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Postbank, Accredis und RA Heyl

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Postbank, Accredis und RA Heyl

Hallo,
etwas komplexer aber hoffentlich verständlich.
Ich hatte mal bei der Postbank ein Konto, dies habe ich gekündigt, es wurde aufgelöst aber mit einem Minusbetrag von 247,80€.

Diesen Betrag konnte mangels Deckung die Bank nicht einziehen, ich wollte diese Summe auf Raten zurück zahlen. Dies lehnte die Bank ab.
Ich tats aber trotzdem und habe auf deren Bankverbindung mit dem Verwednungszweck "Nur zur Verrchnung mit Hauptforderung" meine Raten bezahlt, also die 247,80€.

Zwischenzeitlich meldete sich Accredis, schickten Aufstellung und einen Teilzahlungsvergleich.
Ich schrieb denen nur, da ja zwischenzeitlich die Raten beglichen waren das die Forderung nicht existiert.
Die forderten in Ihren Schreiben unter anderem:
* Teilzahlungsvergleichsgebühr von 54€
* Zinsen in unterschiedlichen Prozentsätzen
* Kontoführungsgebühren

Die wollen 72 € haben.

Dann meldetet sich jetzt RA Heyl aus Köln, dieser fordert nun von mir :
Hauptforderung von 72€ ( die ja aus Kosten des Inkassos )
plus seine Kosten von nochmals 74€

Also um die 146€

Droht gepflegt mit gerichtlichem Mahnbescheid und das er seine Forderung titulieren lässt.

Was macht man da?



von guest-12318.04.2009 10:34:17 am 03.04.2008 14:33
Status: Stift (39 Beiträge)
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>Postbank, Accredis und RA Heyl
Dass die Postbank keine Ratenzahlung akzeptierte finde ich schon sehr komisch!
Wann war die Forderung beglichen und wann kam das Schreiben vom Inkassountenehmen?

Wenn die Postbank keine Ratenzahlung genehmigt, kannst du nicht darauf beharren und nach Lust und Laune irgend einen Betrag überweisen.

Auch wenn die Forderung nun beglichen ist, könntest du auf den RA und Inkassokosten sitzen bleiben. Die Postbank hatte dich informiert, dass sie keine Ratenzahlung bewilligen. Und bei der Auflösung deines Kontos, hättest du sicher mit deinem ehemaligen Berater sicher eine Lösung gefunden den Betrag auszugleichen.

Ich würde den RA kontaktieren und versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden. Durch Mahnbescheid etc. folgt dir nur noch mehr unnötiger Ärger!

-- Editiert von Cyrix am 03.04.2008 15:02:12

-- Editiert von Cyrix am 03.04.2008 15:05:36


von Cyrix am 03.04.2008 14:59
Status: Stift (37 Beiträge)
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>Postbank, Accredis und RA Heyl
Ja nun, wenn die doch keine Ratenzahlungen haben wollte, dann hätten die ja auch freundlicherweise das Geld zurücküberweisen können.

Das Schreiben vom Inkasso kam in 04/2007 und komplett ausgeglichen war die Sache in 06/2007


von guest-12318.04.2009 10:34:17 am 03.04.2008 15:24
Status: Stift (39 Beiträge)
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>Postbank, Accredis und RA Heyl
Seh ich genauso !
Keine Rücküberweisung - somit fällt BGB 367 (2)
flach !
Pech fürs Inkassobüro und den Masseninkassoadvokaten
Die komplette HF ist beglichen ?
Es wurde nichts unterschrieben(Ratenzahlungsvertrag mit dem Inkasso) ?
Falls ja :
Dem RA gegenüber Forderung zurückweisen (nachweisbar schriftl )auf den Rechtsweg verweisen bzw den Klageweg anheimstellen.
So würde ich es machen.
Einem MB würde ich vollumfänglich und begründungslos widersprechen
Die nichttitulierte HF ist 100 pro beglichen !
Der RA müsste also expl wg Inkassogebühren klagen.
Sollte da eine Klagebegründung kommen wähle ich die nächsten 30 Jahre FDP !
Wort drauf !

lg


http://www.youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8

-- Editiert von thehellion am 03.04.2008 21:42:18


von thehellion am 03.04.2008 21:31
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>Postbank, Accredis und RA Heyl
Ja die 247,80 die die Postbank haben wollte haben die auch bekommen.

Beim Inkasse hab ich alles bestritten freundlicherweise bekam ich immer nette Auflistungen.

Beim Rechtsanwalt hab ich auch wiedersprochen, und darauf sagte er nur das er die Forderung geirchtlich geltend machen wird und titulieren lässt.

Unterschrieben habe ich nix, den Teilzahlungsvergleich liegt ununterschrieben noch hier rum, obwohl Accredis die einzelnen Zahlungen die ich an die Bank getätigt hab, darin aufführt und dementsprechend halt Kontoführungsgebühren und für den Ununterschriebenen Teilzahlngsvergleich haben die auch Kosten aufgeführt, alles zusammen das was die nun HAuptforderung nennen.


von guest-12318.04.2009 10:34:17 am 04.04.2008 03:39
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>Postbank, Accredis und RA Heyl
und darauf sagte er nur das er die Forderung geirchtlich geltend machen wird......
________________________________________________
Der Rechtsanwalt hat Humor


-- Editiert von alucard2005 am 04.04.2008 08:26:21


von alucard2005 am 04.04.2008 08:25
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>Postbank, Accredis und RA Heyl
Hallo,

die Postbank ignoriert Zahlungen auf das alte Konto schlicht, gibt das über Accredis direkt zu einem Rechtsanwalt Heyl durch. Mein Tipp. Locker ausklagen. Keine Chance für die Bande, zumal dann nicht, wenn die Summe beglichen wurde. Die Postbank als kontoführendes Unternehmen und Kreditgeber ist überhaupt nicht berechtigt an Inkasso abzutreten, weil laut geltender Rechtsprechung einem solches Unternehmen das eigene Forderungsmanagement zugemutet werden kann. Das gilt für alle Großunternehmen zur Vermeidung von Kosten. Mahngebühren fallen zur ersten Mahnung nicht an, weil der Verzug erst mit dieser Mahnung entsteht. Diese Vorgehensweise der Postbank soll einschüchtern, hat aber keinerlei Chance auf Erfolg. Grundsätzlich muss auf die Schreiben der Accredis und Heyls überhaupt nicht reagiert werden. Auf den gerichtlichen Mahnbeschied muss hingegen unbedingt Widerspruch eingelegt werden ( unbegründet!).
Ebenso auf einen eventuellen Vollstreckungsversuch (Fristen einhalten und ausreizen!) . In der Schufa die Löschung betreiben. Zu einem Klageverfahren kommt es in vielen Fällen gar nicht erst, weil die Gegner ihre Chancen durchaus kennen. Heyl ist ein "Anhängsel" der Postbank. Die Schreiben sind nicht unterschrieben, es liegt keine ORIGINAL-Vollmacht vor, es ist keine ladungsfähige Adresse angegeben und das "Aktenzeichen" ist die Kontonummer. Vermutlich ist der Mann, ebenso wie die Inkassobude, weitgehend ein Postbankschmarotzer, der an der Not der menschen partizipiert. Eine ganz üble Masche der Postbank, welche beizeiten mal in die Öffentlichkeit gehört. Dann ist der Spuk vermutlich sehr schnell zu ende.

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"Inkasso- an und?"


von Egi am 23.06.2008 21:39
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>Postbank, Accredis und RA Heyl
Klasse Beitrag

lg


von thehellion am 23.06.2008 21:44
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>Postbank, Accredis und RA Heyl
Hallo
habe auch ein problem mit Accredis, die Postbank forderte von mir zwecks kontoauflösung eine summe von 1349,68€ in raten zu je 135€ habe ab dem 01.08.08 angefangen zu zahlen habe mich dann erkundigt wie lange das noch läuft und habe als antwort 9 monate bekommen das noch 1082,56 ausstehen würden obwohl ich schon 810€ bezahlt habe. Mir wurde gesagt das es 61,19€ zinsen und 436,78 Honorar sind die ich mitbezahlen muss obwohl ich es in diesem ratenzahlungsvertrag nicht entnehmen konnte. habe auch nach einer kopie dieses vertrages bzw einer kostenaufstellung gefragt. die kopie des vertrages will accredis mir nicht zu schicken. kann ich da irgendetwas machen um nur das geforderte geld von der postbank zu zahlen? komme ich irgendwie an diesen vertrag dran indem das angeblich drin steht?
Mfg

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von vivanco1 am 26.01.2009 13:42
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Postbank, Accredis und RA Heyl
Hallo
habe auch ein problem mit Accredis, die Postbank forderte von mir zwecks kontoauflösung eine summe von 1349,68€ in raten zu je 135€ habe ab dem 01.08.08 angefangen zu zahlen habe mich dann erkundigt wie lange das noch läuft und habe als antwort 9 monate bekommen das noch 1082,56 ausstehen würden obwohl ich schon 810€ bezahlt habe. Mir wurde gesagt das es 61,19€ zinsen und 436,78 Honorar sind die ich mitbezahlen muss obwohl ich es in diesem ratenzahlungsvertrag nicht entnehmen konnte. habe auch nach einer kopie dieses vertrages bzw einer kostenaufstellung gefragt. die kopie des vertrages will accredis mir nicht zu schicken. kann ich da irgendetwas machen um nur das geforderte geld von der postbank zu zahlen? komme ich irgendwie an diesen vertrag dran indem das angeblich drin steht?
Mfg

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von vivanco1 am 26.01.2009 13:42
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>Postbank, Accredis und RA Heyl
Ich kann mir nicht vorstellen, dass

1. die Postbank gezwungen sein/werden kann, Ratenzahlung zu akzeptieren und
2. die Postbank im Falle der Anerkennung, dies kostenlos machen muss!

Insofern dürften die Beträge wahrscheinlich korrekt sein.

@egi:

"... Mahngebühren fallen zur ersten Mahnung nicht an, weil der Verzug erst mit dieser Mahnung entsteht. ..."
Blödsinn! Verzug tritt ein, wenn das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wurde. Und das ist ja wohl offensichtlich ...

"... Die Postbank als kontoführendes Unternehmen und Kreditgeber ist überhaupt nicht berechtigt an Inkasso abzutreten, weil laut geltender Rechtsprechung einem solches Unternehmen das eigene Forderungsmanagement zugemutet werden kann. Das gilt für alle Großunternehmen zur Vermeidung von Kosten. ..."
Auch Blödsinn! Wo steht das denn?
Natürlich können, große wie kleine Firmen, ein Inkassobüro bemühen! Nur dürfen sie dann keinen Anwalt mehr zusätzlich einschalten. Hier gilt zur Kostenvermeidung "entweder oder"




von anephan am 26.01.2009 15:49
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