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Polnische Justiz räumt einigen Deutschstämmigen Rückgabeanspruch ein
AFP VOM 29.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 901 Aufrufe Mehr zum Thema:Polen, Enteignungen, Rückgabeanspruch
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Warschau
Die polnische Justiz hat einigen Deutschstämmigen Rückgabeansprüche für Enteignungen in den Jahren 1956 bis 1984 eingeräumt. Der Oberste Gerichtshof in Warschau entschied am Freitag, dass in einigen Fällen Erben von solchen Personen Rechtsansprüche anmelden können, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg für die polnische Staatsangehörigkeit entschieden und bis zu ihrem Tod in Polen gelebt haben.
Die polnischen Gerichte trafen in diversen Einzelfällen Entscheidungen, die widersprüchlich ausgingen. Daher nahm sich der Oberste Gerichtshof nun der Grundsatzfrage an. Er befand, dass die Gesetzgebung aus der Zeit der Herrschaft der Kommunisten für einige Deutschstämmige die Besitzansprüche nicht ausschließt.
In einem weithin bekannt gewordenen Fall hatte die Tochter eines deutschstämmigen Mannes, der nach dem Zweiten Weltkrieg die polnische Staatsbürgerschaft annahm und bis zu seinem Tod in Polen lebte, später ihre deutschen Wurzeln genutzt, um nach Deutschland auszureisen. Als sie nach dem Ende der kommunistischen Herrschaft wieder nach Polen zurückkehrte, wurde ihr Besitzanspruch auf das Haus des Vaters anerkannt. Diese Entscheidung wurde nun durch den Spruch des Obersten Gerichtshofs untermauert.
Rückgabeansprüche von Deutschen können in Polen leicht zu Verunsicherungen und gesellschaftlichem Unmut führen. Hunderttausende von Polen wanderten nach 1956 aus Schlesien und Masuren nach Deutschland aus und verloren damit ihren Besitz in Polen.
© AFP Agence France-Presse GmbH 2012
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