Postbank, Accredis und RA Heyl

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.04.2009 10:34:17
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)
Postbank, Accredis und RA Heyl

Hallo,
etwas komplexer aber hoffentlich verständlich.
Ich hatte mal bei der Postbank ein Konto, dies habe ich gekündigt, es wurde aufgelöst aber mit einem Minusbetrag von 247,80€.

Diesen Betrag konnte mangels Deckung die Bank nicht einziehen, ich wollte diese Summe auf Raten zurück zahlen. Dies lehnte die Bank ab.
Ich tats aber trotzdem und habe auf deren Bankverbindung mit dem Verwednungszweck "Nur zur Verrchnung mit Hauptforderung" meine Raten bezahlt, also die 247,80€.

Zwischenzeitlich meldete sich Accredis, schickten Aufstellung und einen Teilzahlungsvergleich.
Ich schrieb denen nur, da ja zwischenzeitlich die Raten beglichen waren das die Forderung nicht existiert.
Die forderten in Ihren Schreiben unter anderem:
* Teilzahlungsvergleichsgebühr von 54€
* Zinsen in unterschiedlichen Prozentsätzen
* Kontoführungsgebühren

Die wollen 72 € haben.

Dann meldetet sich jetzt RA Heyl aus Köln, dieser fordert nun von mir :
Hauptforderung von 72€ ( die ja aus Kosten des Inkassos )
plus seine Kosten von nochmals 74€

Also um die 146€

Droht gepflegt mit gerichtlichem Mahnbescheid und das er seine Forderung titulieren lässt.

Was macht man da?

Post vom Inkassobüro?

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68 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cyrix
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Dass die Postbank keine Ratenzahlung akzeptierte finde ich schon sehr komisch!
Wann war die Forderung beglichen und wann kam das Schreiben vom Inkassountenehmen?

Wenn die Postbank keine Ratenzahlung genehmigt, kannst du nicht darauf beharren und nach Lust und Laune irgend einen Betrag überweisen.

Auch wenn die Forderung nun beglichen ist, könntest du auf den RA und Inkassokosten sitzen bleiben. Die Postbank hatte dich informiert, dass sie keine Ratenzahlung bewilligen. Und bei der Auflösung deines Kontos, hättest du sicher mit deinem ehemaligen Berater sicher eine Lösung gefunden den Betrag auszugleichen.

Ich würde den RA kontaktieren und versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden. Durch Mahnbescheid etc. folgt dir nur noch mehr unnötiger Ärger!

-- Editiert von Cyrix am 03.04.2008 15:02:12

-- Editiert von Cyrix am 03.04.2008 15:05:36

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.04.2009 10:34:17
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja nun, wenn die doch keine Ratenzahlungen haben wollte, dann hätten die ja auch freundlicherweise das Geld zurücküberweisen können.

Das Schreiben vom Inkasso kam in 04/2007 und komplett ausgeglichen war die Sache in 06/2007

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Seh ich genauso !
Keine Rücküberweisung - somit fällt BGB 367 (2)
flach !
Pech fürs Inkassobüro und den Masseninkassoadvokaten
Die komplette HF ist beglichen ?
Es wurde nichts unterschrieben(Ratenzahlungsvertrag mit dem Inkasso) ?
Falls ja :
Dem RA gegenüber Forderung zurückweisen (nachweisbar schriftl )auf den Rechtsweg verweisen bzw den Klageweg anheimstellen.
So würde ich es machen.
Einem MB würde ich vollumfänglich und begründungslos widersprechen
Die nichttitulierte HF ist 100 pro beglichen !
Der RA müsste also expl wg Inkassogebühren klagen.
Sollte da eine Klagebegründung kommen wähle ich die nächsten 30 Jahre FDP !
Wort drauf !

lg


http://www.youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8





-- Editiert von thehellion am 03.04.2008 21:42:18

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.04.2009 10:34:17
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja die 247,80 die die Postbank haben wollte haben die auch bekommen.

Beim Inkasse hab ich alles bestritten freundlicherweise bekam ich immer nette Auflistungen.

Beim Rechtsanwalt hab ich auch wiedersprochen, und darauf sagte er nur das er die Forderung geirchtlich geltend machen wird und titulieren lässt.

Unterschrieben habe ich nix, den Teilzahlungsvergleich liegt ununterschrieben noch hier rum, obwohl Accredis die einzelnen Zahlungen die ich an die Bank getätigt hab, darin aufführt und dementsprechend halt Kontoführungsgebühren und für den Ununterschriebenen Teilzahlngsvergleich haben die auch Kosten aufgeführt, alles zusammen das was die nun HAuptforderung nennen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

und darauf sagte er nur das er die Forderung geirchtlich geltend machen wird......
________________________________________________
Der Rechtsanwalt hat Humor :)


-- Editiert von alucard2005 am 04.04.2008 08:26:21

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Egi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

die Postbank ignoriert Zahlungen auf das alte Konto schlicht, gibt das über Accredis direkt zu einem Rechtsanwalt Heyl durch. Mein Tipp. Locker ausklagen. Keine Chance für die Bande, zumal dann nicht, wenn die Summe beglichen wurde. Die Postbank als kontoführendes Unternehmen und Kreditgeber ist überhaupt nicht berechtigt an Inkasso abzutreten, weil laut geltender Rechtsprechung einem solches Unternehmen das eigene Forderungsmanagement zugemutet werden kann. Das gilt für alle Großunternehmen zur Vermeidung von Kosten. Mahngebühren fallen zur ersten Mahnung nicht an, weil der Verzug erst mit dieser Mahnung entsteht. Diese Vorgehensweise der Postbank soll einschüchtern, hat aber keinerlei Chance auf Erfolg. Grundsätzlich muss auf die Schreiben der Accredis und Heyls überhaupt nicht reagiert werden. Auf den gerichtlichen Mahnbeschied muss hingegen unbedingt Widerspruch eingelegt werden ( unbegründet!).
Ebenso auf einen eventuellen Vollstreckungsversuch (Fristen einhalten und ausreizen!) . In der Schufa die Löschung betreiben. Zu einem Klageverfahren kommt es in vielen Fällen gar nicht erst, weil die Gegner ihre Chancen durchaus kennen. Heyl ist ein "Anhängsel" der Postbank. Die Schreiben sind nicht unterschrieben, es liegt keine ORIGINAL-Vollmacht vor, es ist keine ladungsfähige Adresse angegeben und das "Aktenzeichen" ist die Kontonummer. Vermutlich ist der Mann, ebenso wie die Inkassobude, weitgehend ein Postbankschmarotzer, der an der Not der menschen partizipiert. Eine ganz üble Masche der Postbank, welche beizeiten mal in die Öffentlichkeit gehört. Dann ist der Spuk vermutlich sehr schnell zu ende.

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"Inkasso- an und?"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Klasse Beitrag

lg

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vivanco1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
habe auch ein problem mit Accredis, die Postbank forderte von mir zwecks kontoauflösung eine summe von 1349,68€ in raten zu je 135€ habe ab dem 01.08.08 angefangen zu zahlen habe mich dann erkundigt wie lange das noch läuft und habe als antwort 9 monate bekommen das noch 1082,56 ausstehen würden obwohl ich schon 810€ bezahlt habe. Mir wurde gesagt das es 61,19€ zinsen und 436,78 Honorar sind die ich mitbezahlen muss obwohl ich es in diesem ratenzahlungsvertrag nicht entnehmen konnte. habe auch nach einer kopie dieses vertrages bzw einer kostenaufstellung gefragt. die kopie des vertrages will accredis mir nicht zu schicken. kann ich da irgendetwas machen um nur das geforderte geld von der postbank zu zahlen? komme ich irgendwie an diesen vertrag dran indem das angeblich drin steht?
Mfg

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vivanco1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
habe auch ein problem mit Accredis, die Postbank forderte von mir zwecks kontoauflösung eine summe von 1349,68€ in raten zu je 135€ habe ab dem 01.08.08 angefangen zu zahlen habe mich dann erkundigt wie lange das noch läuft und habe als antwort 9 monate bekommen das noch 1082,56 ausstehen würden obwohl ich schon 810€ bezahlt habe. Mir wurde gesagt das es 61,19€ zinsen und 436,78 Honorar sind die ich mitbezahlen muss obwohl ich es in diesem ratenzahlungsvertrag nicht entnehmen konnte. habe auch nach einer kopie dieses vertrages bzw einer kostenaufstellung gefragt. die kopie des vertrages will accredis mir nicht zu schicken. kann ich da irgendetwas machen um nur das geforderte geld von der postbank zu zahlen? komme ich irgendwie an diesen vertrag dran indem das angeblich drin steht?
Mfg

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass

1. die Postbank gezwungen sein/werden kann, Ratenzahlung zu akzeptieren und
2. die Postbank im Falle der Anerkennung, dies kostenlos machen muss! :)

Insofern dürften die Beträge wahrscheinlich korrekt sein.

@egi:

"... Mahngebühren fallen zur ersten Mahnung nicht an, weil der Verzug erst mit dieser Mahnung entsteht. ..."
Blödsinn! Verzug tritt ein, wenn das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wurde. Und das ist ja wohl offensichtlich ... :)

"... Die Postbank als kontoführendes Unternehmen und Kreditgeber ist überhaupt nicht berechtigt an Inkasso abzutreten, weil laut geltender Rechtsprechung einem solches Unternehmen das eigene Forderungsmanagement zugemutet werden kann. Das gilt für alle Großunternehmen zur Vermeidung von Kosten. ..."
Auch Blödsinn! Wo steht das denn?
Natürlich können, große wie kleine Firmen, ein Inkassobüro bemühen! Nur dürfen sie dann keinen Anwalt mehr zusätzlich einschalten. Hier gilt zur Kostenvermeidung "entweder oder"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@vivanco1
DÜRFEN geht immer !
Das IB DARF auch allerlei Gebühren verlangen - ob Diese in der gewünschten Höhe durchsetzungsfähig sind steht jedoch auf einem anderen Blatt ;)
436,78 Honorar ?
Bei einer 1500 € Forderung ?
Für was soll das Honorar sein ?
Gib da mal eine gerundete Auflistung
Hast Du im Zusammenhang mit dem Inkassobüro irgendwas unterschrieben und wenn ja was ?
Was hast Du auf dem jeweiligen Überweisungsträger immer unter Verwendungszweck schriftlich fixiert ? (Genaue Bezeichnung bitte)
Du hast ans Inkassobüro überwiesen ?

lg

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vivanco1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

@thehellion
1. 211€ ratenzahlungsabschluss bei accredis
2. 211€ Honorar für die bearbeitung
3. 2€ monatliche kontoführungsgebühr
4. 61€ Zinsen
im zusammenhang mit dem inkassobüro hab ich nur den ratenvertrag unterschrieben ansonsten nichts. es steht auch nicht auf diesem vertrag das ich zusätzlich zu den 1349,68€ noch das honorar zahlen muss. als verwendungszweck habe ich die kontonr von dem konto das bei der postbank aufgelöst wurde angeben sollen.
lg

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TimmyBremen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

RA Heyl
Da kann man nur sagen der ist genauso inkompetent und unflexibel, wie die Postbank die er vertritt.
Ich wollte einen Betrag auf einmal ablösen, und einen Vergleich schließen, die nette Telefonisten die man hier über eine 0180 5 Nummer anrufen kann, darf nichts entscheiden.
Also schriftlich einen Vergleich angeboten, die Antwort dauert bis zu 3 Wochen. So was habe ich noch nicht erlebt kann ich dazu nur sagen, und ich habe beruflich schon viele Vergleiche schließen müssen, im Regelfall passiert dieses telefonisch und wir im Anschluss per Fax oder Brief besiegelt aber nicht bei RA Heyl da spielen wir „stille Post“ und jemanden kompetentes ans Telefon zu bekommen, ist aussichtslos.
Ich kann nur jedem der den Fehler gemacht hat zur Postbank zu gehen, und sich dort noch verschuldet hat, das ganz schnell zu regeln bevor diese dubiose Anwaltskanzlei auf den Plan kommt. Des Weitern sollte sie RA Heyl mal überlegen, ob er nicht mal die Telefongebühren, die bei der 01805 Nummer anfallen, auf seinen Briefen ausweist, bzw. bei Anruf ansagen lässt. Da dieses eine Sondernummer ist, muss er diese meines Wissens sogar!
Ich bin jedenfalls froh wenn ich mit dieser Kanzlei nichts mehr zu tun habe.
TS Bremen

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

So, nun mal meine, bisher sehr kurze Erfahrung:

Ich habe auch in der Vergangenheit geschlamppt, bei der Postbank ein Girokonto gehabt, ins Minus gerutscht. Das alles war im Jahr 2005.

Ich habe bis heute nichts mehr davon gehört!!!

Um meine Fehler wieder gut zu machen, habe ich mir eine Selbstauskunft bei der Schufa besorgt und siehe da, die Postbank hat die Forderung an Accredis RA Heyl abgetreten, der angeblich einen Titel auf die Forderung besitzt. Wohl gemerkt, ich habe bis heute keinen Schriftverkehr dazu bekommen, weder von der Postbank, noch vom IB.

In der Auskunft steht folgendes:

Aug. 2006: Schuldsaldo 320,-- €
Nov. 2007: Datum der Titulierung (da wohnte ich offiziell bei meinen Eltern, nie was gekommen!), Forderungsbetrag: 320,-- €

Jetzt kommts dicke!

Nov. 2008: Feststellung des derzeitigen Schuldsaldos: 600,--

Wie kann sich dieser Betrag denn verdoppeln?

Was soll ich tun?

Ich wurde definitiv noch nie von diesem IB kontaktiert!!!


SDanke für die Tipps. Ich will etwas tun, meine Schufaauskunft soll endlich wieder bereinigt werden. Vielleicht kann mir jemand helfen, einen Brief zu verfassen?

Danke im Voraus!

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

OK:

Ich habe gerade einen Brief an die Postbank in Köln verfaßt, dass diese mir meine aktuellen Kontodaten mitteilt. Ich werde mich erstmal auf dumm stellen.

Trotzdem werde ich mich auch diesem merkwürdigen Inkassounternehmen stellen müssen.

Sollte ich da nicht einen Anwalt zur Seite ziehen?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


quote:
In der Auskunft steht folgendes:
Aug. 2006: Schuldsaldo 320,-- €
Nov. 2007: Datum der Titulierung (da wohnte ich offiziell bei meinen Eltern, nie was gekommen!), Forderungsbetrag: 320,-- €
Jetzt kommts dicke!
Nov. 2008: Feststellung des derzeitigen Schuldsaldos: 600,--
Wie kann sich dieser Betrag denn verdoppeln?

Um was für eine Auskunft handelt es sich ?
Ich würde sicherheitshalber mal überprüfen ob tatsächlich tituliert ist
Lass Dir doch erst mal eine Kopie des Titels zukommen !!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

quote:
Um was für eine Auskunft handelt es sich ?
Ich würde sicherheitshalber mal überprüfen ob tatsächlich tituliert ist
Lass Dir doch erst mal eine Kopie des Titels zukommen !!


Es ist die Schufa Auskunft, die ich über mich selbst beantragte.

Ich warte bis die Postbank mir alle Daten geschickt hat, evtl. kann ich dort das Konto mit den Zinsen ausgleichen?

Wenn nicht, werde ich dieses wirklich merkwürdige IB kontaktieren, telefonisch ist da ja gar keiner zuständig. Und die gebührenpflichtige Hotline (wirklich unverschämt) spielt mir lediglich irgendwelche Musik vor.

Ich bin wirklich gespannt, was da los ist und poste hier den Satnd der Dinge. Hoffe auf eine Auskunft der Postbank im Laufe dieser Woche!

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Trotzdem mal Kopie des Titels einmfordern
Falls nicht tituliert : Forderung aus 2005 ist evtl verjährt
Die evtl nachgeschobenen nicht mittitulierten Inkassogebühren würde ich nicht begleichen

lg

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Welche Voraussetzungen für eine Verjährung müssen denn bestehen?

Wieso sollte in der Schufa Auskunft die Titulierung stehen, ohne dass eine Titulierung beantragt wurde?

Wie funktioniert das mit der Titulierung eigentlich? Dacht, dass mich da erstmal ein Gerichtsvollzieher aufsucht?

Wäre ja cool, wenn die Forderung tatsächlich verjährt wäre. Dann würde ich direkt zum Rechtsanwalt gehen und mit dessen Hilfe die Sache klären, bei dem Streitwert dürfte der ja nicht soooo teuer sein, oder?

Danke jedenfalls!!!

Ich werde die News posten!

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wieso sollte in der Schufa Auskunft die Titulierung stehen, ohne dass eine Titulierung beantragt wurde?

Wenn die Titulierung in der Schufa steht dürfte tituliert sein
quote:
Wie funktioniert das mit der Titulierung eigentlich?

Du müsstest einen Mahnbescheid bekommen haben welchen Du nicht widersprochen hast UND einen Vollstreckungsbescheid bei welchem Du keinen Einspruch gemacht hast.
Dann wäre tituliert.
Die Folge sind Ktopfändung GV besuche etc
Fordere vom Inkassobüro schriftlich trotzdem eine Kopie des Titels nebst einer aktuellen Forderungsaufstellung

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

So, nun ein Statusupdate:

Ich habe die Postbank angeschrieben und keine Antwort erhalten, was denn mit meinem Konto passierte, es scheint einfach nicht mehr zu existieren.

Daraufhin schrieb ich das IB an, mir die zuständigen Unterlagen zukommen zu lassen, die folgende Aufstellung beinhaltet:

Rest der Haptforderung: 320,--
Rest auf Kosten: 160,--
Rest auf Zinsen: 180,--

Ich solle die Summe bis Ende August bezahlen.

Da ich von der ganzen Sache ja garnix weiss, werde ich als nächsten Schritt eine Kopie des Titels anfordern und gleichzeitig beim zuständigen Amtsgericht recherchieren. Das IB hat mir ein AZ mitgeschickt. Demnach gab es eine Titulierung in 2004, die erst 2007 in die Schufa eingetragen wurde??? Komisch!

quote:

In der Auskunft steht folgendes:
Aug. 2006: Schuldsaldo 320,-- €
Nov. 2007: Datum der Titulierung (da wohnte ich offiziell bei meinen Eltern, nie was gekommen!), Forderungsbetrag: 320,-- €
Jetzt kommts dicke!
Nov. 2008: Feststellung des derzeitigen Schuldsaldos: 600,--


Ehrlich gesagt: Die Zinsen kommen irgendwie hin, wenn ich zwischen 12 und 13% Zinsen ab 2004 berechne, und die Kosten von 130,-- € sind nicht das schlimmste!

Sollte ich nicht einfach bezahlen um auch den Schufaeintrag erfolgreich löschen zu können? Vielleicht stellt sich das IB bei der Schufalöschung quer, wenn ich nur die Hauptforderung nebst Zinsen bezahle?

Bis später!


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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
loki_essen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich habe auch so meine Probleme mit dem guten RA Heyl.

Im Jahr 2005 hatte ich mit meinem ehem. Mitbewohner ein kostenfreies Guthabenkonto bei der Postbank eingerichtet, was wir dann aber nie genutzt hatten.

Nach kurzer Zeit bin ich auch schon ausgezogen und hab das Konto ganz vergessen. 2006 bekam ich dann von der Postbank einen Kontoauszug worauf ich Abbuchungen der RWE fand für die neue Wohnung meines ex-Mitbewohners.
Ich schrieb der Postbank das das erstens ein Guthabenkonto wäre und da kein Guthaben drauf gewesen ist die Abbuchung hätte gar nicht zu gelassen werden können. Und das die Abbuchung der RWE für die Wohnung des zweiten Kontoinhabers wäre und Sie sich doch bitte an Ihm wenden sollen...

Am 26.02.2008 bekam ich einen Brief der accredis Inkasso GmbH die mir mitteilte das Sie von der Postbank beauftragt wurden die Forderung einzuziehen.

Hauptforderung 80,24 €
8,32% Verzugszinsen 1,55 €
Mahnauslagen 15,37 €
Bearbeitungskosten 37,50 €
Auslagenpauschale 7,50 €
19% MwSt 8,55 €
Gesamt : 150,71 €

Diesen Betrag hätte ich bis zum 11.03.2008 bezahlen sollen. Da die Forderung aber dem zweiten Kontoinhaber zuzuschreiben war, schrieb ich einen Brief und erklärte den Sachverhalt und gab auch deren Adresse bekannt mit der Bitte sich doch an Ihn zu wenden.

Am 16.07.2008 bekam ich dann eine weitere Forderung, aber diesmal vom RA Heyl wo sich der Betrag mittlerweile auf 208,66 belief.

Ich schrieb erneut einen Brief mit der Aufforderung sich an den zweiten Kontoinhaber zu wenden durch dem Nachweislich auch die Kotsen entstanden sind.

1 Jahr und 3 Monate, also heute am 21.11.2009 bekam ich wieder eine Forderung in H.v. 215,89 € die ich innerhalb von 5 Tagen zahlen soll...

In dem Brief steht das ich auf die vorherigen Aufforderungen, die Forderung auszugleichen nicht bzw. unzureichend reagiert habe.
Ich habe jedesmal eine Stellungsnahme hingeschickt auf die Ich aber nie eine Antwort bekam.

Was soll ich denn nun machen???

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Im Jahr 2005 hatte ich mit meinem ehem. Mitbewohner ein kostenfreies Guthabenkonto bei der Postbank eingerichtet,

In welcher Form?
Beide als gleichberechtigte Kontoinhaber ?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
loki_essen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

soweit ich mich erinnern kann, ja!

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2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Dann wären auch gegenüber der Postbank beide für die Schulden verantwortlich.

Da sollte nochmal in den Vertrag geschaut werden welche Form genau gewählt wurde (gemeinsam vertretungsberechtigt, alleine vertretungsberechtigt gegenüber der Bank).

Das Guthabenkonto könnte durchaus in eines mit Dispo umgewandelt sein vom Ex-Mitbewohner.

Ist das Konto inzwischen wenigstens gekündigt?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
loki_essen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

ja klar, das konto hatte die postbank gekündigt. man erzählte mir damals das man aus kulanz die buchung zugelassen hatte... hm... darf doch eigentlich nicht sein, oder?

sehe schon kommen das ich das jetzt doch noch bezahlen muss... :-(

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Wie gesagt, es kommt darauf an, was in den Vertragsunterlagen steht, da müsstest du mal nachsehen. Steht dort explizit 'Guthabenkonto' drin?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
loki_essen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

da ich das konto seit 4 jahren nicht mehr habe und es auch gekündigt wurde habe ich die vertragsunterlagen leider nicht mehr. aber es war 100%ig ein reines guthaben konto. war uns beiden damals wichtig das wir nicht ins minus rutschen können und wir beide gleichberechtigte konto inhaber wären

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Das ist schlecht, den nun verfügt man über keine Nachweise mehr, das es ein Guthabenkonto war.



Wie lautet denn die Forderungsaufstellung des RA im Detail?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
loki_essen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Hauptforderung 80,24 €
Basis + 5% Zinsen seit 03.12.07-16.07.08 4,41 €
zzgl weiterer Zinsen auf die Hauptforderung
bisher aufgelaufende Kosten 77,87 €

Meine Kostennote
Geschäftsgebühr 1,3fach Nr. 2400VV 32,50 €
Auslagenpauschae gem Nr. 7002VV 6,50 €
19,00% MwSt gem Nr. 7008VV 7,41 €
Gesamtforderung 208,66 €

das war am 16.07.2008

am 18.11.2009 wollen sie jetzt von mir 215,89 € haben ohne Aufsteollung

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2x Hilfreiche Antwort

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