>Postgeheimnis auch in betreuter WG?
Vielen Dank erstmal!
Ja, es gibt einen Betreuungsvertrag - den ich auch unterschrieben habe. Dort wurde eben z. B. geregelt, dass die WG befugt ist, in der Schule anzurufen, um ihn krankzumelden und so alltägliche Dinge eben - dass im Übrigen und grds. aber nach wie vor ich die Erziehungs- und Sorgeberechtigte bin. Also länger ausgehen, woanders schlafen, Impfungen usw. - das entscheide alles ich (mit meinem Sohn gemeinsam, natürlich). Um Post aber gings da nicht.
Ich verstehe es nun also so: Da es weder einen gerichtlich bestellten Betreuer (geschweige denn mit Postöffnungsbefugnis) gibt - noch sowas wie einen Vertrag oder eine Vollmacht ... und weil es eben ein Grundrecht ist ... dürfen die Erzieher/Betreuer also Post nicht selbst öffnen.
Mit dem Öffnen ist es übrigens so: Gerade so Behördenpost sind ja immer so selbstklebende Umschläge. Die öffnet mein Sohn vorsichtig, um sie zu lesen - und faltet danach den Brief wieder ordentlich rein und klebt den Umschlag wieder zu, damits eben verschlossen ist und nicht so offen daliegt. Also ja, die Betreuer müssen ihn öffnen, um die Post lesen zu können - aber nein, es ist nicht der Originalverschluss.
So an sich ist das von der WG geforderte Procedere wohl so: Die Jugendlichen nehmen im Büro die Post in Empfang und müssen (angeblich?) dort die Post öffnen und sofort vorzeigen. In aller Regel wehrt sich mein Sohn jedoch dagegen (kriegt regelmäßig Stress deswegen) - nimmt die Post mit in sein Zimmer, liest sie und berichtet eben dann seiner Bezugsbetreuerin grob, worum es ging.
Dieses geforderte Grundsatz-Procedere wäre also bereits Nötigung - und damit auch schon verboten oder jedenfalls nicht korrekt? Verstehe ich das richtig?
Und inwieweit ist denn der Originalverschluss bei einem Brief wichtig - oder zählt auch das Wiederzukleben als "verschlossen"? Und die meisten Dinge von Bedeutung werden ja dann im Ordner abgeheftet - muss man dann alle Unterlagen, Briefe oder sowas immer einschließen in irgendwelchen abschließbaren Schubladen oder Kassetten, damit die Betreuer nicht überall rumwühlen und alles lesen?
Und wenn die Betreuer so in den Dingen der Jugendlichen herumwühlen, Briefe lesen, Dinge wegnehmen oder so - wie verhält es sich damit? Für mich ist das der totale Vertrauensmissbrauch, denn natürlich haben sie einen Generalschlüssel und können damit zu jeder Zeit in jedes Zimmer hinein. Aber dürfen die das wirklich einfach so so ausnutzen - nur weil nicht alles eingeschlossen ist? Wenn in einer Wohnung also mehrere Personen zusammen wohnen (WG?) - dürfen denn da echt jeweils alle alles in den privaten Räumen der anderen lesen, was eben nicht extra verschlossen oder eingeschlossen ist?
Also ich meine, wenn jemand Drogen nimmt oder so - würd ichs ja verstehen, wenn die da Stichprobenkontrollen machen, die tragen ja auch eine gewisse Verantwortung. Aber mein Sohn tut weder was Ungesetzliches - noch hat er seine Dinge nicht im Griff.
Adventliche Grüße.
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""Fehlschläge sind kein Grund sich zu ärgern, sondern wichtige Lernschritte fürs Leben.""
von Sylvia-baumfrau am 18.12.2009 06:23
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