Hallo allerseits,
einigen dürfte bekannt sein, dass Banken von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen oft Postengebühren für jede einzelne Transaktion erheben. Ich weiß nicht, wie die Konditionen bei Großkunden und im öffentlichen Sektor sind, aber bei Standard-Geschäftskonten liegen sie oft bei 10 Cent und darüber.
Meine Frage nun: Was würde passieren, wenn jemand diesen Umstand dazu nutzt, um bei der Begleichung von Rechnungen, Bußgeldern, Rundfunkbeitrag etc. den Empfänger zu schädigen? Wenn man die Buchungen in 1-Cent-Beträge aufteilt, würden sie bei einer Postengebühr von 10 Cent den Empfänger die zehnfache Summe kosten. Da man meistens etwas Zeit zur Begleichung hat, kann man auch Daueraufträge einrichten, die täglich bzw. jeden Werktag ausgelöst werden. So hat man mit einem Auftrag gleich 20-30 Cent abgedeckt (unter der Annahme, dass man einen Monat zur Bezahlung hat) und mit 100 solcher Aufträge - was für einen verärgerten Zahler durchaus an einem Tag schaffbar ist - kann man 20-30 Euro bezahlen und damit 200-300 Euro Schaden verursachen.
Wäre eine solche Vorgehensweise rechtens, d. h. für den Zahler folgenlos? Schließlich gibt es für bargeldlose Zahlungen keine Obergrenze wie bei Münzen. Wenn nicht, was könnte auf ihn zukommen? Gibt es einen Unterschied je nach Forderungsart (zivile Forderung, Bußgeld, Rundfunkbeitrag oder ähnliche Abgabe, etc.)?
Postengebühren ausnutzen, um wirtschaftlichen Schaden zu verursachen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatWenn nicht, was könnte auf ihn zukommen? :
Das der den durch Gestaltungsmißbrauch verursachtenSchaden zu tragen hat. Nebst Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Nennt sich "Boumerangeffekt".
Gestaltungsmissbrauch gibt es soweit ich weiß nur im Steuerrecht. Welche Rechtsgrundlage würde hier greifen?
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Normalerweise liegen die Kosten doch beim Versender des Geldes? Der einzige, der sich dann schadet ist der, der diesen Unsinn meint durchziehen zu müssen.
Postengebühren bezahlt immer der Inhaber des jeweiligen Kontos, soweit ich weiß für ein- und ausgehende Buchungen. Solange der Zahler also keine eigenen Postengebühren hat (und die gibt es, mit wenigen Ausnahmen, nur bei Geschäftskonten), kostet ihn die Sache erstmal nur Zeit.
-- Editiert von TechnicalSkillz am 03.06.2017 11:45
Hallo,
ich finde es sehr schade, wie du mit meinem erarbeiteten Geld umgehen willst danke...
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