Eine eingebürgerte Deutsche X (ehemals Polin) muss in den nä Wochen (zwangsweise) ihre polnische Mutter Y im Endstadium Krebs, zu sich holen.
Deshalb, weil die Schwester Z der Deutschen, die Mutter, aus fadenscheinigen Gründen, vor die Türe setzt und auch das Hospiz, in dem die Mutter derzeit lebt, sie wegen "zu guter Werte" (angeblich) rausschmeisst.
Entschuldigt, die schwammige Formulierung, das alles ist wie ein Sturm am Wochenende über die Deutsche hinweg gefegt, mehr Infos stehen JETZT noch nicht zur Verfügung und sie weiss nicht, wo sie nun suchen/anfangen soll.
Stand jetzt : X ist natürlich bereit, Y bei sich aufzunehmen. Y bekommt eine monaltiche , polnische Rente von 350€ und ist derzeit noch in Polen krankenversichert.
Wie sieht es mit der Möglichkeit aus, Y hier in Deutschland Kranken/Pflege zu versichern? Was gibt es da eventuell für passende EU-/Polen-Abkommen?
Den weiteren Unterhalt würde X, die Vollzeit arbeitet und alleinerziehend ist, übernehmen. Was sie NICHT kann, ist die absehbare Behandlung wegen des Krebses, sowie die sonstigen, notwendigen Medikamente, privat zu bezahlen!
Y braucht, bei Ankunft, ein Pflegebett, mit Dekubitusmatratze, dazu 3x täglich einen Pflegedienst, wegen des Blasenkatheters, sowie einen Rollstuhl.
Wie schnell müsste/könnte die Krankenkasse hier leisten? Wäre es möglich, einen Pflegegrad zu beantragen, um Pflegegelder zu erhalten?
Zuguterletzt, könnte X, da sie derzeit auf 2 Zimmer mit ihrem 16jährigen Sohn lebt, einen WBS für 3 Personen erhalten, um so eine andere ("günstige) Wohnung zu mieten?
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Bitte helft, da alles bis zum 2.10. geklärt sein muss, da dann der Rauswurf der Y datiert ist :-(
MurphysLaw
Polnische Mutter nach Deutschland holen - Krankenkasse/Pflegekassen-Leistung hier möglich?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was polnische Krankenkassen in Deutschland leisten, das müsste dort geklärt werden, das wissen wir hier nicht. Ich gehe mal davon aus, dass die Mutter über 55 ist und nie in einer deutschen GKV versichert war. Damit wird es schwierig. Wenn schon ein Deutscher, der über dieser Altersgrenze liegt und nie in einer GKV war, nicht aufgenommen wird, wieso sollte dann ein Ausländer diesen Anspruch haben?
wirdwerden
Ansonsten kann man die Mutter privat versichern bzw muß es wohl. Denn die Frage stellt sich ja - bei allem Verständnis für den Wunsch, gesetzlich versichert zu sein - warum die Allgemeinheit für die aufwändigen und teuren Therapiemaßnahmen aufkommen sollte.
Schwierig wird es auch bei der Einkaufsliste: "Y braucht, bei Ankunft, ein Pflegebett, mit Dekubitusmatratze, dazu 3x täglich einen Pflegedienst, wegen des Blasenkatheters, sowie einen Rollstuhl.". Das wird man schlicht vergessen können. Das sind alles Leistungen, für deren Bewilligung ein Gutachten notwendig ist, das wird nicht auf Zuruf für irgendjemanden, der aus dem Ausland nach Deutschland kommt, und gar im Voraus, bewilligt.
-- Editiert von fb367463-2 am 19.09.2017 11:23
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Wenn X den Unterhalt der Mutter bestreiten kann, dann könnte man mit diesem Geld eventuell auch die Pflege in einer Einrichtung in Polen bezahlen. Für die medizinische Versorgung in Polen zahlt sicher die polnische Krankenversicherung.
Wenn die polnische Krankenversicherung auch in Deutschland zahlt, kommt so ein später Umzug nach Deutschland wohl in Frage. Die Chance, die deutsche Sozialversicherung bzw. den deutschen Staat zahlen zu lassen, ist aber gering bis nicht vorhanden.
@ fb .....-2: Du findest doch keine Privatversicherung, die die Frau jetzt noch aufnimmt.
Ganz grobe Faustregel ist doch: Es ist das Ziel der EU, dass alle in etwa gleichgestellt sind. Was die Fragestellerin hier will, ist aber eine Besserstellung. Denn auch ein Deutscher über 55, der nie in einer GKV in Deutschland war, würde nicht mehr aufgenommen werden.
wirdwerden
Zitat... Denn auch ein Deutscher über 55, der nie in einer GKV in Deutschland war, würde nicht mehr aufgenommen werden.wirdwerden :
Ich sehe nicht mal, wie die Frau in die deutsche Versicherung hineinkommen sollte, wenn sie unter 55 wäre.
Da sie EU-Bürgerin ist, genießt sie das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Leute, die dieses Privileg haben, müssen in Deutschland aber trotzdem die Sicherung ihres Lebensunterhaltes inklusive Krankenversicherung nachweisen, bevor(!) sie sich niederlassen dürfen. Arbeitssuchend wird sie wohl nicht sein und ein vorübergehender Aufenthalt ist auch nicht geplant.
So schlimm es für die in Deutschland lebende Tochter ist: das ist ein rein polnisches Problem, wenn dort ein Hospiz beschließt, eine Patientin vor die Tür zu setzen. Das begründet kein Recht der Patientin, sich in einem anderen Staat niederzulassen.
Wenn es aber wirklich so kurz vor Exitus ist, kann man ja mal in hiesigen Hospizen nachfragen, ob die irgendwie helfen können. Zumindest eine Angehörigenbegleitung für die Tochter wird im Allgemeinen wohl möglich sein.
Alternativ könnte die Tochter versuchen, nach Polen zu reisen und von dort aus zu arbeiten (das ist ihr als Deutscher erlaubt, sie muss halt den Arbeitsplatz nachweisen).
Hallo,
auch eine Deutsche über 55 welche über 15 Jahre in der GKV versichert war und vorübergehend im Ausland war, kann sich nur freiwillig gesetzlich versichern.
Ja natürlich, wir sind uns ja einig. Ich wollte doch nur drauf hinweisen, dass auch für eine deutsche Staatsbürgerin hier das Hineingleiten in eine gesetzliche Krankenversicherung wahrscheinlich unmöglich sein würde, und nun mal Ausländer evtl. gleichgestellt sind, aber nicht besser gestellt. Und dass auf jeden Fall zu zahlen wäre, das ist doch klar.
wirdwerden
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