Guten Tag,
Folgender Fall: A (Mieter) würde einen Brief vom Anwalt erhalten in dem der Anwalt seine Bevollmächtigung versichert. Auf Nachfrage von A nach einer Vollmacht, reicht der RA eine Vollmacht mit einem Datum dass nach dem Erst-Anschreiben des RA´s liegt.
Hat der RA hier einen Fehler gemacht und kann ggf. zur Rechenschaft gezogen werden?
Vielen Dank im voraus
Post vom Anwalt (Vollmacht später ausgestellt als versichert)
22. August 2016
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Frage vom 22. August 2016 | 13:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 22. August 2016 | 13:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Nö.
Das die schriftliche Vollmacht ein späteres Datum trägt, liegt daran das sich mündliche Vollmachten eher schlecht mit der Post versenden lassen.
#2
Antwort vom 22. August 2016 | 13:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Aber die Vollmacht wurde auch vor der Anforderung ausgestellt. Heißt zwischen Erstschreiben mit Versicherung der Bevollmächtigung und der Vollmacht liegt 1 Monat.
Bsp.
Erstanschreiben: 14.07
Vollmacht: 10.08
Anforderung der Vollmacht: 18.08.
Somit lag dem RA doch keine Vollmacht für das Schreiben vom 14.07. vor oder?
-- Editiert von fb448199-16 am 22.08.2016 13:49
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#3
Antwort vom 22. August 2016 | 14:03
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
Zitat:Somit lag dem RA doch keine Vollmacht für das Schreiben vom 14.07. vor oder?
Eine mündliche Vollmacht wird ziemlich sicher schon am 14.07 bestanden haben ...
#4
Antwort vom 22. August 2016 | 14:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber sollte man dann nicht so, sorry, klever sein und auch die dann ausgestellte Vollmacht mit dem Datum versehen?
#5
Antwort vom 22. August 2016 | 14:51
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitat:Aber sollte man dann nicht so, sorry, klever sein und auch die dann ausgestellte Vollmacht mit dem Datum versehen?
Warum? Das falsche Datum anzugeben wäre doch ggfls. Betrug/Urkundenfälschung.
Es ist doch überhaupt kein Problem, dass die schriftliche Vollmacht ein späteres Datum trägt.
"Vollmacht liegt vor" heißt NICHT "hier liegt eine schriftliche Vollmacht".
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