Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Post AG darf "Einkauf Aktuell" weiter verteilen

AFP VOM 16.12.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1199 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Einkauf Aktuell, Werbesendung, Post

BGH sieht keinen Verstoß gegen Gebot der Staatsferne

Die Deutsche Post AG darf ihre Werbesendung "Einkauf Aktuell" weiterhin verteilen. Das kostenlose Werbeblatt verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht, weil es redaktionelle Beiträge enthält, wie der Bundesgerichtshof urteilte.

Die von den Briefträgern an Haushalte in großen Städten verteilte Werbesendung enthält neben dem Fernsehprogramm auch verschiedene Rubriken mit redaktionellen Beträgen. Dies beanstandeten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter. Begründung: Solche redaktionellen Inhalte widersprächen dem Gebot der Staatsferne der Presse, weil der Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau der größte Einzelaktionär der Deutschen Post sei.

Der BGH wies dies nun letztinstanzlich zurück. Die Kreditanstalt sei nur mit 30,5 Prozent an der Post AG beteiligt. Dies reiche für eine Beherrschung nicht aus. Die Kläger müssen nun die Kosten des Verfahrens bei einem Streitwert von 500.000 Euro tragen.

16.12.2011 - 15:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97927
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Sebastian Iben
Nürnberg
Fachanwalt Sozialrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Medizinrecht, Internet und Computerrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?