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Polnisches Gericht spricht deutschen Erben Haus in Danzig zu

AFP VOM 30.12.2009 | Nachrichten - International | 1620 Aufrufe
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Erbe, Danzig

In einem Eigentumsstreit um ein Haus in Danzig haben Deutsche vor einem polnischen Gericht letztinstanzlich Recht bekommen. Die Erben des einstigen deutschen Eigentümers hätten ihrem zu Recht erhobene Anspruch nie entsagt, urteilte das Gericht am Mittwoch und bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz, wie die polnische Nachrichtenagentur PAP meldete. Die Erben müssen der Stadt Danzig allerdings umgerechnet 19.900 Euro für die Instandhaltung des derzeit von fünf Familien bewohnten Gebäudes zahlen.

Vor dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Haus August Lindhoff, der es 1946 von einem Gericht wieder zugesprochen bekam. Nach dem Tod Lindhoffs 1963 ging es in das Eigentum der Erben in Deutschland über; 1977 wurde es vom polnischen Staat gegen den Willen der rechtlichen Besitzer beschlagnahmt und ging 1991 in den Immobilienbestand Danzigs über. Vor einigen Jahren erhoben die Erben Anspruch auf das Gebäude und errangen 2007 einen ersten Sieg vor Gericht.

30. Dezember 2009 - 16.44 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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