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Porsche scheitert mit Klage gegen VW-Satzung

AFP VOM 27.11.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 2709 Aufrufe
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Satzung, Sperrminorität, Klage

Gericht lehnt Anhebung von Sperrminorität ab

Der Sportwagenhersteller Porsche hat in seinem Kampf um mehr Einfluss bei Volkswagen eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Hannover lehnte einen Antrag von Porsche ab, mit dem das Unternehmen die Sperrminorität bei Volkswagen von 20 auf 25 Prozent anheben wollte. Eine Sperrminorität legt fest, ab welcher Schwelle ein Anteilseigner wichtige Entscheidungen blockieren kann.

Derzeit hält das Land Niedersachen 20 Prozent an Volkswagen und hat damit faktisch ein Veto-Recht. Porsche will seinen Anteil im kommenden Jahr auf 75 Prozent erhöhen. In dem Verfahren vor dem Landgericht Hannover klagte Porsche konkret gegen einen Beschluss der VW-Hauptversammlung. Damals hatte Porsche bereits versucht, die Sperrminorität auf die üblichen 25 Prozent zu erhöhen, war aber am Widerstand der Volkswagen-Aktionäre gescheitert.

Dieselbe 20-Prozent-Hürde sah die frühere Fassung des sogenannten VW-Gesetzes vor. Dieses hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor rund einem Jahr mit der Begründung gekippt, die Regeln seien unvereinbar mit der Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU. Die Bundesregierung überarbeitete das Gesetz daraufhin, beließ es aber de facto bei der Veto-Möglichkeit für Niedersachsen. Die EU-Kommission will auch gegen das neue VW-Gesetz vorgehen.

27. November 2008 - 12.34 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008



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