>Postbank Forderung von 2005
Tja, fast hätte ich gedacht, Ralf Heyl wäre vom Erdboden verschwunden. Aber es scheint ihn immer noch zu geben. Aber mir scheint, dass der Spiegel-Artikel nicht ganz ohne Wirkung geblieben ist.
Das mit der Aufforderung zur Stellungnahme kann auch eine Falle sein. Auf jeden Fall sollte die Verjährung angesprochen werden. Wenn man einfach von "der Forderung ..." schreibt, ohne auf Verjährung hinzuweisen, könnte dies bereits als Anerkennung der Forderung gewertet werden, so dass die Einrede der Verjährung später nicht mehr gemacht werden kann.
(Siehe hierzu:
http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=148&pk=615225Zitat: "Ganz freiwillig wird der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung aber nicht anerkennen. Folgender kleiner Trick kann dem Gläubiger hierbei helfen: Man schreibt dem Schuldner Anfang Dezember eine Mahnung, die einen zu hohen Geldbetrag ausweist. Antwortet darauf der Schuldner, dass die rückständige Forderung doch beispielsweise 1.000 Mark statt der geforderten 1.500 Mark betrage, so hat der Schuldner mit dieser Erklärung das gewünschte Anerkenntnis abgegeben. Die Verjährungsfrist beginnt dann erneut zu laufen und endet nicht am 31. Dezember. Reagiert der Schuldner aber nicht wie gewünscht, muss spätestens am 31.12. ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage beim Gericht eingereicht werden.")
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Anfang des Jahres habe ich den Herrn Heyl auf Verjährung hingewiesen und ihm zugleich für seine berufliche Zukunft gewünscht, dass er sein Entwicklungspotenzial in vollem Maße nutzen kann. Seitdem ist Ruhe. Ich unterstelle mal, dass er genau weiß, dass er ansonsten mit einer negativen Feststellungsklage zu rechnen hat.
-- Editiert postbank-ade am 19.05.2012 15:36
von postbank-ade am 19.05.2012 15:29
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