Vater eines Kumpels (der wohl Anwalt ist) hätte ihm wohl bestätigt, dass das Postgeheimnis und so ein absolutes Grundrecht ist - was niemals so allgemein und für alle WG-Bewohner oder so ausgehebelt werden könne. Die WG-Erzieher meinen, sie hätten das Recht dazu, einfach weil sie eben ne betreute WG sind, hätten es wohl auch extra nochmal nachgelesen - sagen/zeigen uns aber nicht, wo denn das nun steht oder so.
Wer weiß evtl. mehr dazu? Dürfen die das wirklich? Wenn ja, auf welcher Basis? Oder zeigen sie uns deshalb kein Gesetz oder so - weils keines gibt? Oder ...?
Und worauf gründet sich eigentlich dieses Postgeheimnis?
Ich bin wirklich für alles dankbar, was irgendwie dazu gehört!
Adventliche Grüße


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""Fehlschläge sind kein Grund sich zu ärgern, sondern wichtige Lernschritte fürs Leben.""

-- Editiert am 14.12.2009 21:34


von Sylvia-baumfrau am 14.12.2009 21:33
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>Postgeheimnis auch in betreuter WG?
Nachtrag:
Also das Briefgeheimnis (so heißt das wohl korrekt?) bezieht sich offenbar auf Art. 10 GG .

Dort steht 1.:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

und 2.:
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. (...)

Zwischenfazit:
Offenbar hat dieser Anwalts-Papa Recht - und es handelt sich hier tatsächlich um ein grds. unverletzliches Rechtsgut ... es sei denn, es ist per Gesetz beschränkt worden - wie das offenbar bei Insolvenz möglich ist. Im Jugendhilfebereich aber (SGB VIII) habe ich nix dazu gefunden. Aber vielleicht gibts ja ein anderes Gesetz, was dort gilt?

Adventliche Grüße.

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von Sylvia-baumfrau am 15.12.2009 00:05
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>Postgeheimnis auch in betreuter WG?
--- editiert vom Admin


von guest-12322.03.2010 09:44:44 am 15.12.2009 03:53
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>Postgeheimnis auch in betreuter WG?
Ein für Sie interessanter Link könnte sein:

link

Dort heißt es:

quote:
Ein rechtlicher Betreuer ist nur dann befugt, wenn das Gericht das Anhalten und Öffnen der Post nach § 1896 Abs. 4 BGB gestattet hat.


Es gäbe auch die Varianten, dass per Vertrag die Befugnis, Briefe zu öffnen, hergestellt wurde. Gibt es einen "Betreuungsvertrag"? Haben Sie Kenntnis von dessen Inhalt?

Ich bin auch nicht ganz schlau geworden, ob die Erzieher die Briefe auch selbst öffnen oder nur die bereits geöffneten lesen. Darin besteht ein Unterschied, da die Verletzung des BrGeh voraussetzt, dass das Schriftstück sich in einem geschlossenen Umschlag befindet. Eine Nötigung wäre es aber wohl dennoch, wenn die Kinder gezwungen würden, die an sie gerichteten Schriftstücke den Erziehern zugänglich zu machen.

Das Alter des Kindes spielt übrigens keine Rolle, da es sich um ein Grundrecht handelt.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."


von Klagdichreich am 15.12.2009 09:28
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>Postgeheimnis auch in betreuter WG?
Vielen Dank erstmal!

Ja, es gibt einen Betreuungsvertrag - den ich auch unterschrieben habe. Dort wurde eben z. B. geregelt, dass die WG befugt ist, in der Schule anzurufen, um ihn krankzumelden und so alltägliche Dinge eben - dass im Übrigen und grds. aber nach wie vor ich die Erziehungs- und Sorgeberechtigte bin. Also länger ausgehen, woanders schlafen, Impfungen usw. - das entscheide alles ich (mit meinem Sohn gemeinsam, natürlich). Um Post aber gings da nicht.

Ich verstehe es nun also so: Da es weder einen gerichtlich bestellten Betreuer (geschweige denn mit Postöffnungsbefugnis) gibt - noch sowas wie einen Vertrag oder eine Vollmacht ... und weil es eben ein Grundrecht ist ... dürfen die Erzieher/Betreuer also Post nicht selbst öffnen.

Mit dem Öffnen ist es übrigens so: Gerade so Behördenpost sind ja immer so selbstklebende Umschläge. Die öffnet mein Sohn vorsichtig, um sie zu lesen - und faltet danach den Brief wieder ordentlich rein und klebt den Umschlag wieder zu, damits eben verschlossen ist und nicht so offen daliegt. Also ja, die Betreuer müssen ihn öffnen, um die Post lesen zu können - aber nein, es ist nicht der Originalverschluss.

So an sich ist das von der WG geforderte Procedere wohl so: Die Jugendlichen nehmen im Büro die Post in Empfang und müssen (angeblich?) dort die Post öffnen und sofort vorzeigen. In aller Regel wehrt sich mein Sohn jedoch dagegen (kriegt regelmäßig Stress deswegen) - nimmt die Post mit in sein Zimmer, liest sie und berichtet eben dann seiner Bezugsbetreuerin grob, worum es ging.

Dieses geforderte Grundsatz-Procedere wäre also bereits Nötigung - und damit auch schon verboten oder jedenfalls nicht korrekt? Verstehe ich das richtig?

Und inwieweit ist denn der Originalverschluss bei einem Brief wichtig - oder zählt auch das Wiederzukleben als "verschlossen"? Und die meisten Dinge von Bedeutung werden ja dann im Ordner abgeheftet - muss man dann alle Unterlagen, Briefe oder sowas immer einschließen in irgendwelchen abschließbaren Schubladen oder Kassetten, damit die Betreuer nicht überall rumwühlen und alles lesen?

Und wenn die Betreuer so in den Dingen der Jugendlichen herumwühlen, Briefe lesen, Dinge wegnehmen oder so - wie verhält es sich damit? Für mich ist das der totale Vertrauensmissbrauch, denn natürlich haben sie einen Generalschlüssel und können damit zu jeder Zeit in jedes Zimmer hinein. Aber dürfen die das wirklich einfach so so ausnutzen - nur weil nicht alles eingeschlossen ist? Wenn in einer Wohnung also mehrere Personen zusammen wohnen (WG?) - dürfen denn da echt jeweils alle alles in den privaten Räumen der anderen lesen, was eben nicht extra verschlossen oder eingeschlossen ist?

Also ich meine, wenn jemand Drogen nimmt oder so - würd ichs ja verstehen, wenn die da Stichprobenkontrollen machen, die tragen ja auch eine gewisse Verantwortung. Aber mein Sohn tut weder was Ungesetzliches - noch hat er seine Dinge nicht im Griff.

Adventliche Grüße.

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""Fehlschläge sind kein Grund sich zu ärgern, sondern wichtige Lernschritte fürs Leben.""


von Sylvia-baumfrau am 18.12.2009 06:23
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>Postgeheimnis auch in betreuter WG?
hallo Sylvia, der kürzeste Weg wäre, mit den Vorgesetzten der Erzieher Kontakt aufzunehmen und ein Gespräch unter 6 Augen, ohne die anderen Mitarbeiter zu führen.
Sollte das verweigert werden, umgehend das Jugendamt kontaktieren. Am besten das Ganze mal schriftlich festhalten, das wirkt mehr.
Datenschutz gilt auch in der Jugendhilfe, ohne Zustimmung darf kein Brief geöffnet werden. Das wissen alle Beteiligten. Da wird nur mit Dummheit auf Seite der Betroffenen gerechnet, leider.
Sollten Jugendamt und Träger sich nicht interessieren, der Datenschutzbeauftragte der Stadt oder Gemeinde kümmert sich.

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" Don`t feed trolls"


von hamburgerin01 am 13.01.2010 00:05
Status: Tao (10053 Beiträge)
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>Postgeheimnis auch in betreuter WG?
SO einfach ist das alles nicht. Neben dem Recht auf Schutz des Briefgeheimnisses gibt es nämlich immer noch eine Garantenpflicht der Einrichtung. Und die spannende Frage lautet z.B.: Wer ist denn Schuld, wenn der 16jährige Nachweise über seine Ausbildung bei der Kindergeldkasse einreichen soll, dies nicht tut und deshalb plötzlich kein Kindergeld mehr gezahlt wird? Oder wenn er mehrere Vorladungen von der Polizei bekommt, weil er gleichaltrige Mitschülerinnen sexuell angeht - und er wohnt mit gleichaltrigen Mädchen unter einem Dach?
Ich hab mich mit der Materie jetzt gerade nicht beschäftigt, aber ich würd mal in das SGB IIIV guggen, ob das denn wirklich alles so einfach ist.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"


von Bewährungshelfer am 13.01.2010 15:01
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