
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Porsche-Fahrer, der sich mit einer unsinnigen Klage gegen ein Fahrverbot wehren wollte, zu einer Missbrauchsgebühr von 500 Euro verurteilt. Der Mann war vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Raserei zu einer Geldbuße in Höhe von 275 Euro und einem Fahrverbot von zwei Monaten verurteilt worden und hatte dagegen zuletzt auch in Karlsruhe geklagt. Begründung: Knöllchen und Fahrverbot verletzten seine "allgemeine Handlungsfreiheit". Zudem sei das ihn damals verfolgende Polizei genau so schnell gefahren und haben ihn in seinem "fahrlässigen Fehlverhalten bestärkt".
Die Karlsruher Richter bescheinigten der Verfassungsbeschwerde nicht nur "völlige Substanzlosigkeit". Sie verhängten gegen den Porsche-Fahrer zudem die Missbrauchsgebühr, weil er mit seiner Klage das Gericht "an der Erfüllung seiner Aufgaben" behindert hat, und es deshalb "anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren" konnte.
27. Januar 2009 - 11.49 Uhr
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