Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Allgemein » 
Porsche klagt gegen Beschluss der VW-Hauptversammlung - 1/1
AFP vom 27.05.2008   |   2104 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Porsche klagt gegen Beschluss der VW-Hauptversammlung

Autobauer will Sonderregeln in VW-Satzung aushebeln

Im Machtkampf zwischen dem Sportwagenhersteller Porsche und dem Land Niedersachsen um Einfluss bei Volkswagen hat das Stuttgarter Unternehmen weitere juristische Schritte angekündigt. Porsche klagt nach eigenen Angaben gegen einen Beschluss der VW-Hauptversammlung von Ende April und will so die Anpassung der Satzung des Konzerns an europäisches Recht erzwingen. Das Land Niedersachsen hatte einem entsprechenden Antrag des Sportwagenherstellers bei der VW-Hauptversammlung die Zustimmung verweigert. Porsche wolle mit der Klage am Landgericht Braunschweig "Rechtsklarheit schaffen", hieß es.

Die Konzernsatzung von VW sieht einige Sonderregeln vor: So dürfen Anteilseigner unabhängig von der Größe ihres Aktienpaketes höchstens 20 Prozent der Stimmrechte bei VW ausüben. Porsche hält derzeit 31 Prozent, will seinen Anteil an VW aber auf über 50 Prozent aufstocken. Auch können Beschlüsse auf den Hauptversammlungen des Konzerns bereits mit 20 Prozent der Stimmen blockiert werden. Üblich ist eine Sperrminorität von 25 Prozent. Diese Regelung sichert dem Land Niedersachsen bisher ein Vetorecht, da das Land 20,1 Prozent an VW hält.

Dieselben Hürden sah die bisherige Fassung des sogenannten VW-Gesetzes vor. Dieses allerdings kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst mit der Begründung, die Regeln seien unvereinbar mit der Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU. Die Bundesregierung überarbeitete das Gesetz daraufhin und will es heute im Kabinett verabschieden.

27. Mai 2008 - 11.11 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94211
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Benjamin Pethö
Pethö
Schwerpunkte: Verkehrsstrafrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein, Versicherungsrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal