Post AG darf "Einkauf Aktuell" weiter verteilen
AFP VOM 16.12.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1199 Aufrufe Mehr zum Thema:Einkauf Aktuell, Werbesendung, Post
BGH sieht keinen Verstoß gegen Gebot der Staatsferne
Die Deutsche Post AG darf ihre Werbesendung "Einkauf Aktuell" weiterhin verteilen. Das kostenlose Werbeblatt verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht, weil es redaktionelle Beiträge enthält, wie der Bundesgerichtshof urteilte.
Die von den Briefträgern an Haushalte in großen Städten verteilte Werbesendung enthält neben dem Fernsehprogramm auch verschiedene Rubriken mit redaktionellen Beträgen. Dies beanstandeten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter. Begründung: Solche redaktionellen Inhalte widersprächen dem Gebot der Staatsferne der Presse, weil der Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau der größte Einzelaktionär der Deutschen Post sei.
Der BGH wies dies nun letztinstanzlich zurück. Die Kreditanstalt sei nur mit 30,5 Prozent an der Post AG beteiligt. Dies reiche für eine Beherrschung nicht aus. Die Kläger müssen nun die Kosten des Verfahrens bei einem Streitwert von 500.000 Euro tragen.
16.12.2011 - 15:00 Uhr
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