Post Streik, nun E-Mail von Inkasso

13. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
izzi844
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Post Streik, nun E-Mail von Inkasso

Guten Tag,

am 15. Mai habe ich bei benuta.com einige Teppichmuster für 4,50€ bestellt. Am 17.5. kam dann per E-Mail die Rechnung, jedoch waren bis dato die Muster noch nicht da. Am 21.5. habe ich mich dann an den Kundendienst gewendet und mir wurde gesagt die Muster wären auf dem Weg. Am 23.5. kamen sie dann per Post.
Ursprünglich zahle ich alles per PayPal oder per Bankeinzug. Somit habe ich die 4,50€ vergessen.
Nun kam am 6.7. eine angeblich zweite Mahnung vom 10.6. per Post. Aufgrund des Streiks, bei dem wir über 3 Wochen keine Post erhalten haben, kam der Brief wohl erst verspätet an. Ich habe die geforderten 12,15€ sofort überwiesen, auch wenn mir keine erste Mahnung vorlag, da ich ja die Rechnung tatsächlich nicht beglichen hatte.
Nun bekam ich am vergangenen Freitag (11.7.) per E-Mail eine Aufforderung eines Inkassounternehmens mit folgendem Text:

...wie wir Ihnen bereits per Brief vom 29.06.2015mitgeteilt haben, hat uns die Firma PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (BillSAFE) am26.06.2015 mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie schulden unserem Mandanten aus

Kaufvertrag über Warenlieferung/en spätestens seit dem 15.05.2015

einen Betrag in Höhe von 4,50 EUR. Die genaue Zusammensetzung der Grundforderung und Mahnkosten unseres Mandanten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, ist die Forderung von der Firma benuta (www.benuta.com) an PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. abgetreten worden. Leider haben Sie bisher auf unsere Mahnung vom 29.06.2015 nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 4,50 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 19,00 EUR
Direktzahlung an unseren Mandanten: -12,15 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG  i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 22,50 EUR
Inkassoauslagen  § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 4,50 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand:10.07.2015): 38,35 EUR

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 38,35 EUR ist innerhalb der nächsten 4 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 358196776auf unser unten stehendes Konto zu zahlen. 

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang erfolgt sein, werden wir ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.


Fakt ist: bis auf die angeblich 2. Mahnung habe ich nie etwas erhalten, und schon gar nicht von einem Inkassounternehmen.
Entweder das liegt noch alles bei der Post und wird nun nach und nach eintrudeln oder da stimmt was nicht. Ich habe gleich am Freitag geantwortet und geschildert, dass ich nur eine Mahnung erhalten und diese sofort beglichen habe. Und dass ich seitens des Inkassobüros nichts erhalten habe.

Meine Fragen nun:
-Ist mein Soll jetzt getan?
-Bin ich verpflichtet die Gebühren zu zahlen?
-Morgen ist das Zahlungsziel, was mache ich, wenn die bis dahin nicht reagiert haben?
-Muss man überhaupt zahlen, wenn man gar nichts erhalten hat? Wie weise ich das nach?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Post vom Inkassobüro?

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